Allgemeine Infos Änderungen im Studiengang BoL ab SS 2016

also jetzt IPR belegt, Klausur auch jetzt geschrieben und nicht bestanden
Dein "jetzt" ist Verwirrungsstiftend, weil das so klingt, als ob Du IPR dieses Semester erstbelegst, jetzt im September die Klausur schreibst und damit jetzt den Freiversuch nutzen willst. Aber das geht ja noch nicht, da das ganze ja erst ab SS 2016 gelten wird.
 
Das Beispiel war natürlich darauf abgestellt, dass die Freiversuchsregelung gilt - losgelöst vom heutigen Zeitpunkt.
 
... wie wird es denn beim Verbesserungsversuch sein: Die letzte (zweite) Note zählt oder das bessere Ergebnis von beiden?
 
Davon steht leider auch in der Master-Prüfungsordnung nichts, bei der die Möglichkeit Verbesserungsversuch ja jetzt schon enthalten ist. Ich habe extra geschaut, weil mich das auch interessiert.
 
.... aber von den neuen "guten" Regelungen für uns, werden ja einige ("Oldies") nichts mehr realisieren können, insbesondere die, die fleissig Kursmaterial im Voraus bestellten und gesichtet haben ohne aber zugleich im selben Semester eine Klausur abgelegt zu haben.
 
.... aber von den neuen "guten" Regelungen für uns, werden ja einige ("Oldies") nichts mehr realisieren können, insbesondere die, die fleissig Kursmaterial im Voraus bestellten und gesichtet haben ohne aber zugleich im selben Semester eine Klausur abgelegt zu haben.
Richtig :-(
 
.... aber von den neuen "guten" Regelungen für uns, werden ja einige ("Oldies") nichts mehr realisieren können, insbesondere die, die fleissig Kursmaterial im Voraus bestellten und gesichtet haben ohne aber zugleich im selben Semester eine Klausur abgelegt zu haben.

Der Freiversuch im ersten Belegungssemester birgt aber auch gravierende Nachteile - ich selbst habe die Erfahrung gemacht, deutlich bessere Ergebnisse zu erzielen, wenn ich mich zwei, drei Semester lang mit den Modulen beschäftige als wenn ich im Erstbelegungssemester antrete; Durchzufallen war hingegen nie das Problem.

Die pfiffigen unter den Oldies werden also eher auf ein gutes Ergebnis als auf den Freiversuch setzen, denke ich mal...

Eine Klausur zweimal schreiben zu müssen ist für die meisten Strafe genug - ob ein Versuch von bis zu dreien dabei verbraucht wird oder nicht dürfte hingegen vielen nicht so wichtig sein.
 
.... was lernen wir: Nur nach Studienverlaufsplan 2016 studieren und gleich im selben Semester die Klausur ablegen.
 
.... was lernen wir: Nur nach Studienverlaufsplan 2016 studieren und gleich im selben Semester die Klausur ablegen.

Ja, und hinterher in die Wiederholung gehen, weil man im Freiversuch durchgefallen ist, oder mehrere Semester später dann das Sch...ergebnis mit einem Verbesserungsversuch wieder aus der Welt schaffen müssen. :dead:

Danke, mein Fall wäre das definitiv nicht!
 
... ja, Belgarath, da hast Du recht, insbesondere für Teilzeiter, die zudem auch noch berufstätig sind. Das Lernen zieht sich in der Regel dann doch über zwei Semester oder mehr hin.
 
Zuletzt bearbeitet:
... so habe schnell noch einmal meine Neugier zügeln können und Belegungen wieder abbestellt, in denen ich garantiert im nächsten Semester keine Klausur schreiben kann/will.- Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste; man weiss ja nie!!!!
Es geht übrigens noch wunderbar und wird sogar mit Abmeldedatum auf dem Belegbogen vermerkt!
Also auf geht's, wer noch Freiversuche im SS 2016 retten will.
 
Hallo Ihr Lieben,

so richtig habe ich das Ganze immer noch nicht verstanden. Vielleicht könnt ihr mir ja auf die Sprünge helfen.
Also, ich bin "Alt-STudent", hab für alle noch zu schreibenden Klausuren bereits meine Klausurzulassung geschafft, einige daon sind schon sehr alt. Verlieren die ihre Gültigkeit, gerade was EWiWi angeht? Was passiert denn, wenn ich jetzt nach der neuen Prüfungsordnung studieren will? Müsste man da BGB II und Arbeitsvertragsrecht noch mal Schreiben? Bin verwirrt...
Danke schon mal für alle Hinweise.
LG
 
Also - Klausurzulassungen verlieren nicht ihre Gültigkeit, du kannst, wenn du willst natürlich auch EWiWi noch schreiben, und wenn du BGB II und ArbVR bestanden hast, dann ändert sich für dich nichts, wenn du willst. Du absolvierst den BoL weiter wie ursprünglich geplant - oder du steigst in den neuen BoL ein und verzichtest auf EWiWi.
 
Vielen dank für deine Antwort Belgarath! Wenn das so einfach ist, dann verzichte ich natürlich sehr gerne auf EWiWi :-)
 
Ich habe EWiWi angerechnet bekommen, bleibt das weiter bestehen? Und Arbeitsrecht und BGB II/2 habe ich für das nächste Semster bestellt - wenn ich die Klausuren dann schreibe, bekomme ich dafür 5 Punkte und wenn ich die im SS 2016 schreibe jeweils 10? Oder darf ich die dann auch erst zum SS 2016 erstmalig belegt haben? Dann würde ich die stornieren, ich habe für das WS sowieso genug zu tun...
 
... es kommt wohl darauf an, ob Du schon Altbeleger vor der letzten "Zwischenreform" (also Gültigkeit bis zur neuen Prüfungsordnung im SS 2016) oder "Beleger" während der Gültigkeit der Zwischenreform bist.

Mir wurde u.a. vertrauenswürdig berichtet, dass Kommilitonen auch alle WIWI-Fächer angerechnet bekamen und das Prüfungsamt jetzt entsprechend Deiner alten/aktuellen/zukünftigen Belegung bis zum SS 2016 so verfährt, dass Du auf 210 ECTS kommst.

Im Klartext für Altbeleger vor Zwischenlösung:
EWiWi anerkannt bekommen, dann BGB II/1 Teil Hausarbeit (10 ECTS), wenn z.Z. BGB 55106 nicht geschrieben wurde/werden musste - und Arbeitsrecht (10 ECTS). Dazu benötigst Du aber die Prüfung eines "Einzelfallentscheid des Prüfungsamtes", wie mir gesagt wurde.

Im Klartext für Beleger seit/während Zwischenreform:
EWiWi anerkannt bekommen, dann BGB II Hausarbeit (10 ECTS), vorübergehender Kurs 55106 (5 ECTS) und Arbeitsrecht (5 ECTS) für geschriebene Klausuren, so dass es wiederum 210 ECTS ergeben kann.

M.E. hast Du durch das Anerkenntnis von EWiWi keinen Nachteil (immer 210 ECTS)!

Im Klartext Neubeleger/Restbeleger ab SS 2016 (neue Prüfungsordnung):
Und ich nehme an, dass dann die neuen Regelungen 2016 (also nur wenn Du erstmals ab 2016 belegst resp. noch nicht alle Wahlmodule klausurmässig absolviert hast) betreffs Frei- und Verbesserungsversuch sowie "Flexibilität bei den Wahlmodulen" (Möglichkeit jetzt auch nur juristische wählen zu dürfen), dann für alle Studierenden zeitlich und inhaltlich wieder "gleichgeschaltet" werden (Ende Zwischenreform).

Ich habe mich für nächstes Semester auch von Modulen wieder abgemeldet, die ich im Voraus zur Orientierung beziehen wollte, weil ich darin auf keinen Fall im kommenden Semester eine Klausur schreiben werde und mir damit ab 2016 alles offen resp. mir sogar einen zusätzlichen Versuch (Freischuss) bei Erstbelegung und sofortigem Klausurschreiben innerhalb des selben Semesters schenke lasse.

Ich habe es so gemacht: Klipp und klar eindeutig dem Prüfungsamt die Frage so formuliert, dass es im Mail nur mit einem JA oder NEIN antworten konnte.- Nichts geht über ein Schriftstück vom Prüfungsamt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen!
Habe zu den Änderungen auch mal eine Frage.

Ab ss 2016 soll Einführung in die Wirtschaftswissenschaften ja nicht mehr Teil des Curriculums sein, was mir der entgehen kommt.

Ich habe mich nun für das kommende ws in Teilzeit für das Propädeutikum sowie Einführung in die Wirtschaftswissenschaften eingeschrieben.
Jetzt wollte ich gerne Einführung in die Wirtschaftswissenschaften wieder stornieren und dafür schon mit BGB1 starten, allerdings wird mir in der virtuellen Lernumgebung angezeigt, dass dies nicht mehr möglich ist, da der Versand bereits begonnen hat.
Das wundert mich, da auf der Internetseite der fernuni steht, dass die Kurse bis zum 31.8 kostenlos storniert werden können bzw darüberhinaus mir einer Gebühr iHv 5€.

Gibt es denn noch eine Möglichkeit von der Belegung zurückzutreten.

Ich möchte lieber jetzt schon nach dem Studienverlaufsplan studieren, den es ab ss2016 gibt.
Glaube, dass mir ewiwi auch Probleme bereiten würde, und durch die neuen Änderungen könnte ich diesen Problem somit entgehen.

Leider hab ich die Depesche erst Freitag per Mail erhalten.
Wäre blöd, wenn ich ewiwi trotzdem belegen müsste. Raus geschmissenes Geld demnach.

Hoffe einer kann mir helfen.

Viele Grüße
 
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