Allgemeine Infos Änderungen im Studiengang BoL ab SS 2016

Wie sieht das denn aus, wenn man BGB II und AR schon lange bestanden hat. Kann man dann auch auf die neue Ordnung im SS 16 wechseln oder muss ich da ein BGB II Modul "nachholen"? Gibt es da für mich Vorteile? Einführung in die BWL/VWL habe ich noch nicht geschrieben. Würde das Modul dann für mich wegfallen?
 
.... die Vorteile - ausser der Kursfestlegung BGB II/2. Teil 10 ECTS anstatt EWiWi - sollen für alle ab SS 2016 gelten, unabhängig von der bisherigen Kursbelegung.
 
Wenn ich noch kein BGB II Unterteilung hatte, sondern nur das BGB II Modul komplett, hat das Auswirkungen?
 
Wenn Du vor dem SS 2015 und zwingend auch Arbeitsrecht erworben hast, dann gilt die "Zwischenlösung" für Dich ja nicht, d.h. Du musst dann nur m.E. EWiWi in der "alten Version" weitermachen und erhältst trotzdem die anderen Vorteile aus der neuen Prüfungsordnung 2016. Und wenn Du Arbeitsrecht noch nicht hast, bekommst dann später die "alten" 10 ECTS dafür.

Ansonsten frage einmal im Prüfungsamt nach; das wird auch andere hier interessieren.
 
Ja, beide Module vor dem SS2015 erfolgreich abgeschlossen. BGB II/1 steht bei mir in der Notenübersicht ...viele Vorteile gibt es da nicht mehr. Habe die Skripte damals von den WIWI Modulen bestellt, belegt. Somit fällt wohl der Freischuss bei mir weg und es bleibt wohl alles so, wie es war. Drittes Wahlfach, WIWI, habe ich dieses Semester auch schon geschrieben ...
 
... wieso steht denn bei Dir BGB II/1. Teil anstatt BGB II in der Notenübersicht? Vor SS 2015 gab es doch keine Aufteilung von BGB II!
 
Keine Ahnung ...habe die Klausur schon lange weg ...vielleicht muss ich mir das zweite Modul einfach anrechnen lassen ...dann gibt es wohl BGB II/2 dazu ...Nummer ist 55103 ...
 
... BGB II/1 steht bei mir in der Notenübersicht ...

Bei mir auch.

Das Modul 55103 hieß früher BGB II und heute BGB II/1. Ist also nur eine Namensänderung. Wichtig ist, das dahinter auch die 10 ECTS Punkte notiert sind. IVm dem "alten" Prüfungsdatun dürfte das ausreichen. AVR (55105) sind auch 10 Punkte notiert. Die Summe von 20 Punkten stimmt also bei mir.

Obwohl man das von Hagen nie so genau weiß ...
 
Bei denen, die das erfüllt haben, aber EWiWi ab SS2016 durch Umstellung auf das neue Curriculum nicht mehr schreiben wollen, wird die Uni sich noch etwas einfallen lassen müssen; dieser Fall scheint bislang noch nicht geregelt, möglicherweise sogar noch nicht einmal bedacht worden zu sein ...
 
Dann müssten doch 10 für die neue Regelung fehlen oder sehe ich das falsch? BGB II/1 10; BGB II/2 10 und AR 10 ...die werden dann BGB II/2 anrechnen und 10 Punkte zusätzlich vergeben
 
Wie ich schon gedacht habe: BGB II/2 wird angerechnet. Einführung Wiwi fällt ab 01.04.2016 weg.
 
Hey, weißt du zufällig auch ob das dann doch noch automatisch angerechnet wird oder ob man beim Prüfungsamt nen Antrag stellen muss ? Hab nämlich das gleiche Problem, dass da bei mir seit kurzem statt BGB II, BGB II/1 steht:bugeye: Liebe Grüße, Jule
 
ab 01.04.2016 kann man wohl den Antrag stellen ...automatisch würde ja wohl automatisch neue PO bedeuten ..
 
Hallo,
wenn ich also dieses Semester noch EWiWi schreibe (demzufolge nach altem Curriculum studiere), bekomme ich später für BGBII/2 und AR nur jeweils 5 ECTS, obwohl alle anderen Neueinsteiger 10 ECTS bekommen? Dann müsste ich ja auch eine andere Klausur schreiben demzufolge? Oder habe ich das falsch verstanden?
 
ja, das hast Du richtig erkannt! Und deshalb entschied m.E. das Prüfungsamt auch im Einzelfall für die Zwischenlösung".
 
Weiß jemand ob der Freiversuch ausschließlich für die rechtswissentschaftlichen Module gilt?
 
Ja, der gilt laut Studien- und Prüfungsinfo Nr 1 SS 2017 S. 26 und S. 35 nur für die rechtswissenschaftlichen Module.
 
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