... im Zweifel verstiesse doch die e-Mail-
Auskunft - mehr kann es ja wohl nicht sein! - gegen die aktuell (immer noch geltende) Prüfungsordnung bezüglich der ECTS-Verteilung. Und wenn man es genau nimmt, ist eine e-Mail-Auskunft kein Bescheid, der mit Rechtsmitteln versehen wurde, sondern nur ein informeller Realakt, oder?
Anders für diejenigen, in dessen E-Mail-Bestätigung durch das Prüfungsamt von einer durchgeführten Einzelfallprüfung/Einzelfallentscheid die Rede ist.
"Komplizierter" wird es wohl erst mit der mittlerweile als Bescheid erfolgten Notengebung, die angeblich einige Kommilitonen aufgrund der neuen Lage "fälschlicherweise" - so der Lehrstuhl und das Prüfungsamt - zugesprochen und im Notenspiegel mit jeweils 10 ECTS aufgeführt wurden.
Hier frage ich mich aber schon, warum das Prüfungsamt und der Lehrstuhl nach der
"negativen Auskunft" an @Anja00 und nach ihren diversen Interventionen Ende August 2015 nicht alle Betroffenen auf den angeblichen Irrtum des Prüfungsamtes hingewiesen hat. Man hätte erwarten dürfen, dass das Prüfungsamt/Lehrstuhl aber zumindest diejenigen wieder anschreibt, denen das Prüfungsamt "fälschlicherweise" mitteilte, sich von der angemeldeten Klausur 55106 (BGB II/2) wieder abzumelden zu müssen/dürfen.
Dass sich da jetzt jemand nachträglich "irren musste" (Bauernopfer?) liegt wohl eher an der Fakultät und deren Kommunikation mit dem Prüfungsamt sowie gegenüber den betroffenen Studierenden bezüglich der mit heisser Nadel gestrickten "Zwischenlösung".
Ich bin gespannt, wie man diejenigen im SS 2016 behandeln wird, die schon zuvor 55105 und Einführung in die WiWi mit jeweils 10 ECTS bestanden haben und im SS 2016 nur die Klausur 55106 (BGB II/2 = 10 ECTS)
ohne Hausarbeit schreiben wollen, also die BGB-Hausarbeit auf das WS 2016/17 verschieben. Denn dann soll es jeweils wieder 10 ECTS für BGB-Hausarbeit, 55106 und 55105 geben.