Klausurbesprechung E-Klausur WS 2019/20

Wenn du auf die Übungsseite gehst:


und man da irgendeine pdf Datei hochlädt, kommt die Nachricht:


Bestätigung Ihrer Einsendung


Dein Name und dann


Die folgende Datei ist eingegangen:


aufgaben4.pdf


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Und so muss das auch bei der richtigen Klausur aussehen.
 
Ich hab auch bei Frage 2 die Schein OHG geprüft.
Bei Frage 1 scheitert die wirksame OHG an der Zustimmung aller für den Geschaäftsbeginn.
Deswegen hab ich dann eine GbR geprüft und dann bei der Verbindlchkeit, die Vertretungsmacht abgelehnt
 
Die fehlende Zustimmung zum Geschäftsbeginn ist ja auch nur wichtig für §123 II, falls man eine OHG annimmt... falls man eine GbR hat, dann würde man das in der Vollmacht erwähnen, wäre aber, meines Erachtens, wegen Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag zur Einzelvertretung auch nicht schädlich. Wenn, dann würde eine fehlende Zustimmung im Innenverhältnis zu beachten sein, aber selbst dann, geht es ja hier um einen nachträglichen Widerspruch- meines Erachtens ohne Belang. In Frage zwei hab ich auch erst an 128 gedacht und damit angefangen, aber hätte man ja schon wegen der Fragestellung verneinen müssen. Dann bliebe nichts anderes übrig außer über Scheingesellschaft und fehlerhafte Gesellschaft zu schreiben. Zweiteres dann schnell abzulehnen...
 
Ich hab auch bei Frage 2 die Schein OHG geprüft.
Bei Frage 1 scheitert die wirksame OHG an der Zustimmung aller für den Geschaäftsbeginn.
Deswegen hab ich dann eine GbR geprüft und dann bei der Verbindlchkeit, die Vertretungsmacht abgelehnt

Mmmh, also bei mir ist die OHG daran gescheitert, dass es keiner kaufmännischer Einrichtungen bedarf.

Und dann die Vertretungsmacht bei bejahter GbR geprüft.
 
Die fehlende Zustimmung zum Geschäftsbeginn ist ja auch nur wichtig für §123 II, falls man eine OHG annimmt... falls man eine GbR hat, dann würde man das in der Vollmacht erwähnen, wäre aber, meines Erachtens, wegen Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag zur Einzelvertretung auch nicht schädlich. Wenn, dann würde eine fehlende Zustimmung im Innenverhältnis zu beachten sein, aber selbst dann, geht es ja hier um einen nachträglichen Widerspruch- meines Erachtens ohne Belang. In Frage zwei hab ich auch erst an 128 gedacht und damit angefangen, aber hätte man ja schon wegen der Fragestellung verneinen müssen. Dann bliebe nichts anderes übrig außer über Scheingesellschaft und fehlerhafte Gesellschaft zu schreiben. Zweiteres dann schnell abzulehnen...

Das mit Einzelvertretung habe ich abgelehnt, weil es 1. sinnlos ist Einzelvertretung in einen Vertrag aufzunehmen, wo eh Einzelvertretung gelten würde (bei der ursprünglich geplanten OHG) und 2. Hätte man dann für die GbR aber Einzelgeschäftsführungsbefugnis in den Vertrag aufnehmen müssen, weil darauf bei der GbR abgestellt wird. Glaub nicht, dass bei der GbR Einzelvertretungsmacht ohne Einzelgeschäftsführungsbefugnis gibt nach 714 BGB.
 
Ich hab auch versucht es noch per Mail zusenden, aber meine mail wurde abgewiesen, es war zu spät, als mir aufgefallen ist, dass ich keine Bestätigung habe
 
Sollen da jetzt Fanfahren aufheulen und Feuerwerk und "Wie toll! Sie haben eine Datei hochgeladen, die Fernuni ist stolz auf Sie!"
 
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