- Studiengang
- Bachelor of Laws
Hätte man eine Bestätigung bekommen müssen, dass es gesendet wurde???
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Ich hab auch bei Frage 2 die Schein OHG geprüft.
Bei Frage 1 scheitert die wirksame OHG an der Zustimmung aller für den Geschaäftsbeginn.
Deswegen hab ich dann eine GbR geprüft und dann bei der Verbindlchkeit, die Vertretungsmacht abgelehnt
Die fehlende Zustimmung zum Geschäftsbeginn ist ja auch nur wichtig für §123 II, falls man eine OHG annimmt... falls man eine GbR hat, dann würde man das in der Vollmacht erwähnen, wäre aber, meines Erachtens, wegen Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag zur Einzelvertretung auch nicht schädlich. Wenn, dann würde eine fehlende Zustimmung im Innenverhältnis zu beachten sein, aber selbst dann, geht es ja hier um einen nachträglichen Widerspruch- meines Erachtens ohne Belang. In Frage zwei hab ich auch erst an 128 gedacht und damit angefangen, aber hätte man ja schon wegen der Fragestellung verneinen müssen. Dann bliebe nichts anderes übrig außer über Scheingesellschaft und fehlerhafte Gesellschaft zu schreiben. Zweiteres dann schnell abzulehnen...
Schweisse hab ich mitbekommen
Ja ich hab ja 1000x auf senden gedrückt, dachte es ist dann raus
Habe um 20:02 die Klausur per Email verschickt ... das sollte reichen.. wenn nicht beschwere ich michWas ist denn mit dir berry??
Ist deine Klausur jetzt auch nicht raus???
Da ist ein Stern, heisst ich habe doch abgegeben???