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HWas hatte es mit Frage 2 auf sich?
Haftung der Gesellschafter, obwohl laut Fragestellung Gesellschaftsverbindlichkeit nicht vorliegt? Hä?! Was war hier der Clou?
ich glaube da ging es um die Schein OHG, hoffe ich zumindestWas hatte es mit Frage 2 auf sich?
Haftung der Gesellschafter, obwohl laut Fragestellung Gesellschaftsverbindlichkeit nicht vorliegt? Hä?! Was war hier der Clou?
Ich habe die GbR abgelehnt.Also wenn das echt so ist, find ich das ziemlich heftig:
Die Scheingesellschaft wird nur minimal in Skript 4 Rn 226-228 angesprochen. Und der Fall Gesellschaftsvertrag abgeschlossen, aber mit Mängeln ist nochmal kürzer und wird null erläutert, was man damit in einer Klausur macht? Und habe auch keinen einzigen Fall gesehen.
In Frage 1 habe ich eine GbR angenommen. Aber woher wissen wir, wie jetzt Scheingesellschafter haften? Ich wäre auf das Wort nicht mal gekommen.
Ich habe die GbR abgelehnt.
Frage 2 fand ich auch merkwürdig aber außer Schein OHG fiel mir nix dazu ein..was hast du denn geschrieben
Ach ja ... ich habe noch nie mit den Skripten gelernt ..
GbR habe ich abgelehnt wegen 123 Absatz 2, die Gesellschafter müssten dem Geschäftsbeginn zustimmen, was sie ja nicht tun...Sondern womit?
Ich habe bei mir zu Hause nen kleinen Fall liegen, da hatten zwei Computerheinis ne OHG gründen wollen, aber war halt klein, also Kannkaufmann. Die Eintragung war noch nicht erfolgt, also wurde laut Lösung GbR angenommen. Und das sah für mich sehr ähnlich aus.
Nicht so toll.. zumindest nicht für mich... bin nicht fertig geworden bzw. zu spätIch habe nicht mitgeschrieben, aber wie war es denn, so eine E-Klausur zu schreiben?
GbR habe ich abgelehnt wegen 123 Absatz 2, die Gesellschafter müssten dem Geschäftsbeginn zustimmen, was sie ja nicht tun...
Mir ist nix besseres eingefallen .. Vl liege ich auch komplett danebenIst mir neu, dass die Zustimmung der Gesellschafter zum Geschäftsbeginn eine Voraussetzung zur Entstehehung einer GbR ist....
Das ist doch eher relevant für die Frage, ob der Vertrag der Gesellschaft zuzurechnen ist.
Der ist ziemlich ähnlichIn diesem Fall wird eine GbR angenommen:
A und B wollen einen Autohandel als offene Handelsgesellschaft betreiben. Ohne Einwilligung des B kauft A noch vor Eintragung in das Register und vor dem geplanten Geschäftsbeginn im Namen der „A & B Autohandel OHG“ von V eine komplette Büroeinrichtung für das Büro des Autohandels für 20.000 Euro. Als B von dem Auftrag erfährt, trennt er sich von seinem Geschäftspartner. Von wem kann V sein Geld verlangen?
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Wirksame OHG vor Eintragung im Handelsregister - Jura Individuell
Vertretungsmacht und Haftung bei der BGB-Gesellschaft; Gründung einer OHG; Wirksamkeit einer OHG nach außen; Prüfungsschema.www.juraindividuell.de
Sehe auch in keinem Schema, dass für die Entstehung der GbR erforderlich wäre, dass die Gesellschafter der Geschäftsaufnahme zustimmen, davon habe ich noch nie gehört.
Mir ist nix besseres eingefallen .. Vl liege ich auch komplett daneben
Jetzt habe ich extra für dich nochmal im Skript nachgeschaut .. guck mal in Teil 4 auf Seite 13 ganz unten das BeispielIn diesem Fall wird eine GbR angenommen:
A und B wollen einen Autohandel als offene Handelsgesellschaft betreiben. Ohne Einwilligung des B kauft A noch vor Eintragung in das Register und vor dem geplanten Geschäftsbeginn im Namen der „A & B Autohandel OHG“ von V eine komplette Büroeinrichtung für das Büro des Autohandels für 20.000 Euro. Als B von dem Auftrag erfährt, trennt er sich von seinem Geschäftspartner. Von wem kann V sein Geld verlangen?
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Wirksame OHG vor Eintragung im Handelsregister - Jura Individuell
Vertretungsmacht und Haftung bei der BGB-Gesellschaft; Gründung einer OHG; Wirksamkeit einer OHG nach außen; Prüfungsschema.www.juraindividuell.de
Sehe auch in keinem Schema, dass für die Entstehung der GbR erforderlich wäre, dass die Gesellschafter der Geschäftsaufnahme zustimmen, davon habe ich noch nie gehört.
Jetzt habe ich extra für dich nochmal im Skript nachgeschaut .. guck mal in Teil 4 auf Seite 13 ganz unten das Beispiel