Der Belgarath
Tutor und Forenadmin
- Studiengang
- Master of Laws
Die Anfechtung ist §§ 119 ff. BGB. Da kommt eine wirksame Anfechtung (Erklärung, Grund, Frist) als Ergebnis raus. Da steht überhaupt noch nicht, was die Konsequenz ist.
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Das sehe ich nicht so.
Du musst doch vielmehr umgekehrt anfangen, im Gutachtenstil: Erst die Konsequenz schildern, und dann prüfen, ob sie eintritt!
Die Fallfrage lautet, ob der Arbeitsvertrag über den 7.2.2014 hinaus fortbesteht.
Wie formulierst Du denn dann Deinen Obersatz, daß er noch Raum lässt für die Beantwortung der Frage nach der Entlohnung für den Januar?