EA 1 Arbeitsvertragsrecht SS 2014 Termin 6.5.2014

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Soweit so gut, ich wollte aber jetzt zumindest noch ansprechen, ob es hier auf eine Beteiligung von Betriebsrat noch ankommt, oder nicht, die die Wirksamkeit der Anfechtung nochmals beeinträchtigen könnte.
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Da der Anfechtungsgegner sich zumindest sinngemäß darauf beruft, daß eine Anfechtung ohne Zustimmung des Betriebsrates unwirksam sei, wird man nicht umhin kommen, sich mit dieser Frage - ebenso wie den anderen vorgebrachten Gegenargumenten - zu befassen!
 
Hey, ich bin mit der Frage 1 soweit auch durch und ebenfalls auf das Ergebnis gekommen, dass das Arb.verhältnis nicht mehr besteht.

Hab allerdings den Anfechtungsgrund § 119 II BGB verneint, da ich eine völlige Ungeeignetheit nicht erkennen kann, da er bereits mehrere Monate diesen Job ausübte und der Schwindel nicht durch einen Fehler seinerseits aufgeflogen ist, sondern durch einen anderen Mitarbeiter..
Wie seht ihr das? Frist wird in beiden Fällen eingehalten, 2 Wochen (Grundsätze des BAG zu § 626 II auf 119 II anwendbar) oder 1 Jahr.
 
Der B hat sich doch bezgl. einer verkehrswesentlichen Eigenschaft des A geirrt.
 
Hallo in die Runde,

ich weiß zwar, dass ihr alle schon mit der ersten Aufgabe fertig seid, aber vielleicht habt ihr ja trotzdem noch Zeit und Lust ein wenig darüber zu diskutieren. Ich war leider noch mit anderen EAen beschäftigt und komme erst jetzt zu Arbeitsvertragsrecht.

Kann mir jemand sagen warum im Arbeitsvertragsrecht bei einer Anfechtung erst der § 119 und danach der § 123 BGB geprüft wird?
Mir ist das jetzt bei Mario aufgefallen und in meinen Fallbüchern ist das auch so. Leider habe ich keine Idee warum das so ist. In BGB I wurde immer Wert darauf gelegt, dass zuerst der §123 und danach der § 119 BGB geprüft wurde...:eyeroll2:
 
VI. 2 Problem: Vorliegen eines Arbeitsvertrages, rückwirkende Nichtigkeit nicht gegeben, nur ab dem Zeitpunkt der Anfechtung (ex-nunc), vorher gilt ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis

Darf ich mal ganz dumm fragen wie du das mit der Formulierung hinbekommen hast?
:dejection:

Denn ich tue mich momentan damit sehr schwer ohne auf die schwierige Rückabwicklung der finanziellen Art einzugehen.
Und die würde ich gerne erst in der zweiten Aufgabe anbringen.
 
Hallo in die Runde,

Kann mir jemand sagen warum im Arbeitsvertragsrecht bei einer Anfechtung erst der § 119 und danach der § 123 BGB geprüft wird?
Mir ist das jetzt bei Mario aufgefallen und in meinen Fallbüchern ist das auch so. Leider habe ich keine Idee warum das so ist. In BGB I wurde immer Wert darauf gelegt, dass zuerst der §123 und danach der § 119 BGB geprüft wurde...:eyeroll2:


Also, ich habe zuerst § 123 und dananch 119 geprüft. In Musterfällen habe ich das genau so gefunden.
 
Darf ich mal ganz dumm fragen wie du das mit der Formulierung hinbekommen hast?
:dejection:

Denn ich tue mich momentan damit sehr schwer ohne auf die schwierige Rückabwicklung der finanziellen Art einzugehen.
Und die würde ich gerne erst in der zweiten Aufgabe anbringen.

Ich habe das auch erst in Aufgabe 2.
Ich denke auch dass dies nicht in teil 1 gehört. Da wurde ja nur nach der Möglichkeit der Anfechtung gefragt.
 
Ich habe das auch erst in Aufgabe 2.
Ich denke auch dass dies nicht in teil 1 gehört. Da wurde ja nur nach der Möglichkeit der Anfechtung gefragt.

Aber wie hast du dann die Aufgabe 1 beendet?
Hast du dann nur geschrieben, dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde?
Denn wenn du ex tunc mit dem § 142 BGB erwähnst, wäre das ja "irgendwie" falsch, oder? Bzw. nur die "Halbwahrheit"
 
Hast du dann nur geschrieben, dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde?

Sinngemäß habe ich das so beantwortet. Die Aufgabenstellung lautet ja, dass man Stellung nehmensoll, ob das Arbeitsverhältnis durch Anfechtung beendet wurde. Wenn ich die Rechtsfolge noch diskutiere, weiß ich ganz ehrlich nicht, was ich noch bei Aufgabe 2 schreiben soll.
 
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Kann mir jemand sagen warum im Arbeitsvertragsrecht bei einer Anfechtung erst der § 119 und danach der § 123 BGB geprüft wird?
Mir ist das jetzt bei Mario aufgefallen und in meinen Fallbüchern ist das auch so. Leider habe ich keine Idee warum das so ist. In BGB I wurde immer Wert darauf gelegt, dass zuerst der §123 und danach der § 119 BGB geprüft wurde...:eyeroll2:


Hallo,

vielleicht geht es ganz einfach darum, weil "Nummer" nach "Nummer" in der Reihenfolge geprüft wird. In den Lehrbüchern ist es auch in dieser Reihenfolge dargestellt. Bei BGB I im letzten Semester wurde das im "Goofy" Fall auch so in der Musterlösung gemacht. In vielen Musterlösungen steht allerdings dabei, dass die Prüfungsreihenfolge auch anders sein könnte. Hauptsache es ist schlüssig.

Ich habe es in beiden Aufgaben ebenso in dieser Reihenfolge (119, 123) gemacht.
 
Sinngemäß habe ich das so beantwortet. Die Aufgabenstellung lautet ja, dass man Stellung nehmensoll, ob das Arbeitsverhältnis durch Anfechtung beendet wurde. Wenn ich die Rechtsfolge noch diskutiere, weiß ich ganz ehrlich nicht, was ich noch bei Aufgabe 2 schreiben soll.
Aber die Rechtsfolge ist ja die Beendigung... und den Zeitpunkt einfach weg fallen zu lassen... damit tue ich mich auch ein wenig schwer...
Das muss ich erst mal sacken lassen und drauf rum denken...
 
Hallo,

vielleicht geht es ganz einfach darum, weil "Nummer" nach "Nummer" in der Reihenfolge geprüft wird. In den Lehrbüchern ist es auch in dieser Reihenfolge dargestellt. Bei BGB I im letzten Semester wurde das im "Goofy" Fall auch so in der Musterlösung gemacht. In vielen Musterlösungen steht allerdings dabei, dass die Prüfungsreihenfolge auch anders sein könnte. Hauptsache es ist schlüssig.

Ich habe es in beiden Aufgaben ebenso in dieser Reihenfolge (119, 123) gemacht.

Danke für die Idee!
 
Was schreibst du denn dann in Aufgabe 2?

Das kann ich dir sagen, wenn ich da angekommen bin...;-)
Deshalb hatte mich ja die Formulierung von Mario interessiert.
Vielleicht hat er es ja in Fall 1 irgendwie geschafft kurz und knapp darauf einzugehen und die ausführliche Diskussion auf Aufgabe 2 zu verlagern.
 
Aber die Rechtsfolge ist ja die Beendigung... und den Zeitpunkt einfach weg fallen zu lassen... damit tue ich mich auch ein wenig schwer...
Das muss ich erst mal sacken lassen und drauf rum denken...

Eben. Das Ergebnis der Anfechtung ist, dass sie wirksam ist. PUNKT. Aber was folgt dann daraus?
 
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