Einsendeaufgaben EA 1 SoSe 2021

Ich habe schon eine Gliederung.

§ = BGB

1)
§ 437 Nr. 2, 346 II, 323 I
- Ausschluß: § 377 I, II HGB
-- P: D: § 5 HGB

2)
§ 353 S.1 HGB
- P: D: § 5 HGB
§ 288 II, 286 I
- P: 286 III 1; I 1

3)
§ 353 S.1 HGB
- P: D: § 15 I HGB
§ 288 II, 286 I
- P: 286 III 1; I 1
- P: D: § 14
 
Ich bin mir auch so unsicher bei 1. 👀 Schuldrecht ist leider nicht so meine Stärke 😭
 
was ich mich frage ist, ob man auch die kaufmannseigenschaft der gmbh durchprüffen sollte, obwohl es hier um den d geht. bbtw. wer oder was ist die vorausklage des 349?
 
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Bei Aufgabe 2 hab ich bisher § 288 BGB und § 353 HGB - sollte bei der Aufgabe 3 auch dabei sein.
 
was ich mich frage ist, ob man auch die kaufmannseigenschaft der gmbh durchprüffen sollte, obwohl es hier um den d geht. bbtw. wer oder was ist die vorausklage des 349?
Stimmt. Vielleicht soll man es kurz durch prüfen, weil mir die Frage auch beim Sachverhalt kurz aufgefallen ist.
 
was ich mich frage ist, ob man auch die kaufmannseigenschaft der gmbh durchprüffen sollte, obwohl es hier um den d geht. bbtw. wer oder was ist die vorausklage des 349?
Wurde aber am Ende abstellen, dass beide Gewerbebetreiber sind i.S.d. 343 HGB
 
Ich komme beim 1. Sachverhalt zu dem Ergebnis, dass Detlev einen Anspruch auf Rückzahlung hat.
Beim 2. Sachverhalt auch..

Zu welchem Ergebnis kommt ihr?
 
Bei mir hat er bei Aufgabe 1 keinen Anspruch auf Rückzahlung wegen § 377 HGB; bei Aufgabe 2 & 3 einen Anspruch aus § 353 HGB.
 
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