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Stimmt. Vielleicht soll man es kurz durch prüfen, weil mir die Frage auch beim Sachverhalt kurz aufgefallen ist.was ich mich frage ist, ob man auch die kaufmannseigenschaft der gmbh durchprüffen sollte, obwohl es hier um den d geht. bbtw. wer oder was ist die vorausklage des 349?
Bei Aufgabe 2 prüfe ich erst den Anspruch aus 288 BGB (da lex specialis zu 353 HGB); dann den 353 HGBHat schon jemand eine Anspruchsgrundlage für Aufgabe 2 bzw. 3?
Wurde aber am Ende abstellen, dass beide Gewerbebetreiber sind i.S.d. 343 HGBwas ich mich frage ist, ob man auch die kaufmannseigenschaft der gmbh durchprüffen sollte, obwohl es hier um den d geht. bbtw. wer oder was ist die vorausklage des 349?
Mit welcher Begründung hast du § 377 HGB abgelehnt?Ich komme beim 1. Sachverhalt zu dem Ergebnis, dass Detlev einen Anspruch auf Rückzahlung hat.
Beim 2. Sachverhalt auch..
Zu welchem Ergebnis kommt ihr?
Ich habe argumentiert, dass Detlev ein Detektivbüro betreibt und da nicht darauf abgestellt werden kann, dass er den Automaten direkt testet auf Mängel („Geschäftsgang“ eines solchen Büros)Mit welcher Begründung hast du § 377 HGB abgelehnt?
Ich habe vielmehr Probleme bei den Gliederungen 🤨Ich habe argumentiert, dass Detlev ein Detektivbüro betreibt und da nicht darauf abgestellt werden kann, dass er den Automaten direkt testet auf Mängel („Geschäftsgang“ eines solchen Büros)
Kp, ob das so