Hi,
ich hab am WE damit angefangen.
Der Einstieg ist ja relativ einfach, da immer gleich (räumlich, sachlich, zeitlich). Ich habe ausschließlichen Gerichtsstand und Gerichtsstandsvereinbarung verneint und dann lt. Schema einen Schutzgerichtsstand Art. 17, 18 EuGVO geprüft und bejaht (A = Verbraucher), damit wäre das zuständige Gericht gem. Art. 18 Abs. 2 EuGVO eigentlich in Frankreich. Komme dann über eine rügelose Einlassung (Klageerwiderung ausreichend lt. Skript) zum LG Dortmund. Habe aber aktuell gerade mal 4 Seiten und überlege noch, wo mein Denkfehler liegt bzw. was ich vergessen habe...
Ich habe nichts zum Thema ?Ferienhaus = Wohnort? gefunden, wobei das am Schutzgerichtsstand nicht ändern würde, da B ja die Geschäftstätigkeit auf Frankreich und Spanien ausgerichtet hat. Eigentlich würde sich der Gerichtsstand des Erfüllungortes Art. 7... EuGVO wunderbar ergeben, da ja nach Mallorca geliefert werden soll (Vereinbarung zw. den Parteien). Aber da komm ich aufgrund des Schutzgerichtsstandes gar nicht hin. Oder doch?
Bin gespannt, wie ihr das seht.
LG Steffi