Einsendeaufgaben EA 1 SS 2019

Ich habe 8 Seiten, Arial 12, einfacher Zeilenabstand, rechts 6 cm Korrekturrand - wobei die Anzahl der Seiten echt egal ist - wenn Du das Wesentliche des Falles in korrektem Gutachtenstil in 5 Seiten schreibst, kann das genauso gut oder schlecht sein, als wenn Du 14 oder 15 Seiten korrekt geschrieben ablieferst. Ist also kein Anhaltspunkt für Qualität und Inhalt :-)
 
Hi,
ich hab am WE damit angefangen.

Der Einstieg ist ja relativ einfach, da immer gleich (räumlich, sachlich, zeitlich). Ich habe ausschließlichen Gerichtsstand und Gerichtsstandsvereinbarung verneint und dann lt. Schema einen Schutzgerichtsstand Art. 17, 18 EuGVO geprüft und bejaht (A = Verbraucher), damit wäre das zuständige Gericht gem. Art. 18 Abs. 2 EuGVO eigentlich in Frankreich. Komme dann über eine rügelose Einlassung (Klageerwiderung ausreichend lt. Skript) zum LG Dortmund. Habe aber aktuell gerade mal 4 Seiten und überlege noch, wo mein Denkfehler liegt bzw. was ich vergessen habe...

Ich habe nichts zum Thema ?Ferienhaus = Wohnort? gefunden, wobei das am Schutzgerichtsstand nicht ändern würde, da B ja die Geschäftstätigkeit auf Frankreich und Spanien ausgerichtet hat. Eigentlich würde sich der Gerichtsstand des Erfüllungortes Art. 7... EuGVO wunderbar ergeben, da ja nach Mallorca geliefert werden soll (Vereinbarung zw. den Parteien). Aber da komm ich aufgrund des Schutzgerichtsstandes gar nicht hin. Oder doch?

Bin gespannt, wie ihr das seht.

LG Steffi
 
Hi,
muss zu geben, dass ich die Art. 17, 18 übersehen habe!
Daher habe ich den Gerichtsstand der Erfüllungsortes durchgeprüft! Komme so auf 7 Seiten...

Die 17, 18 EuGVO sind wohl durchzuprüfen!
Damit der 17 EuGVO durchgeht, muss doch einer der in Art. 17 abs. 1 lit. a-c) EuGVVO aufgeführten Fälle erfüllt sein! Welches hast du da denn angenommen? Scheint keines zu passen!

Im Ergebnis komme ich aber auch zu dem Schluss der Zuständigkeit des LG Dortmund aufgrund der rügelosen Einlassung!
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin soweit fertig; komme auf genau 8 Seiten!

So ist mein Aufbau:
A. Anwendungsbereich der EuGVVO
I. Sachlicher Anwendungsbereich
II. Räumlicher Anwendungsbereich
III. Zeitlicher Anwendungsbereich
IV. Zwischenergebnis
B. Eröffnung der Zuständigkeitsordnung der EuGVVO
I. Sachverhalt mit grenzüberschreitenden Bezügen
II. Beklagtenwohnsitz in einem Mitgliedstaat
C. Maßgeblicher Gerichtsstand
I. Ausschließlicher Gerichtsstand
1. Ausschließlicher Gerichtsstand nach Art. 24 EuGVVO (-)
2. Ausschließlicher Gerichtsstand nach Art. 18 II EuGVVO (-)

- Keine Ausrichtung der Gesellschaft nach Frankreich!
II. Allgemeiner Gerichtsstand
- Keine Zuständigkeit des LG Dortmund
III. Besonderer Gerichtsstände
1. Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes, Art. 5 Nr. 1 EuGVVO
2. Zwischenergebnis

- Keine Zuständigkeit des LG Dortmund
IV. Gerichtsstandvereinbarung (-)
V. Gerichtsstand kraft rügeloser Einlassung (+)
VI. Ergebnis

- Zuständigkeit des LG Dortmund!
 
Ich habe den 17 I lit. c angenommen, da im SV steht, dass B seine Geschäftstätigkeit ausschließlich auf Spanien und Frankreich ausgerichtet hat. 17 I lit. c. verlangt entweder Geschäftstätigkeit im Wohnsitzland des Verbrauchers (hier -, da Geschäftssitz in Porto) oder Ausrichtung des Geschäftsbetriebes u.a. auch auf ein Wohnsitzland. Muss da aber nochmal zu recherchieren.
 
Ich habe den 17 I lit. c angenommen, da im SV steht, dass B seine Geschäftstätigkeit ausschließlich auf Spanien und Frankreich ausgerichtet hat. 17 I lit. c. verlangt entweder Geschäftstätigkeit im Wohnsitzland des Verbrauchers (hier -, da Geschäftssitz in Porto) oder Ausrichtung des Geschäftsbetriebes u.a. auch auf ein Wohnsitzland. Muss da aber nochmal zu recherchieren.

Nicht Spanien und Frankreich, sondern Spanien und Portugal! Deswegen habe ich es abgelehnt, weil mit Frankreich hat die Gesellschaft nichts zu tun!
 
Ah, Du hast recht!! Ich hab das so oft gelesen....Danke!!! :danke: :danke:

Haha, dann kann ich den 17 doch verneinen und komme dann zum Erfüllungsort, dann ergibt das Sinn. :like:
 
Hab ein Fehler entdeckt bei meinem Aufbau!
Die Gerichtsstandsvereinbarung ist direkt nach 18 zu prüfen! Erst dann kommt die allgemeine und besondere Zuständigkeit und zum Schluss die rügelose Einlassung...
 
Ich hab sie sogar vor dem 18 geprüft, denke, dass passt auch. Meine im Skript gelesen zu haben, dass der 18 quasi eine besondere Gerichtsstandsvereinbarung ist.
 
Ich hoffe, dass es nun darauf nicht mehr ankommen sollte :))

Am Ende sind wir uns glaube ich aber mit dem Weg einig?!
Ansonsten gehe ich davon aus, dass ich nun fertig bin!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das wird sicher nicht kriegsentscheidend sein - im Ergebnis komme ich über die rügelose Einlassung aus zum LG Dortmund als international zuständigem Gericht.
 
@OezkanAydn Schau nochmal bzgl. des Art. zum Erfüllungsort, das ist nicht Art. 5, sondern Art.
 
Hast Du Art. 7 Abs. 1 lit. b EuGVO bejaht? Die VSS sind (zumindest bei bisherigem Prüfungsstand :-D) erfüllt, dann ist lit. a ja nicht mehr zu prüfen.
 
Hab den 7 I lit b bejaht!
Wie du schon geschrieben hast, ist dieser vorrangig und a dann nicht mehr zu prüfen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi wie habt ihr die auslandsberühung gelöst? Es handelt sich mit grenzüberschreitenden bezogen zwischen Deutschland, Frankreich, Spanien und Portugal?
Und der Wohnsitz des Beklagten A ist ja auch nicht so einfach zu lösen oder? Weil der hat ja seinen Wohnsitz in Frankreich wieder aber in Deutschland verklagt und gem. Art 5 I EuGVO kann er ja nur gem. art. 2-7 EuGVO in einem anderen Staat verklagt werden oder?
Sorry steh bissle aufm Schlauch
 
Im Bearbeitervermerk steht doch eindeutig, dass der Wohnsitz in Frankreich ist.
 
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