Ich habe darüber auch nochmal nachgedacht. M. E. passt der VSD hier bei Frage 1 gar nicht, auch nicht als Diskussionspunkt hinsichtlich der Frage der Subsidiarität. Hoffe, das ist nachvollziehbar

Folgendes habe ich überlegt:
-Der erste Teil der Frage lautet ja "Hat G gegen M einen Anspruch auf Schadensersatz?"
SE-Anspruch aus VSD im Verhältnis G - M passt ja hier nicht, da beide ja einen eigenen Vertrag haben.
-Dann folgt die Frage nach einem Anspruch auf Abtretung eines Schadensersatzanspruches:
Ein SE-Anspruch aus VSD im Rahmen der Prüfung des § 285 macht m. E. daher keinen Sinn nachdem ja inzident der Anspruch M - V geprüft wird, welcher dann an G abgetreten wird. Dieser ergibt sich grds. als eigener Anspruch des M aus § 536a, allerdings muss ich die DSL bedienen, nachdem der Schaden sich zufällig auf G verlagert hat, aber grundlegend ist ja der vertragliche Anspruch da. Würde ich hier einen VSD im Verhältnis M - V prüfen (der dann an G abgetreten werden soll) wäre ja plötzlich M der Dritte
Entschuldigung, falls ich mich hier nicht gut ausgedrückt habe. Aber so wäre es auch klausurtaktisch logisch, dass dann nix zu Frage 2 vorweg genommen wird😉.
Dann müsste bei Frage 2 der VSD durchgenudelt werden bis zur Schutzwürdigkeit, welche m. E. aufgrund des Anspruchs bei Frage 1 nicht gegeben ist (macht klausurtaktisch auch Sinn, hier die Prüfung abbrechen zu lassen, weil zumindest bis dahin sich niemand mehr groß was vergibt, wenn man da anderer Meinung wäre).