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sehe ich auch so. zu anfang wird ja von den "gelegentlichen" inseraten erzählt, aber nicht, ob die nun auch bei buchung des p aktiv waren. wenn man also S. 1 zuerst prüft, geschäftsbeziehung bejaht, is S. 2 egal (so meine taktik). das inserat wird aber in der abwandlung erwähnt und hat meiner meinung nach mit S. 2 zu tun. glaub im skript steht, dass bei 362 I 2 hgb ein inserat nich ausreicht.ich würde mich für 362 Abs.1 S.1 HGb entscheiden, weil der p schon seit jahren bei R bucht
Dann lässt Du die Abwandlung an dem erwähnten Inserat scheitern?sehe ich auch so. zu anfang wird ja von den "gelegentlichen" inseraten erzählt, aber nicht, ob die nun auch bei buchung des p aktiv waren. wenn man also S. 1 zuerst prüft, geschäftsbeziehung bejaht, is S. 2 egal (so meine taktik). das inserat wird aber in der abwandlung erwähnt und hat meiner meinung nach mit S. 2 zu tun. glaub im skript steht, dass bei 362 I 2 hgb ein inserat nich ausreicht.
Wie versteht ihr die Abwandlung? Ich verstehe sie so, dass auch für die Abwandlung der Hinweis auf § 362 HGB gelten soll, also dass auch Norbert Neu unter Hinweis auf § 362 HGB die Differenz erstattet haben möchte. Denn anderenfalls müsste man bei der Abwandlung ja vorvertragliche Schadensersatzansprüche prüfen, was dann über die nur 10 Punkte, die es dafür gibt, aber wohl sicher hinausgehen dürfte. Wie seht ihr das? Bin mit irgendwie unsicher und habe Angst, irgendwas zu übersehen...
Dann lässt Du die Abwandlung an dem erwähnten Inserat scheitern?
Ich hätte gedacht, es läge an der gänzlich fehlenden Geschäftsbeziehung!?
Oder habe ich Dich falsch verstanden bzw. etwas durch den Tüddel gebracht?
Hab mich vlt auch blöd ausgedrückt. Also: ich prüfe knapp, ob 362 I S.1 greift. Da wird die Geschäftsbeziehung vorausgesetzt, welche in der Abwandlung nicht vorliegt. Bleibt aber immer noch S.2 zu prüfen, welcher nicht die Geschäftsbeziehung voraussetzt (nach meinem Verständnis), sondern lediglich, dass sich der Kaufmann dem Typen ggü erboten hat. Und da kommt eben das Inserat in Betracht. Kann mir vorstellen, dass gerade deshalb die Inserate in der Abwandlung ausdrücklich genannt werden, während es im Hauptfall ja nur heißt, dass die "gelegentlich" geschaltet werden.
dazu KE 2, S. 86,87
Abend,
ich habe bedenken bei der Pflichtverletzung. Man braucht ja einen fälligen, durchsetzbaren Anspruch für. Habt Ihr Fälligkeit auf Montag bzw. Dienstag abgestellt?
Ferner braucht man eine Fristsetzung nach Fälligkeit der Leistung durch P.
Stellt ihr hir auf Anruf ab?
Prüft hier irgendjemand den § 376 HGB? Ich hab nun so lange rumgeforscht, ob der Geschäftsbesorgungsvertrag unter einen Handelskauf fällt. Aber ich finde nix. Darum werde ich ihn nun anprüfen und dann ablehnen..und dann auf § 281 BGB gehen..mal schauen wo ich da dann rausfliege :D Falls jemand den § 376 prüft wäre ich dankbar über einige hilfreiche Ideen, wie man ihn doch annehmen könnte. Denn irgendwie finde ich den so "schön", weil man da auch den 286 BGB unterbringen könnte.
Ich habe den § 376 HGB auch angeprüft aber lasse ihn ihm Punkt konkludente Annahme entfallen. . . Und komme dann zum §§ 280 I, III, 281 ...dort kann man dann schön die Probleme des § 362 usw. behandeln.
Oder habe ich hier einen Denkfehler bezüglich des § 376 HGB
?
Darf ich mal nach deinem Schema für den § 376 fragen? Meins sieht nämlich so aus..ohne konkludente Annahme:
I. Anspruch gem. § 376 I S. 1, 2. Var. HGB
1. Handelsgeschäft i.S.d. §§ 343, 344 I HGB
2. Fixhandelskauf
3. Nichtleistung innerhalb der Frist
4. Rechtsfolge
Hast du den Handelskauf bejaht? Und wenn ja, wie?! :D Ich weiß nicht ob ich da zu beschränkt denke..
richtig, aber genau das wollen die doch sicher hören, dachte ich mir. erst s.1 prüfen, dann s.2 ...Ja aber in KE 2 S.87 steht ja gerade, dass für § 362 I 2 HGB ein Inserat nicht ausreicht.
Prüft hier irgendjemand den § 376 HGB? Ich hab nun so lange rumgeforscht, ob der Geschäftsbesorgungsvertrag unter einen Handelskauf fällt. Aber ich finde nix. Darum werde ich ihn nun anprüfen und dann ablehnen..und dann auf § 281 BGB gehen..mal schauen wo ich da dann rausfliege :D Falls jemand den § 376 prüft wäre ich dankbar über einige hilfreiche Ideen, wie man ihn doch annehmen könnte. Denn irgendwie finde ich den so "schön", weil man da auch den 286 BGB unterbringen könnte.