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Nun weiß ich aber auch, dass ich prüfen muss, ob es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, also ob K Verbraucher und V Unternehmer ist. Die Prüfung und das Ergebnis hierzu ist mir auch klar, nur weiß ich nicht, wo ich das genau einbringen muss.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Ist es für Euch alle absolut unkritisch gegeben, daß es sich um AGB handelt?
Das deutet darauf hin - die Prüfung ist ja eigentlich unproblematisch, da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in § 305 I 1 BGB legaldefiniert sind, völlig unabhängig davon, welchen Namen ein Klauselpaket nun trägt!
Und ich bekenne mich dazu - ich bezweifle, ob es sich bei den Klauseln des V tatsächlich um AGB handelt!