Der Belgarath
Tutor und Forenadmin
- Studiengang
- Master of Laws
Hier ist Platz für die Diskussion der EA!
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Lt. Sachverhalt ist nicht erkennbar, dass V die Lampen auch noch anderen Interessenten anbietet. Invitatio ad offerendum würde ich hier verneinen. Nach meiner Meinung handelt es sich um ein Angebot des V an M, welches M nicht annimmt, sondern mir seinem Telefon eine neues Angebot abgibt.
Also ich sehe in der E-Mail auch eine direkte Anrede an M; also ein Angebot!
Doch was ist M? Unternehmer und Verbraucher?:
Denn wenn M ein Unternehmer wäre (und das glaube ich), dann wären ja die AGB-Hinweise ein Falle, da diese ja nicht geprüft werden müssten (und das an arme Studenten
).
Doch ein ganzer Absatz über die AGB schreibt man doch nicht nur als Falle in den SV!?!
Für das kaufm. Bestätigungsschreiben gilt nach meiner Meinung, daß es wirklich nur bestätigt was vorher verhandelt wurde und insofern auch logischerweise keine erneute Zustimmung benötigt.
Hier müßte man evtl. auf einen Dissens eingehen und ggf auf ein neues Angebot eingehen!?
...
Zum KBS gibt es einiges an Literatur und natürlich auch Musterfälle, der folgende Aufsatz enthält eine Zusammenstellung von Grundsätzen und weiterführenden Hinweisen sowie Urteilen: http://www.ja-aktuell.de/root/img/p...ennisches_bestaetigungsschreiben_schaertl.pdf
Die Prüfung an einem praktischen, wenn auch anders gelagerten Fall sehen wir u.a. hier:
http://www.wiso.uni-hamburg.de/file...___Einheit_WiPR_Faelle__Folien__Loesungen.pdf
Was haltet ihr hiervon:
- 01.08. Angebot - Begründung warum hier Voraussetzungen für Angebot vorliegen
- Annahme: Schweigen keine Annahme, möglicherweise hier die AGBs prüfen?!
- 03.08. neues Angebot am Telefon, keine Annahme nach § 150 II BGB
- Anahme: erfolgt, da nach Treu und Glauben auszugehen war, dass alles richtig notiert wurde - Kaufvertrag über 10 kommt zustande
- 06.08. KBS - Angebot Vertrag über 10 auf 12 zu ändern
- Schweigen unter Kaufleuten führt zu Zustimmung
- 15.08. ist länger als eine Woche, d.h. zu lang für Widerspruch
Ergebnis: Anspruch auf Zahlung vorhanden
Ich weiß, ist etwas kurz und nicht gut begründet, aber irgendwie so würde ich versuchen es aufzuziehen...