Es geht doch im § 397 BGB in beiden Fällen um einen Vertrag!?
Die Kassiererin erklärt die Schuldenfreiheit und der A reagiert konkludent.
Nach meiner Auffassung ist ein Vertrag zustande gekommen.
Und so ein Vertrag wird rechtskräftig, auch wenn der Vertragsgegner minderjährig ist unter der Bedingung, daß nur Vorteilhaftes für den Minderjährigen im Vertrag enthalten ist.
Oder sehe ich da was falsch?
Die Kassiererin erklärt die Schuldenfreiheit und der A reagiert konkludent.
Nach meiner Auffassung ist ein Vertrag zustande gekommen.
Und so ein Vertrag wird rechtskräftig, auch wenn der Vertragsgegner minderjährig ist unter der Bedingung, daß nur Vorteilhaftes für den Minderjährigen im Vertrag enthalten ist.
Oder sehe ich da was falsch?