EA 3 55101 Abgabetermin 11.12.2012

Hallo an alle,

ich häng irgendwie immer noch am Aufbau fest. Beim Erlassvertrag prüfe ich doch erst das Angebot durch M auf Erlass. Wenn ich dann die Stellvertretung durchprüfe mit eigene Willenserklärung/Willenserklärung im Namen des Vertretenen/Vertretungsmacht dann komme ich doch zum Ergebnis, dass Vertretungsmacht eben nicht vorlag. Dann gibt es doch kein wirksames Angebot? Oder ist daraus die Konsequenz, dass der Erlassvertrag schwebend unwirksam wird? Wie mache ich dann weiter? Ich müsste ja die Annahme (konkludent) durch A prüfen (+), wirksam weil rechtlicher Vorteil. Und dann komme ich zur Wirksamkeit des Vertrages und muss das verneinen, weil keine Genehmigung durch V = Vertrag unwirksam.

Also im Grunde mein Problem: Wann/Wo/Wie prüfe ich die (fehlende) Vertretungsmacht?

Liebe Grüße
 
Hey Carlotta,
ich weiß leider auch nicht wie es richtig ist, aber ich habe erst die Annahme geprüft. Ich habe also den Erlassvertrag "erklärt", dann die WE durch M (blabla...KÖNNTE WE sein...blabla) Dann habe ich die Annahme durch A geprüft und dass die Annahme wirksam ist da nur rechtlicher Vorteil. Dann habe ich erst angefangen dass der Wirksamkeit des Vertrag/des Angebotes der M die fehlende Vertretungsmacht entgegenstehen könnte. Weiter prüfen Vertretungsmacht (WE / WE im Namen des Vertretenen blablabla....) Vertretungsmacht liegt nicht vor daher Genehmigung durch V erforderlich, so lange Vertrag schwebend unwirksam.
V verneint die Zustimmung (Prüfung etc....) Vertrag unwirksam.

Aber ob es so richtig ist, dass kann ich Dir leider auch nicht sagen. :-(
 
Hey Sommerkind,

hhm ja das wäre ein Weg. Aber irgendwie fühlt sich das komisch an, weil man ja damit einen Bruch an einer Stelle macht, an der - finde ich zumindest - keiner hingehört... Aber schön zu wissen, dass ich mit meinem Problem nicht alleine bin :D

Danke Dir, ich werds dann wohl auch so aufbauen.
 
Hallo ihr Lieben,

Danke Danke Danke!!!
Ohne euch hätte ich es nie ANSATZWEISE geschafft mein Gutachten zu schreiben...ich bin sowas von überfordert, wenn ich so einen Fall vor mir liegen habe.
Ich finde oft nicht die passenden Anspruchsgrundlagen, dann holpere ich durch meine Gliederung usw.
Nachdem ich eure Beiträge gelesen habe, war alles auf einmal so einleuchtend, dass ich mich schon wieder ärgere, dass ich nicht selbst darauf gekommen bin. Ich hab wirklich Angst, dass ich das bis zur Klausur nicht drauf habe :(
Also nochmal: Ganz lieben Dank, vor allem auch an "Der Belgarath"!!!
 
Hallo Jenny,

na, Du machst mich ja ganz verlegen mit Deinem Kompliment!
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Ich bin mir aber sicher, wenn Du nur genug Fälle trainierst bis zur Klausur, dann werden Dir irgendwann die richtigen Schemata und die richtigen Formulierungen von ganz alleine aus der Feder bzw. der Tastatur fließen. Übung macht den Meister!
 
Das hoffe ich sehr...denn noch tue ich mich mit allem noch sehr schwer und das Üben bleibt aufgrund von Vollzeitjob und den ganzen Skripten echt ein bisschen auf der Strecke :( Aber ich hab ja noch knapp drei Monate...das muss einfach klappen :)
 
Die Klausurzulassung habe ich zum Glück schon letztes Semester erreicht, sodass das Einsenden dieses Falles wirklich nur zur Übung ist und zur Überprüfung meiner "Gutachtenstil-Fähigkeiten" :)

Kannst du uns Anfängern noch Tipps geben, wie man sich am besten auf die Klausur vorbereitet?
 
Da habe ich drei Tips zur Hand:

1. Mentorielle Betreuung wo immer möglich für alle diejenigen, die einigermaßen nahe an einem Studienzentrum leben.

2. Intensives Falltraining, mindestens ein Fall pro Tag, zumindest die Lösungsskizze, Fälle gibt es wie Sand am Meer im Web und in Fallsammlungen, die man auch gebraucht bei Ebay, Booklooker oder ReBuy kaufen kann.

3. Online oder Offline studentische AG, denn aus Diskussion und Wettstreit lernt man am besten.


Die Teilnahme am oder zumindest das Nacharbeiten des virtuellen Klassenzimmers bei Frau Wichering setze ich dabei als selbstverständlich voraus.

Vielleicht sollten wir hier auf den Seiten der Fernuni-Hilfe in einer geschlossenen Gruppe ab Januar ein zusätzliches Falltraining machen ... besteht daran Interesse?
 
Hallo ihr Lieben,

ich hab erst vor einem Monat mit dem Studium begonnen und habe deshalb noch Anfangsschwierigkeiten :)

Mein Obersatz lautet: " Anspruch des V gegen A auf Zahlung von 20 Euro aus § 433 Abs 2 BGB. "

Ihr benutzt jedoch alle den § 397, den ich nur auf den Teil mit der Kassiererin anwenden würde.

Jetzt bin ich ein bisschen hilflos und weiss nicht, was richtig ist.

Schonmal Danke :)
 
Da liegst Du grundsätzlich richtig, Sophia, in den Obersatz gehört immer die Anspruchsgrundlage hinein, und für den V ist die Anspruchsgrundlage, wie gut erkannt, der § 433 II BGB.

Ich würde den Obersatz daher ganz klassisch formulieren: "V könnte gegen A einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises von 20€ aus § 433 II BGB haben."
 
Ohja sehr sehr gerne!! Ich wäre auch an so einer AG interessiert...da irgendwie fast keiner aus meinem Umkreis kommt, gerne auch online.
Belgarath das ist eine super Idee!!!

Ich hoffe, es finden sich noch ein paar mehr Leute die daran Interesse haben?!
 
Hallo, Belgarath,
ich bin entschieden für ein Falltraining - tue mich doch schwerer als gedacht mit diesen Gutachten und bin deshalb für jede Hilfe dankbar. Was muss ich tun, um teilnehmen zu dürfen?
 
Einfach rechtzeitig "hier" schreien, wenn ich nochmal einlade, sich für diese Gruppe zu melden! ;-)

Ich denke mal, daß wir um Weihnachten rum noch mal nachfragen und dann mit allen Interessierten Anfang Januar loslegen!
 
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