Hallo zusammen!
Schön, dass sich hier schon ein paar austauschen, das hat mir bei den anderen EA ein wenig gefehlt...
Ich werde die Probleme mit Vor-GmbH und GmbH bei dem Punkt "wirksame Verpflichtung der GmbH" ansprechen. Dort sage ich, dass die GmbH selber keine Verpflichtung eingegangen ist, aber sie muss sich die Verpflichtung der Vor-GmbH zuschreiben lassen, da mit Eintragung ins HR alle Rechte und Pflichten der Vor-GmbH auf die GmbH übergehen. Fraglich ist, ob die Vor-GmbH eine wirksame Verpflichtung eingegangen ist.... Und hier wird dann noch schön ausgeführt was es mit der Vor-GmbH auf sich hat und wie sie haftet etc...
Ich habe folgende Probleme bei Aufgabe 1:
Definiert ihr "Handelsgesellschaft"? Eine GmbH wird ja eine Handelsgesellschaft...
Und geht ihr darauf ein, dass es sich bei Wirtschaftsprüfern um freie Berufe handelt, die kein Handelsgewerbe betreiben können? Freie Berufe können zwar eine GmbH gründen, verlieren dadurch aber ihre Vorteile als Freiberufler... Erwähnt ihr das irgendwo? Ich glaube, so beim Nachdenken, würde ich die Vorteile weglassen, aber auf dieses Nicht-Handelsgewerbe eingehen...
m.M.n. hat A seine VM überschritten, weshalb nicht die Vor-GmbH bzw. die GmbH haftet und der Vertrag nicht zwischen der GmbH und V geschlossen wurde. A haftet hier unbegrenzt mit seinem Privatvermögen, gilt dann auch der Vertrag automatisch als mit A geschlossen, oder erlischt er ganz einfach?
Zu Aufgabe 2 habe ich auch noch ein paar Fragezeichen, aber ich werde erstmal Aufgabe 1 schreiben...
