Einsendeaufgaben EA 3 WS 2020/21

Geklärt, danke :hammer1:
Servus, ich lese hier fleißig mit, da ich ebenfalls an der EA sitze.

Ich habe eine etwas andere Frage zum Thema der EA ;=)
Darf man diese EA maschinell schreiben?
Ich habe einige bisher maschinell geschrieben, bisher aus UR I jedoch händisch...würde das gerne dieses Mal nicht, da die Zeit sau knapp ist und ich jetzt erst die Zeit finde, nicht ganz unverschuldet :/
Die wird maschinell geschrieben, in ein PDF umgewandelt und muss heute bis 24 Uhr online ins Übungssystem hochgeladen werden. Nicht vergesen: auf jede Seite oben links muss Name und Matrikulationsnummer.
 
Hallo in die Runde, ich gebe auf! Morgen oder Übermorgen werde ich mir die Musterlösung zu Gemüte führen und erarbeiten, wo ich überall Lücken in der Bearbeitung hatte. Mal schauen, wo die Aufgabensteller überall Fallstricke eingebaut hatten. Meiner Meinung nach sind da einige drin, mir ist aber nicht eingefallen / aufgefallen wie ich diese hätte lösen können. Aber so ist das, 100% Job fordern einen doch etwas ;-) insbesondere, wenn man schon ein paar Semester auf dem Buckel hat .... Viel Glück an alle, die die EA heute noch einreichen bzw. schon eingereicht haben.
 
Wieso? Ist mein Lösungsvorschlag so schlecht oder wieso der Kommentar?
Oh, da habe ich mich zu undifferenziert ausgedrückt, das war keinesfalls auf deinen Lösungsvorschlag bezogen. Mein Kommentar bezog sich auf die Äußerung bezüglich des Examens-Niveaus. Hierfür ist die EA vom Umfang weit hinter einer Examensklausur, die vorhandenen Probleme selbst könnten jedoch durchaus enthalten sein.
 
Die wird maschinell geschrieben, in ein PDF umgewandelt und muss heute bis 24 Uhr online ins Übungssystem hochgeladen werden. Nicht vergesen: auf jede Seite oben links muss Name und Matrikulationsnummer.
Danke dafür! Mal schauen, ob ich sie bis 24 Uhr fertig bekomme...momentan habe ich 0 Seiten. Schade, dass die Ergebnisse EAs immer erst nach Abgabetermin erscheinen...
 
Hatte hier nicht eben jemand was zum § 13 GmbHGG geschrieben? Ich hatte ebenfalls hieran gedacht.Im Skript steht jedoch auf Seite 77 Neuntes Kapitel folgendes:

3. Die mögliche Haftung des Gesellschaftergeschäftsführers
580
Eine persönliche Haftung des Gesellschaftergeschäftsführers für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft kann trotz der Regelung des § 13 Abs. 2 GmbHG aus Pflichtverletzung ge- mäß § 280 i.Vb.m. §§ 311 Abs. 3 und 241 Abs. 2 BGB (culpa in contrahendo) und bei vorsätzlichem Handeln aus § 826 BGB in Betracht kommen.
Entsprechender Passus galt, soweit jetzt aus dem Kopf, dieser Einmann-GmbH wegen der Vermischung der Vermögen.

Hätte ggf. jemand Lust mal eine Anspruchsreihenfolge zu posten?
 
Hatte hier nicht eben jemand was zum § 13 GmbHGG geschrieben? Ich hatte ebenfalls hieran gedacht.Im Skript steht jedoch auf Seite 77 Neuntes Kapitel folgendes:

3. Die mögliche Haftung des Gesellschaftergeschäftsführers
580
Eine persönliche Haftung des Gesellschaftergeschäftsführers für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft kann trotz der Regelung des § 13 Abs. 2 GmbHG aus Pflichtverletzung ge- mäß § 280 i.Vb.m. §§ 311 Abs. 3 und 241 Abs. 2 BGB (culpa in contrahendo) und bei vorsätzlichem Handeln aus § 826 BGB in Betracht kommen.
Entsprechender Passus galt, soweit jetzt aus dem Kopf, dieser Einmann-GmbH wegen der Vermischung der Vermögen.

Hätte ggf. jemand Lust mal eine Anspruchsreihenfolge zu posten?
Das war ich, hat sich dann aber erledigt (sorry, fürs Löschen). Habe das beim Haftungsausschluss gemacht und die persönliche Haftung wegen § 13 II gmbh ausgeschlossen. Bin gerade bei Aufgabe 2.
 
Das war ich, hat sich dann aber erledigt (sorry, fürs Löschen). Habe das beim Haftungsausschluss gemacht und die persönliche Haftung wegen § 13 II gmbh ausgeschlossen. Bin gerade bei Aufgabe 2.
Danke für die Rückmeldung, ich dachte schon, meine Wahrnehmung wäre nicht mehr ganz in Ordnung
Habe die EA nicht fertig bekommen, Aufgabe 2 fehlt komplett. Wisst ihr, ob trotzdem korrigiert wird und entsprechend der jeweiligen erreichten Punktzahl der Aufgaben bestanden werden kann?
 
Moin, korrigiert wird auf jeden Fall, auch wenn die EA nicht vollständig gelöst wurde. 50 Punkte sind zum Bestehen nötig. Frage 1 und die Abwandlung ergeben insgesamt 60 Punkte, so dass das Bestehen möglich ist.
 
Mein Fazit: Ich wünschte, § 276 III BGB hätte ich schon vorher gekannt. Ich habe erst durch die Musterlösung gemerkt, dass meine gesamte AGB-Prüfung umsonst war, und die war nervig und zeitintensiv. Aber die Lektion habe ich gelernt, ich vergesse (hoffentlich) nie wieder, dass dem Schuldner nicht im Voraus die Haftung wegen Vorsatz erlassen werden kann. Ansonsten hoffe ich einfach, bestanden zu haben...
 
Ok super danke für die Info :)
Das mit der AGB ist sehr sehr ärgerlich, hatte ich auch, daher wird das mit den 40 aus Aufgabe 1 wohl eher nichts. Aufgaben 3 nur kurz abgehandelt...
Das wird kritisch mit den 50 Punkten
 
Aufgabe 1 mit 40 Punkten zu bewerten, ist allerdings, in Anbetracht der irren kurzen Beantwortung, ohne wirklich Probleme, etwas überzogen...das war ja fast geschenkt.
 
hallo :)
hoffe die EA ist für jeden gut gelaufen :)
Frage zur Klausur: weiß jemand wie das abläuft mit der E Klausur? Die Klausur wird diesem Sem wieder online geschrieben oder ?
und
Was glaubt ihr was dran kommt: Handelsrecht ? Natürlich ohne Gewähr ;)
 
Also ich warte noch auf mein Ergebnis der 3 EA und falls ich bestanden haben sollte, schreibe ich selbstverständlich mit. Denke mal, dass sich die Klausur vom Ablauf nicht groß von der vorherigen unterscheiden wird. Das Niveau bleibt sicherlich auch gleich. Ob Handels- oder Gesellschaftsrecht drankommt, kann ich nicht vorhersagen. Aber ist das nicht vom Turnus des Lehrstuhls abhängig welches Themengebiet drankommt? Bin mir nicht sicher.
 
Vom bisherigen Turnus der Lehrstühle abgeleitet müssten dieses und nächstes Semester Handelsrecht drankommen. Ohne Gewähr. ;-)
 
Danke, zumindest "könnte" es eine Richtung sein.:-D

Hat denn irgendwer schon das Ergebnis seiner 3 EA erhalten? So langsam könnte die Bewertung ja mal reinflattern.
 
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