Oh Gott, noch eine schlaflose Nacht mehr, mit Heft erneut öffnen und schließen
Immer noch unsicher mit Frage 1, 7 und 8
Die Diskussion um Frage 1 A oder C und 7 E ja oder nein mache ich jetzt nicht mehr auf. Entscheide mich da dann morgen um 9:57 Uhr ganz spontan. Aber ich habe da noch eine Frage zu 8
Ich habe da nur B und C angeklickt.
G packt gerade sein Auto um sich abzusetzen. Schnelles Handeln des F ist da gefragt, da man davon ausgehen muss, dass G, sobald er mit Packen fertig ist, abhaut. Richtig? Oder interpretiere ich da wieder? geht darum, ob F rechtzeitig obrigkeitliche Hilfe erlangen kann.
Warum geht eurer Meinung die Zerstörung des Schlosses nicht in Ordnung? Heißt es doch:
Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt...handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.
Ist das Zerstören des Schlosses unverhältnismäßig? 950€ gegen vielleicht 35 €? Ich habe das so interpretiert, dass F das Schloss zerstört, aber aus dem Grund, da er davon ausgehen muss, dass er seinen Anspruch gegen G nicht mehr durchsetzen werden kann. Damit besteht Gefahr und damit ist das Zerstören des Schlosses nicht widerrechtlich. F muss aber das Schloss bezahlen? Eure Meinung?
Warum darf G nicht eine andere Sache nehmen und diese als Pfand behalten, bis zumindest obrigkeitliche Hilfe erlangt wurde? Bin bei der Recherche im Netz ständig auf einen Fall gestoßen, bei dem jemand einem anderen das Handy abgenommen hat, da dieser ihm die Kopfhörer seines mp3-Players zerstört hat.