Hallo zusammen,
zunächst einmal finde ich diese Aufgabe 5 "Wissentransfer" ebenso blöd bzw. grenzwertig. Dass ein Fußballspieler wie ein immaterielles Wirtschaftsgut behandelt wird und somit gem. HGB als entgeltlich erworbener immaterieller Vermögenswert einzustufen ist, ist durchaus nachvollziehbar, jedoch aus dem Skript nicht ableitbar (und unterstützt nebenbei meine These, dass der Transfer von Spielern eine moderne Art des Menschenhandels darstellt).
Aber zu der Aufgabe:
zu a) Ich stimme netere soweit zu, frage mich jedoch, ob der Aufgabensteller den Buchungssatz "Forderungen an Umsatzerlöse" als den "relevanten" Buchungssatz zur Unterstützung der Aussage betrachtet. Es ist reine Spekulation, dass der relevante Buchungssatz eher (der nächste Schritt) "Umsatzerlöse an GuV" lautet, da er verdeutlicht, dass in der GuV die Salden der Ertrags- und Aufwandskonten eingehen, und somit das Ertragskonto Umsatzerlöse nur einen Posten der GuV darstellt, der alleine in keinster Weise eine Aussage zulässt, dass es unter dem Strich zu einem Jahresüberschuss kommt oder nicht, welcher dann in das EK, zumindest teilweise, eingstellt werden könnte.
zu b) Tout d'accord. Bucht ihr demnach "Immat. VG an Flüssige Mittel"?
zu c) Zustimmung für netere.
Zu Aufgabe 2
a1) hier sehe ich eher lediglich eine Auszahlung (Bsp. Kasse -1 - Auszahlung, Forderung +1 - in der Summe weder Ausgabe noch Einnahme, weder Aufwands- noch Ertragskonto betroffen) anstatt Auszahlung und Einnahme (wofür ich auf Anhieb auch kein Bsp. kenne).
a2) hier sehe ich eher Auszahlung, Ausgabe und Aufwand (Bsp. Kasse -1 - Auszahlung, weder Forderung noch Verbindlichkeit gleichen die Auszahlung aus - -1 verbleibt - Ausgabe, Materialaufwand - Aufwand).
Was meint ihr?