Einsendeaufgaben EA-Besprechung WS 2014/15 EA2 42261 (08.01.2015)

Ich stell mal meine Vorschläge rein:

Aufgabe 1)
a) Sicherheit des Arbeitsplatzes
b) GmbH & Co.KG
c) Analyse der Personalpolitik
d) Liquiditätsanalyse -> Cashflow
e) Reinvermögen=Nettogeldvermögen+Sachvermögen-Rückstellungen
f) Sachverhaltsgestaltung vor dem Bilanzstichtag

Aufgabe 2)
a1) Auszahlung und Einnahme
a2) Auszahlung und Aufwand

b) Kurseineinheit 1 Seite 3 und 4
Mein Lösungstext dazu:
Bei der Bilanzierung werden vom Bilanzierenden (Normanwender I z.B. bilanzierendes Unternehmen) reale wirtschaftliche Sachverhalte auf Basis von Normen in Informationen umgewandelt. Die kodierten Informationen werden im Jahresabschluß und Lagebericht zusammengefasst und den Adressaten zur Verfügung gestellt. Die Adressaten – die Normanwender III - werden von Bilanzanalysten unterstützt um die kodierten Informationen zu dekodieren um die gewünschten Informationen aus dem Jahresabschluß zu bekommen. Daher müssen Kenntnisse über dieKodierungs-und Dekodierungsnormen vorhanden sein. Die Kodierungs- und Dekodierungsnormen werden hierbei z.B. durch das HGB vorgegeben. Die Normen dazu sind durch Normgeber zB. der Gesetzgeber , durch Standards oder Grundsätze vorgegeben.

c) ab S. 23
 
Aufgabe 3)

a1)
Explizite Wahlrechte sind dadurch gekennzeichnet, daß für einen „Tatbestand“ mindestens 2 sich gegenseitig ausschließende Rechtsfolgen vorgegeben sind, zwischen denen der zur Rechnungslegung verpflichtete eine Entscheidung treffen muss.
Diese sind nach HGB Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte sowie Bewertungs- und Ausweiswahlrechte.

Dagegen sind bei impliziten Wahlrechten Tatbestände oder Rechtsfolgen entweder nur unzureichend definiert oder gar nicht abgebildet. Es können dem Bilanzierenden auch entsprechende Spielräume zugesprochen werden bzw. können sich ergeben. Das können Ermessens-, Schätzungs- oder Prognosespielräume sein.

a2)
Explizite Wahlrechte nach HGB:
- Aktivierungswahlrecht, Disagio von Verbindlichkeiten
- Bewertungswahlrecht, der außerplanmäßigen Abschreibungen
bei vorübergehenden Wertminderungen von Finanzanlagen
- Ausweiswahlrecht, Ausweis der Haftungsverhältnisse

Implizite Wahlrechte nach HGB:
- Ansatzwahlrechte, Ansatz von Rückstellungen
- Bewertungswahlrecht, Wahl des Verfahrens der planmäßigen
Abschreibung
- Ausweiswahlrecht, Gliederungstiefe von Bilanz und Gewinn-und
Verlustrechnung

b)
Zur Bilanzierung des Disagios besteht ein Aktivierungswahlrecht nach §250 Abs. 3 HGB

1. Variante:

Das Disagio in Höhe von 5.000 € kann zu Beginn der Kreditlaufzeit als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und anschließend in den Jahren der Darlehenslaufzeit planmäßig abgeschrieben werden.

Dies würde ein aufgeteilter Zinsaufwand auf den Darlehenszeitraum bedeuten und den Gewinn in diesem Beispiel im ersten Jahr gegenüber der Variante 2 in geringerem Ausmaß schmälern. Die Bilanzsummer würde in diesem Fall nur 195.000 € betragen.


2. Variante:

Das Disagio in Höhe von 5.000 € kann zu Beginn der Kreditlaufzeit als kompletter Zinsaufwand ausgewiesen werden.

Dies würde den Gewinn in diesem Beispiel im ersten Jahr um 5000 € schmälern. Die Bilanzsummer würde in diesem Fall nur 190.000 € betragen.

Im Sinne einer bilanzverlängernden Maßnahme sollte Variante 1 gewählt werden und das Disagio in Höhe von 5000 € als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden.


Aktiva
AV ....................................100.000
UV 1 (ohne liquide Mittel)...30.000
UV 2 (liquide Mittel)............50.000
Aktiver RAP........................15.000
..........................................195.000

Passiva
EK (Periodenbeginn)..........60.000
JÜ (01) ..............................10.000
Langfristiges FK ................50.000
Kurzfristiges FK..................75.000
..........................................195.000
 
Aufgabe 4)
Sonderposten haben eine Sonderstellung auf der Passivseite der HGB Bilanz zwischen Eigen- und dem Fremdkapital. Es ist zu unterscheiden ob diese steuerpflichtige oder steuerfreie Investitionszuwendungen betreffen. Ein Sonderposten für steuerpflichtige Zuschüsse ist bzgl. Der Strukturbilanz anteilmäßig als Eigen- und Fremdkapital zu behandeln.
Der Anteil der Zuordnung zum ba. FK ist vom Ertragssteuersatz abhängig und beträgt hier 35%. Demzufolge wird vom steuerpflichtigen Zuschuss 65 % dem ba. EK zugeordnet.Sonderposten für steuerfreie Zuschüsse sind vollständig dem ba.EK zuzurechnen
Aufbereitungsmaßnahmen:

- Hälftige Aufteilung Sonderposten für Investitionszuwendung zum AV
Steuerpflichtiger Anteil 10.000 €
Steuerfreier Anteil 10.000 €

- Aufteilung 35% von 10.000 auf das ba FK (3500 €) und 65% von 10.000 auf das ba. EK (6500 €)
- Der aktive Überhang von aktiven latenten Steuern von 5000 € ist mit dem EK zu verrechnen
- Aktive RAP von 10.000 € werden zum kurzfristigen ba. Vermögen umgegliedert, da keine weiteren Informationen über die Fristigkeit vorliegen

Strukturbilanz absolut in € per t1

Bilanzanalytisches AV..............100.000
Bilanzanalytisches UV................75.000
Bilanzvermögen insgesamt...175.000

Bilanzanalytisches EK ..............71.500
Langfristiges bilanzanal. FK..... 63.500
Kurzfristiges bilanzanal. FK.......40.000
Bilanzvermögen insgesamt..175.000
 
Aufgabe 5)
a)
- Erträge, auch zusätzliche, werden als Umsätze verbucht. Dies macht auch der Buchungssatz von Umsätzen deutlich: Forderungen an Umsatzerlösen
Eine Aufstockung des Eigenkapitals kann durch die Nichtentnahme des Jahresüberschusses erfolgen. Ob ein Jahresüberschuss erwirtschaftet wird kann nur durch die Aussage von erwarteten Zusatzerträgen nicht getroffen werden.


b) ... da steh ich noch auf dem Schlauch

c)
- Die Eintracht Frankfurt ist von der Rechtsform eine AG – die Eintracht Frankfurt Fußball AG. Eine Erhöhung der Eigenkapitalquote wäre durch die Ausgabe weiterer Aktien möglich.
Buchungssatz: Bank an gezeichnetes Kapital (Nennwert) und Kapitalrücklage (Agio)
 
Hat irgendjemand eine Ahnung von der Aufgabe b?! Auf die Frage der nichtinvestition auf spieler würde ich ich nein tippen den man investiert kein gut in einem spieler sondern leistung und qualität.

freue mich auf eure rückmeldungen
 
Meine Meinung zu Aufgabe b ist folgende:

Der Spieler ist als immaterieller Vermögensgegenstand in Höhe der "Anschaffungskosten" zu aktivieren und dann über die Laufzeit planmäßig und außerplanmäßig abzuschreiben (da gibt es ein BFH-Urteil dazu). Die Aktivierung selbst ist in Bezug auf das Eigenkapital erst einmal kein Problem, da das ja nur ein Aktivtausch ist, die Einnahmen (also der Gewinn in Höhe von 12 Mio EUR) könnte trotzdem über die GuV ins Eigenkapital gehen. Problematisch finde ich aber die Abschreibungen. Der Wert eines Fussballspielers ist doch starken Schwankungen unterworfen - und demzufolge würde der Aufwand sowohl aus planmäßigen aber vor allem auch aus außerplanmäßigen Abschreibungen das Eigenkapital belasten, was meiner Meinung nach gegen einen Spielertransfer in Bezug auf die Stärkung des Eigenkapitals spricht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich würde dann so sagen egal welche Leistung der Spieler bring er wird immer planmäßig abgeschrieben seine Leistung alleine bring ja keine Gewinne sondern wenn dann die Mannschaft... oder? diese wiederum kann man evtl gebündelt abschreiben?
 
Du musst halt das Niederstwertprinzip beachten, sobald sich etwas ergibt das den Marktwert reduziert muss halt abgeschrieben werden, und da gibts bei Fussballern einige Gründe die zum Teil zu Recht hohen Abschreibungen führen können, allen voran das Verletzungsrisiko, das kann ganz schnell zu einer Sonderabschreibung von mehreren Millionen Euro führen.
 
ich find das auch ein total blödes beispiel ... ich mag zwar ab und an fussball schauen, aber wie das ganze als unternehmen funktioniert und "verbucht" wird ... keine ahnung :-/
 
so habe heute einen steuerberater gefragt er meinte einfach mit den AK aktivieren und planmäßig abschreiben über die vertragsdauer...

es spielt sich gegen einen speilertransfer in bezug auf die ek stärkung..
 
Alles klar, ich war mir zwar schon recht sicher, ist aber immer gut wenn man nochmal ne Bestätigung bekommt :)
 
Hallo zusammen,
zunächst einmal finde ich diese Aufgabe 5 "Wissentransfer" ebenso blöd bzw. grenzwertig. Dass ein Fußballspieler wie ein immaterielles Wirtschaftsgut behandelt wird und somit gem. HGB als entgeltlich erworbener immaterieller Vermögenswert einzustufen ist, ist durchaus nachvollziehbar, jedoch aus dem Skript nicht ableitbar (und unterstützt nebenbei meine These, dass der Transfer von Spielern eine moderne Art des Menschenhandels darstellt).

Aber zu der Aufgabe:

zu a) Ich stimme netere soweit zu, frage mich jedoch, ob der Aufgabensteller den Buchungssatz "Forderungen an Umsatzerlöse" als den "relevanten" Buchungssatz zur Unterstützung der Aussage betrachtet. Es ist reine Spekulation, dass der relevante Buchungssatz eher (der nächste Schritt) "Umsatzerlöse an GuV" lautet, da er verdeutlicht, dass in der GuV die Salden der Ertrags- und Aufwandskonten eingehen, und somit das Ertragskonto Umsatzerlöse nur einen Posten der GuV darstellt, der alleine in keinster Weise eine Aussage zulässt, dass es unter dem Strich zu einem Jahresüberschuss kommt oder nicht, welcher dann in das EK, zumindest teilweise, eingstellt werden könnte.

zu b) Tout d'accord. Bucht ihr demnach "Immat. VG an Flüssige Mittel"?

zu c) Zustimmung für netere.


Zu Aufgabe 2

a1) hier sehe ich eher lediglich eine Auszahlung (Bsp. Kasse -1 - Auszahlung, Forderung +1 - in der Summe weder Ausgabe noch Einnahme, weder Aufwands- noch Ertragskonto betroffen) anstatt Auszahlung und Einnahme (wofür ich auf Anhieb auch kein Bsp. kenne).

a2) hier sehe ich eher Auszahlung, Ausgabe und Aufwand (Bsp. Kasse -1 - Auszahlung, weder Forderung noch Verbindlichkeit gleichen die Auszahlung aus - -1 verbleibt - Ausgabe, Materialaufwand - Aufwand).

Was meint ihr?
 
Die aufgaben von netre sind musterlösungen von klausuren.... die passen gewiss! bei aufgabe 5 habe ich mich vom STB beraten lassen also müsste auch passen!
 
Hallo foxy90,

Bezug netere: Gut zu wissen :-)
Bezug STB: Daher erst recht tout d'accord. :-)
Zu Aufgabe 2: Wenn das tatsächlich die Lösung ist, habe ich irgendetwas nicht verstanden. :dejection:
 
Die aufgaben von netre sind musterlösungen von klausuren.... die passen gewiss! bei aufgabe 5 habe ich mich vom STB beraten lassen also müsste auch passen!

nicht alle Aufgaben sind 1:1 gleich, daher wäre es schon gut nochmal zu prüfen
 
aufgabe 2)

- Forderungen an Kasse
Beispiel: Kredit an Kunden, oder Rückzahlung einer Anzahlung

Auszahlung und Einzahlung betreffen das Sichtguthaben/Zahlungsmittelbestand
hier Verminderung der Kasse also Auszahlung

Einnahme und Ausgabe betreffen das Geldvermögen (Forderungen/Verbindlichkeiten)
hier Vermehrung der Forderungen in gleicher Höhe wie sich das Bankguthaben mindert
somit keine Veränderung des Geldvermögens
_________________________________________________
- Materialaufwand an Kasse
Beispiel: Bareinkauf Material

Auszahlung und Einzahlung betreffen das Sichtguthaben
hier Verminderung der Kasse also Auszahlung

Einnahme und Ausgabe betreffen das Geldvermögen (Forderungen/Verbindlichkeiten)
hier wird das Geldvermögen kleiner also Ausgabe

Ertrag und Aufwand betreffen Gesamtvermögen
Geldvermögen sinkt in gleicher Höhe wie Sachvermögen steigt - also weder Aufwand noch Ertrag
Aufwand wäre es erst bei Verbrauch des Materials


ich korrigiere also meine Lösung auf :
- Forderungen an Kasse = Auszahlung
- Materialaufwand an Kasse = Auszahlung und Ausgabe


siehe Script Kurs 2 Seite 4
 
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