EA I Abgabetermin 23.10.2012

Der Belgarath

Tutor und Forenadmin
Ort
Sankt Augustin bei Bonn
Studiengang
Master of Laws
Offensichtlich haben ja die ersten schon die Einsendeaufgabe 1 - bei der geht es fast immer um das Zustandekommen eines wirksamen Vertrages - erhalten.

Wer mag, kann die Aufgabe je gerne einmal beschreiben, hier wird der Platz für Diskussionen über diese EA 1 sein!
 
Ok, ich habe es ja verstanden!!! Aber die Aufgabe ist es echt doof um sie mit eigenen Worten wieder zu geben...
Das dauert eine Weile, aber ich werde bemüht sein...
 
Hier die erste Aufgabe:

K folgt einer „Einladung zu einer kostenlosen Ausflugsfahrt mit umfangreichem Unterhaltungsprogramm für Leib und Seele“ Die Einladung war eine Postwurfsendung eines selbstständigen Vertriebshändlers (V). K hat diese Einladung in ihrem privaten Briefkasten gefunden. Der Ausflug war eine Verkaufveranstaltung mit Mittagessen. Zum Abschluss der Veranstaltung sollten die Teilnehmer die einmalige Gelegenheit erhalten, sich mit Name und Anschrift in eine List einzutragen um weitere Vorschläge für interessante Ausflüge zu erhalten.

Auf der Verkaufveranstaltung wurde die neuste Küchensensation der Auftauhelfer vorgestellt. Unter größter Anstrengung hat es V geschafft für jeden Teilnehmer genau 1 Gerät reserviert zu bekommen. Dieses Gerät hat den unschlagbaren Preis von 189,90€. Um das Gerät zu erhalten, müssen sich die Teilnehmer nur in eine Liste mit Namen und Anschrift eintragen, die am Abend rumgereicht wird. K ist nicht von der Nützlichkeit des Gerätes überzeugt und hat nicht vor eine Bestellung aufzugeben.

Eine Stunde später, geht eine Liste rum in der man Name und Anschrift eintragen kann. Der Sitznachbar von K glaubt, dass es sich um Liste handelt, wenn man an weiteren Ausflügen interessiert ist, woraufhin sich K auf der Rückseite der Liste (1.Seite war schon voll mit Namen) einträgt. Hätte K die Liste umgedreht, wäre ihr die Überschrift „Bestellliste für den original Auftauhelfer zum Preis von 189,90 €“ aufgefallen.

3 Tage später erhält K einen Auftauhelfer von V. Beigefügt ist die Rechung, die zur Zahlung von 189,90€ auffordert. Auf der Rechung findet sich außerdem der Hinweis: „Die gesetzlichen Widerrufsrechte bleiben unberührt.“

Hat V gegen K einen Anspruch auf Zahlung von 189,90 € aus § 433 Abs. 2 BGB?



Wie sieht es mit dem Bearbeitervermerk aus? Das ich den "Original" reinsetzten? Da könnte ich nichts umformulieren oder drehen oder so?


Bearbeitervermerk:
Ein Kaufvertrag gem. § 433 BGB kommt durch zwei empfangsbedürftige und übereinstimmende Willenserklärungen zustande, Angebot und Annahme gem. § 145ff. BGB. Eine Anfechtung nach §§ 119 ff. BGB ist nicht zu prüfen; das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht bleibt außer Betracht. Besonderer Wert wird bei der Bearbeitung der Aufgabe auf eine saubere Anwendung des Gutachtenstils gelegt.
 
Muß man die Aufgabe mit eigenen Worten wiedergeben wegen Plagiat oder kann man sie auch abschreiben, einscannen etc.?
 
Hier die zweite Aufgabe:

Sachverhalt aus Aufgabe 1. Unterstellen Sie, dass der Anspruch auf Zahlung entstanden ist.
Nach 8 Monaten möchte K den Vertrag lösen. Das Gerät ist unbenutzt und Originalverpackt.
K schickt das gerät zurück mit einem Schreiben in dem sie mitteilt, sie nehme ihre Einwilligung zum Vertragsschluss zurück. Das Paket erhält V zwei Tage später.

Besteht der Anspruch des V gegen K auf Zahlung von 189,90 € aus § 433 Abs. 2 BGB noch?


Und es bleibt noch die Frage offen was mit dem Bearbeitervermerk ist... ;-)

Bearbeitervermerk:
Auf die §§ 312, 355 BGB wird hingewiesen. Die Voraussetzungen für das Bestehen eines Widerrufsrechts (§ 312 BGB) und für die wirksame Ausübung eines Widerrufsrechts (§ 355 BGB) ergeben sich aus dem Gesetz. Ergänzend wird auf die dazu in den Skripten der Kurseinheit 1 und 2 gemachten Ausführungen verwiesen. Eine Anfechtung nach § 119 ff BGB ist nicht zu prüfen; das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht bleibt außer Betracht. Besonderer wert wird bei der Bearbeitung der Aufgabe auf eine saubere Anwendung des Gutachterstils gelegt.
 
Eine ganz wichtige Aussage steckt im Bearbeitervermerk drinnen, der ist bestimmt auch schon woanders gefallen:

Für das reine, "das richtige", Ergebnis gibt es keine Punkte in der Einsendearbeit.

Der Weg ist das Ziel, und das hat in der ersten Einsendearbeit drei Namen:

"Gutachtenstil", "Gutachtenstil" und "Gutachtenstil"!

Ansonsten gibt es ja ohnedies Hintergrundliteratur gerade zum Zustandekommen eines Vertrags und der Auslegung der Inhalte einer Willenserklärung ohne Ende ...
 
c014.gif
Danke!
 
Der Aufbau würde wohl folgendermaßen aussehen (ACHTUNG Spoiler):

Aufbau:
I Kaufvertrag entstanden
1. Korrespondierende Willenserklärungen
a. Angebot des V (liegt eine Willenserklärung vor?)
- Probelm: Rechtsbindungswille
- pro und contra
--> kein Rechtsbindungswille --> invitation ad offerendum

b) Angebot des K (liegt eine Willenserklärung vor?)
1) Objektiver Tatbestand WE (Rechtsbindungswille) (+)
- Muss diskutiert werden, ist am Ende aber wegen dem objektiven Empfängerhorizont zu bejahen
2) Subjektiver Tatbestand WE (+)
- Handlungswille (+)
- Erklärungsbewusstsein (aktuelles vs. potentielles Erklärungsbewusstsein) (+)
- Geschäftswille (-)
--> Konstitutiv sind der Handlungswille sowie potentielles Erklärungsbewusstsein, somit insgesamt (+).
3) Essentialia Negotii
- Leistung und Gegenleistung (+)
- Vertragspartner (bestimmbarer Personenkreis) (+)
- Vertragstyp (ergibt sich aus Leistung und Gegenleistung) (+)
4) Abgabe (+)
5) Zugang (+)
--> Angebot liegt vor.

c) Annahme (eigentlich relativ unproblematisch, bei der EA1 und BGB 1 wird hier vielleicht doch etwas mehr erwartet als "V hat das Angebot angenommen")
--> Kaufvertrag entstanden

Achtung bei Aufgabe 1 steht zwar was vom Widerruf, aber da K diesen hier noch nicht ausübt (er muss ja erklärt werden) darf er hier noch nicht geprüft werden.

Hier vielleicht noch ein paar wichtige Formulierungen:


Obersatz:
V könnte gegen K einen Anspruch auf Zahlung von 189,99 Euro aus § 433 II BGB haben, wenn zwischen V und K einwirksamer Kaufvertrag entstanden ist.

Korrespondierende Willenserklärungen:
Damit ein wirksamer Kaufvertrag nach § 433 BGB zwischen V und K zustande gekommen ist, müssen zwei korrespondierende, also inhaltlich übereinstimmende und mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, Angebot und Annahme, vorliegen (vgl. §§ 145 ff. BGB).

Angebot:
Bei dem Reservierungszettel könnte es sich um ein wirksames Angebot des V handeln. Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die ein Vertragsabschluss einem Anderen so angetragen wird, dass nur von dessen Einverständnis das Zustandekommen des Vertrages abhängt. Das Angebot muss inhaltlich so bestimmt sein, dass die Annahme durch bloße Zustimmung
des Anderen erfolgen kann.

Annahme:
Eine Annahme ist eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Antragsempfänger dem Antragenden sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsabschluss zu verstehen gibt.
 
...
I Kaufvertrag entstanden
1. Korrespondierende Willenserklärungen
a. Angebot des V (liegt eine Willenserklärung vor?)
- Probelm: Rechtsbindungswille
- pro und contra
--> kein Rechtsbindungswille --> invitation ad offerendum

Für mich liegt hier keine invitatio ad offerendum vor.

Der V teilt doch explizit mit, dass er für alle Anwesenden der Veranstaltung
ein Gerät reservieren konnte, mithin ist er gewillt mit allen
Besuchern der Veranstaltung einen Vertrag abzuschließen.
 
Vielleicht meinte er die Verkaufsveranstaltung im Allgemeinen.
Bei dem Auftauhelfer sehe ich eigentlich ein Angebot des V an incertas personas und damit einen Rechtsbindungswillen des V.
 
Glaub ich nicht, da er ja weiter prüft, ob K das Angebot abgegeben hat. ;)

Für mich ist das Angebot klar durch V abgegeben worden.
 
Angebot durch K hatte ich überlesen.
Andererseits wird hier eine Bestellliste rumgereicht. Wer sagt Dir, dass sich nur die anwesenden Gäste mit Name und Anschrift eintragen, und nicht auch noch andere Namen und Anschriften in die Liste eintragen, da sie so von dem Gerät überzeugt sind, dass sie es auch für die Oma etc. gleich mitbestellen wollen. Damit hätte V aber wieder ein Problem.
Was mir auch aufgefallen ist. Es geht nur um eine Liste, nicht um die Unterschrift auf dieser Liste. Hat K also hier wirklich das Angebot angenommen?
Hat K das Angebot wenn, dann womöglich erst bei Zusendung angenommen? Was aber einem KV unter Anwesenden entgegenstehen würde.
So einfach wie der SV zu Anfang aussieht ist es doch nicht.
 
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