EA I Abgabetermin 23.10.2012

Hey sammy, ich habe die 2. Aufgabe schon gemacht. Eben bin ich fertig geworden. Wiederholt sich halt am Anfang viel von der ersten Aufgabe und dann habe ich das Widerrufsrecht noch "eingebaut". Auch wieder mit Erklärung und dann auf den Fall angewandt. Aber ob das so alles ok ist, daran hab ich bisschen Zweifel.
Naja, man kann ja nur draus lernen aus den Fehlern die man macht ;-) Also bin ich gespannt auf die Korrektur.

@suumcuique: die alten EAs habe ich mir angesehen und auch durchgearbeitet. Außerdem auch die Fälle und Lösungen in den Skripten und was ich noch so gefunden habe (dem Internet sei dank ;-)). Zweifel habe ich aber trotzdem. Aber ich denke das ist normal.

Gutachtenstil habe ich gemacht (hoffentlich auch so wie es gewünscht und gut genug ist). Ich habe ja noch ein paar Tage. Da werde ich mir meinen Text noch paar mal durchlesen und vielleicht ja doch noch das ein oder andere ändern.
 
Hallo Sommerkind,

vielleicht bin ich ja ein wenig naiv und habe das ein oder andere nicht richtig durchdacht, aber ich hätte die Teile der 1. Aufgabe in der zweiten nicht wiederholt, da ich laut Aufgabe 2 ja unterstellen soll, dass ein Kaufvertrag zustandegekommen ist. Ich würde bei der 2. Aufgabe erst da anfangen.

Was meint ihr anderen dazu?
Wiederholen ja oder nein?

Und noch eine andere Frage:
In meiner Ausbildung war es oft so, dass wenn da stand, legen sie den Sachverhalt aus Aufgabe 1 zugrunde und unterstellen sie das ein Kaufvertrag zustande gekommen ist..., dass das ein Hinweis darauf war, das eigentlich in Aufgabe 1 kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Ich hoffe, dass ist hier kein Hinweis darauf, oder?
Denn ich komme zu dem Ergebnis, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
 
Wenn ein Kaufvertrag lt. Bearbeitervermerk zustande gekommen ist, dann braucht er nicht mehr als solcher untersucht zu werden, der Korrektor hat im Bereich der 1. Aufgabe ja gesehen, daß Ihr das könnt.

Da reicht dann ein Satz. "Ein wirksamer Kaufvertrag ist zustande gekommen". Die Floskelt "lt. Sachverhalt" oder "lt. Bearbeitervermerk" wird von vielen Lehrstühlen nicht gerne gesehen, denn woher solltet Ihr das Wissen auch sonst haben?

In meiner Ausbildung war es oft so, dass wenn da stand, legen sie den Sachverhalt aus Aufgabe 1 zugrunde und unterstellen sie das ein Kaufvertrag zustande gekommen ist..., dass das ein Hinweis darauf war, das eigentlich in Aufgabe 1 kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Das kann man in den EA/Klausuren nicht immer sagen, es dient wirklich meist nur dazu, auch verirrte Schäfchen wieder zur Herde zurückzutreiben, bevor alle durch ein neues Tor laufen! ;-)
 
Glaub ich nicht, da er ja weiter prüft, ob K das Angebot abgegeben hat. ;)

Für mich ist das Angebot klar durch V abgegeben worden.

Möchte dem nicht folgen:

1. Es ist durch die "Liste" kein einziges 2-Personenverhältnis abgeschlossen.

2. Wer sagt, daß da nicht welche zur Unterschrift weitere "Bedingungen" hingeschrieben haben, die einen neuen Antrag beinhalteten.

3. Rein theoretisch könnte die Liste ein gesamtschuldnerisches Werk sein !?

4. Wäre es ein Angebot würde der Rechtsbehelf "..bleiben unberührt ..." mit Lieferung, also nach Vertragsschluß bekannt, obgleich der V. als Verkaufsprofi ...

5. Angebot unter Anwesenden kann nur sofort angenommen werden und nicht "am Ende Der Veranstaltung in Liste eintragen"

oder irrt es mich da?
 
Wie kriegt man die "alten EA's" runtergeladen wenn man kein google-Konto hat?
Ich soll mich da immer bei google anmelden.

:bugeye:Bist Du auf der richtigen Moodle-Startseite? Hier ist der Link zur Startseite von Moodle https://moodle.fernuni-hagen.de/. Dort muss man sich rechts oben mit seinen Logindaten qMatrikelnummer plus zugehöriges Passwort anmelden. Zur Eingabe eines Google-Konto-Logins wurde ich dabei noch nie aufgefordert.
 
Hallo Schnecke,
natürlich bin ich auf der Seite von moodle, und angemeldet.
Wenn ich im Kurs 55101 auf "EA ältere Semester" gehe öffnet sich "docs.google.com...."
"sie sind nicht angemeldet"
und es ist nur "Buchstabensuppe" zu sehen
 
Möchte dem nicht folgen:

Musst Du auch nicht!

1. Es ist durch die "Liste" kein einziges 2-Personenverhältnis abgeschlossen.

Offerte ad incertas personas!

2. Wer sagt, daß da nicht welche zur Unterschrift weitere "Bedingungen" hingeschrieben haben, die einen neuen Antrag beinhalteten.

Davon steht nichts im Sachverhalt

3. Rein theoretisch könnte die Liste ein gesamtschuldnerisches Werk sein !?

Wie soll das praktisch aussehen? V verkauft ein Gerät an alle und jeder darf es hin und wieder benutzen?

4. Wäre es ein Angebot würde der Rechtsbehelf "..bleiben unberührt ..." mit Lieferung, also nach Vertragsschluß bekannt, obgleich der V. als Verkaufsprofi ...

....ich kann Dir hier nicht folgen!

5. Angebot unter Anwesenden kann nur sofort angenommen werden und nicht "am Ende Der Veranstaltung in Liste eintragen"

V sagt, er lässt im Laufe des Abends eine Liste umhergehen!

Eine Annahme kann auch innerhalb einer Frist erfolgen (§ 148 BGB).

Übrigens wäre es auch wieder eine Frage der Auslegung, was man unter "sofort" versteht.

....10 Sekunden? 4 Minuten? 1 Stunde?
 
Hallo Schnecke,
natürlich bin ich auf der Seite von moodle, und angemeldet.
Wenn ich im Kurs 55101 auf "EA ältere Semester" gehe öffnet sich "docs.google.com...."
"sie sind nicht angemeldet"
und es ist nur "Buchstabensuppe" zu sehen

Das ist schon sehr seltsam, denn die Links lauten wie folgt:

https://moodle.fernuni-hagen.de/mod/resource/view.php?id=109494

https://moodle.fernuni-hagen.de/mod/resource/view.php?id=109496

https://moodle.fernuni-hagen.de/mod/resource/view.php?id=109502

https://moodle.fernuni-hagen.de/mod/resource/view.php?id=109507
 
Hallo Schnecke,
natürlich bin ich auf der Seite von moodle, und angemeldet.
Wenn ich im Kurs 55101 auf "EA ältere Semester" gehe öffnet sich "docs.google.com...."
"sie sind nicht angemeldet"
und es ist nur "Buchstabensuppe" zu sehen
Ok, d.h. das Problem besteht bei Dir nicht schon beim Moodle-Login (wie ich dachte), sondern in Moodle selbst Um das Problem einzukreisen sind weitere Informationen nötig. Ich habe mich gerade mal selbst in Moodle eingeloggt, bin ins Modul BGB I 55101 gegangen und habe auf "EA älterer Semester" geklickt. Dann öffnet sich bei mir eine neue Seite, in der untereinander die ganzen EA-Dateien aufgelistet sind (alles PDFs). Kommst Du noch bis zu dieser Seite? Ich habe jetzt mal die oberste Datei angeklickt, dann öffnet sich bei mir ganz normal die PDF-Datei. Falls Du zu dieser Übersichtsseite kommst, was passiert wenn Du eine der Dateien mit der rechten Maustaste anklickst und "Ziel speichern unter" anklickst (der Befehl kann je nach Browser bei Dir auch etwas anders lauten)?
 
Danke für den prompten Tip!
Statt firefox habe ich mal mit opera gemoodled und nach einer gewissen Quälerei zeigte sich eine pdf-Datei.
Allerdings erst im 2. Versuch.
Die erste Datei, die ich auch vergeblich mit dem firefox öffnen wollte, könnte ggf defekt sein.
Dennoch hat mir der Hinweis sehr geholfen!
 
Danke sehr !!
Ich möchte die Seite nicht zumüllen aber dennoch für die Hilfe danken!
Ich bin bis zur "Auflistung" der alten EA gekommen, mit opera und abgeschaltetem firewall (sunbelt) gelang es schließlich!
 
Möchte dem nicht folgen:

1. Es ist durch die "Liste" kein einziges 2-Personenverhältnis abgeschlossen.
Da hast du wahrscheinlich recht, wenn ich den Sachverhalt durchlese, haben sich bestimmt noch mehr Leute als K eingetragen... Es konnte kein einziges, sondern mehrere Personenverhältnisse entstanden sein... aber das hilft uns nichts weiter. Nehmen wir uns nun Deine These unter die Lupe an. Welche Argumente bringst du hierfür mit? :monopoly:


2. Wer sagt, daß da nicht welche zur Unterschrift weitere "Bedingungen" hingeschrieben haben, die einen neuen Antrag beinhalteten.

3. Rein theoretisch könnte die Liste ein gesamtschuldnerisches Werk sein !?
Rein praktisch, das ist, was in Hagen als "Märchenstil" bezeichnet. Regel-Nr. 1 aus dem Propädeutikum: Nichts in den Sachverhalt interpretieren. Sich nur an den Fakten halten. :reader:

4. Wäre es ein Angebot würde der Rechtsbehelf "..bleiben unberührt ..." mit Lieferung, also nach Vertragsschluß bekannt, obgleich der V. als Verkaufsprofi ...
?????? :thumbsdown:

5. Angebot unter Anwesenden kann nur sofort angenommen werden und nicht "am Ende Der Veranstaltung in Liste eintragen"
Definiere "sofort" in dem Fall. :-D Es ist nicht verkehrsüblich, dass die Käufer während der Veranstaltung aufstehen und schreien: "Ich nehme das Angebot an!" - Es ist keine Auktion, keine Börse.
Solange der Anbieter das Verfahren so festgelegt hat, ist die Annahme rechtsmäßig erfolgt. Hier handelt es sich m.E. aufgrund der Liste irgendwie um ein verkörpertes Angebot und nicht um ein mündliches. :-)



oder irrt es mich da?
Ich tendiere zum ja. Aber das ist vielleicht eine Frage der richtigen Argumentation. ;-)
 
Musst Du auch nicht!



Offerte ad incertas personas!
Sind eingeladene Reisende "incertas personas"? Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der allerersten EA?



Davon steht nichts im Sachverhalt
Da steht zu dem Punkt eigentlich nichts, nicht mal ob überhaupt jemand gezeichnet hat



Wie soll das praktisch aussehen? V verkauft ein Gerät an alle und jeder darf es hin und wieder benutzen?
Die Zahl der verkauften Geräte ist nicht benannt, man könnte somit spekulieren, ob das in der 1. EA Sinn macht?



....ich kann Dir hier nicht folgen!
Ich sehe den Hinweis als "verkürzte AGB" das würde als Rechtsbelehrung gegenüber dem Kunden weitere Probleme aufwerfen,



V sagt, er lässt im Laufe des Abends eine Liste umhergehen!

Eine Annahme kann auch innerhalb einer Frist erfolgen (§ 148 BGB).

Dann müßte diskutiert werden ob der Hinweis "am Ende des Vortrags" eine Frist ist. Für die 1. EA glaube ich es nicht
 
Danke sehr !!
Ich möchte die Seite nicht zumüllen aber dennoch für die Hilfe danken!
Ich bin bis zur "Auflistung" der alten EA gekommen, mit opera und abgeschaltetem firewall (sunbelt) gelang es schließlich!

Schön, dass es jetzt geklappt hat. Meiner Erfahrung nach ist es unter anderem bei Firewall-Problemen oft erfolgreich, wenn man bei einer Datei, die sich nicht direkt öffnen lässt, diese Datei mit der rechten Maustaste anklickt und sie über "Ziel speichern unter" auf der Festplatte abspeichert und dann anschließend diese abgespeicherte Datei von der Festplatte öffnet.
 
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