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Gast201
abgemeldet
Ich probiere ein Beispiel und hoffe es paßt.
Hast Du einen Fernabsatzvertrag, der ja per Telefon am Arbeitsplatz auch mündlich und unter Anwesenden ist -was ja einem Haustürgeschäft entspräche -, dann gelten gem. § 312b I, II BGB auch die Widerrufs- und Rückgaberechte nach § 355 BGB oder § 356 BGB. Das Rückgaberecht und Widerrufsrecht nach § 312 BGB ist dann aber ausgeschlossen. Du kannst also nicht beide nebeneinander anwenden.
Hast Du einen Fernabsatzvertrag, der ja per Telefon am Arbeitsplatz auch mündlich und unter Anwesenden ist -was ja einem Haustürgeschäft entspräche -, dann gelten gem. § 312b I, II BGB auch die Widerrufs- und Rückgaberechte nach § 355 BGB oder § 356 BGB. Das Rückgaberecht und Widerrufsrecht nach § 312 BGB ist dann aber ausgeschlossen. Du kannst also nicht beide nebeneinander anwenden.