EA I Abgabetermin 23.10.2012

Ich probiere ein Beispiel und hoffe es paßt.

Hast Du einen Fernabsatzvertrag, der ja per Telefon am Arbeitsplatz auch mündlich und unter Anwesenden ist -was ja einem Haustürgeschäft entspräche -, dann gelten gem. § 312b I, II BGB auch die Widerrufs- und Rückgaberechte nach § 355 BGB oder § 356 BGB. Das Rückgaberecht und Widerrufsrecht nach § 312 BGB ist dann aber ausgeschlossen. Du kannst also nicht beide nebeneinander anwenden.
 
Ich probiere ein Beispiel und hoffe es paßt.

Hast Du einen Fernabsatzvertrag, der ja per Telefon am Arbeitsplatz auch mündlich und unter Anwesenden ist -was ja einem Haustürgeschäft entspräche -, dann gelten gem. § 312b I, II BGB auch die Widerrufs- und Rückgaberechte nach § 355 BGB oder § 356 BGB. Das Rückgaberecht und Widerrufsrecht nach § 312 BGB ist dann aber ausgeschlossen. Du kannst also nicht beide nebeneinander anwenden.

Da komme ich gerade nicht mehr mit, aber egal! Danke dir trotzdem für den Versuch! ;-)
 
Hallo zusammen,

ich bin es schon wieder ;-)

Ich glaube die Medikamente vernebeln mir zurzeit mein Gehirn… :tongue2:

Bei der Aufgabe 2 habe ich zuerst gesagt, dass ein KV vorliegen muss und habe danach festgestellt, dass ein solcher vorliegt.

Danach habe ich festgestellt, dass der Widerruf der K gemäß § 355 Abs. 1 S. 1 BGB dem Anspruch entgegenstehen könnte.

Und dann habe ich festgestellt, dass die Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um ein Haustürgeschäft gemäß § 312 BGB handeln müsste.

Somit handle ich erstmal das Haustürgeschäft § 312 BGB ab.
Danach komme ich dann zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen gemäß § 355 BGB.

Ist das überhaupt die „richtige“ Reihenfolge???

LG Sammy
 
Andere Leute bezahlen für diesen Zustand viel Geld!

Ich habe dafür auch viel Geld bezahlt ;-) Die Notapotheke wollte fast 250€ haben :bugeye:
Da bleibt nur auf die Beihilfefähigkeit zu hoffen...

Aber sehr wirksam scheint das Zeuchs nicht zu sein, Dein Ansatz stimmt nämlich soweit! :thumbsup:

Das Zeug soll eigentlich nicht mein Gehirn vernebel, sondern mich wieder atmungsaktiv und keimfrei machen :-D
Aber irgendwie klappt es mit dem Denken momentan nicht so gut...

Danke dir für die bestätigte Reihenfolge :thumbsup:
 
Auch wenn ich mich langsam als Alleinunterhalter (Alleinfragensteller) fühle, traue ich mich trotzdem nochmal: ;-)

Kleine Frage am Rande zu Aufgabe 2.

Wenn ich in Erwägung ziehe, dass der Widerruf der K dem Anspruch des V entgegenstehen könnte…

Muss ich dann auch drauf eingehen, dass die Widerrufserklärung eine einseitige, empfangsbedürftige WE ist? Und den Rest dazu auseinander klamüsern?

LG Sammy
 
Nö! Eigentlich hatte ich das nicht vor...

Vielleicht ist mein "Aufbau" der EA ein wenig blöde.

Ich wollte auf die Abgabe und den Zugang hinaus, aber eigentlich ist das im Sachverhalt ja klar.
Ich habe bisher noch nicht mal erwähnt, dass die Widerrufserklärung eine WE ist.
Irgendwie bin ich da einfach so durch. Ich weiß gar nicht wie ich das hier erklären soll, worauf ich hinaus will :confused:...


Vielleicht versteht man es so besser... ?
Irgendwie fehlt mir bei der 2. Aufgabe ein Ordnungssystem bzw. ein Ablaufplan ;-)
In Aufgabe 1 ist mir das irgendwie gelungen

Verstehst du was ich meine?
 
Nun, dann zitiere ich mich mal selbst von oben:
Ich würde wieder mit dem "traditionellen" Obersatz anfangen: "V könnte gegen K einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises von 189,90€ aus § 433 II BGB haben."

Dann kann man wie immer fortfahren: "Dazu müsste ein wirksamer Kaufvertrag vorliegen"

Dann könnte man kurz historisch werden: "Zunächst lag ein wirksamer Kaufvertrag vor. (s. Aufg. 1)

Dessen Wirksamkeit könnte aber wieder verlorengegangen sein.

In Frage kommt ein Widerruf der K."


Oder: "Der Wirksamkeit des Vertrags könnte ein Widerruf der K entgegenstehen."

Weiter:

"Dann müsste die K ein vertragliches oder gesetzliches Widerrufsrecht besitzen und fristgerecht ausgeübt haben."

Ein vertragliches Widerrufsrecht ist nicht ersichtlich, aber ein gesetzliches.

Das kann man dann durchprüfen!


Es müsste also ein gesetzliches Widerrufsrecht geben.

In Frage kommt der Widerruf eines Haustürgeschäfts nach § 312 BGB.

Dazu müsste K eine Verbraucherin sein, die von einem Unternehmer in einer Situation des "Haustürgeschäfts" zu einem Vertragsschluß bestimmt worden ist.

Dazu müsste K zunächst Verbraucher sein <- durchprüfen

Ferner müsste V Unternehmer sein <- durchprüfen

Der Vertrag müsste anlässlich eines Haustürgeschäfts zustandegekommen sein <- durchprüfen

K müsste wirksam widerrufen haben.

Widerrufserklärung <- durchprüfen

Frist und Form <- durchprüfen

hier die Hürde: Frist nach § 355 BGB

Fristlauf? Belehrung? <- durchprüfen ->kein Fristende mangels Belehrung

Zugang des Widerrufs <- prüfen, unproblematisch

Folge des fristgemäßen Widerrufs? -> Unwirksamkeit des Kaufvertrags

-> Kein Anspruch, ausdieMaus! :-)
 
Danke Dir!

Meine Aufgabe sieht recht ähnlich aus, nur seh ich bei mir keinen "roten" Faden, bei dir hingegen schon.
Auf unerfindliche weise klingt dein Vorgehen sehr logisch... mein klingt nur halb so logisch ;-)
 
Wenn Du das gleiche oder ein ähnliches Schema hast, dann ist es auch logisch.

Den roten Faden sieht man, wenn man das öfter macht, durchaus. Am Anfang sieht man schon mal nur Bäume, aber keinen Wald. Nur Mut und Selbstvertrauen, dann klappt das auch! :thumbsup:
 
@Sammy: Ich verstehe deine Verwirrung, mir geht es auch immer wieder so. Musste diesen Aufgabenteil auch 2x anfangen bis sich überhaupt sowas wie ein Schemata herausgestellt hat..
Das ist alles eine Frage der Übung denke ich.. Auch wenn es manchmal mühevoll ist immer wieder Fälle selbständig zu bearbeiten, anders werden wir es wohl nicht lernen..

Danke @ Der Belgarath, meine Lösung sieht deiner sehr ähnlich, also kann ich ja nicht soooo dermaßen daneben liegen. Habe mich lange mit der Frage nach dem Fernabsatzgesetz gequält, weil es mich irritiert hat dass der halbe Paragraph daraus bestand, aber das sollte vllt. gerade diesen Zweck erfüllen...
 
@ Carolin88

Vorsicht - im § 312 BGB kommt der Fernabsatzvertrag überhaupt nicht vor!

Die § 312 a, b, c BGB etc. sind keine Bestandteile des Paragraphen 312 BGB, sondern völlig eigenständige Paragraphen, für die nur keine eigene Zahl der zur Verfügung stand, als sie nachträglich ins Gesetz eingefügt worden sind.

Wenn Du also in Literatur oder Skript einen Hinweis auf den Paragraphen xyz findest, so sind damit niemals auch gleich der § xyz a oder § xyz b mitgemeint!
 
Achso, danke für den Hinweis :-)
Da habe ich wohl was falsch verstanden.
Ich bin mir am Ende meines Gutachtens nicht sicher, wie ich das mit dem fristgerechten Widerruf schreiben soll.

Ich habe erst geschrieben, dass ein fristgerechter Widerruf nicht standgefunden hat (natürl. im Gutachtenstil) und beim nächsten Punkt dann, dass der Widerruf aber nicht erloschen ist, weil sie ja nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist.
Oder muss ich das gleich bei Prüfung des fristgerechten Widerrufs mit reinbringen? Ich habe es jetzt extra abgehandelt. Bin mir aber total unsicher..
 
Das solltest Du in eine Prüfung packen.

"K müsste den Widerruf form- und fristgerecht ausgeübt haben."

Form lässt sich schnell durchprüfen, die stellt keine Herausforderung dar.

Dann:

"Der Widerruf müsste aber auch fristgerecht erfolgt sein."

Dann erwähnst Du die Regelfrist von 14 Tagen.

"Fraglich ist aber, ob und wann diese Frist zu laufen begann".

Dann machst Du das an der Widerrufsbelehrung fest und stellst heraus, daß der Fristlauf noch gar nicht begonnen hat.

Damit wird dann auch die Regelfrist von sechs Monaten nicht zur Geltung kommen, sondern explizit vom Gesetz angeordnet, daß die Frist überhaupt nicht erlischt.

"Damit konnte die K auch nach acht Monaten wirksam den Widerruf erklären."

Jetzt noch schnell den Zugang abprüfen und dann die Rechtsfolge anführen - fertig! :-)
 
Der Anfang ist immer rel. einfach, das sitzt schnell, aber sobald es zu widersprüchlichen Erklärungen kommt od zu sowas bringt mich das voll aus dem Konzept..

Üben üben üben :D
 
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