Einsendeaufgaben EA l - WiSe 20/21

Darf ich fragen, wie viele Seiten ihr ca. habt? Ich habe mal gerade 3 Seiten und das kommt mir komisch vor für eine EA !!!
 
Bei mir hatten bisher alle elektronischen Einsendearbeiten und Klausuren einen Umfang von 7 - 9 Seiten. Die Einsendearbeiten sind alle bestanden und die Klausuren liegen alle in einem ziemlich guten Notenbereich. Als Formatierung nehme ich das gleiche Format was auch für Hausarbeiten empfohlen wird, nur ohne Inhaltsverzeichnis und den ganzen Kram. Ich verwende Überschriften und arbeite Großzügig mit Absätzen (jeweils für Obersatz, Definition, Subsumption und Ergebnis).
 
Bei mir hatten bisher alle elektronischen Einsendearbeiten und Klausuren einen Umfang von 7 - 9 Seiten. Die Einsendearbeiten sind alle bestanden und die Klausuren liegen alle in einem ziemlich guten Notenbereich. Als Formatierung nehme ich das gleiche Format was auch für Hausarbeiten empfohlen wird, nur ohne Inhaltsverzeichnis und den ganzen Kram. Ich verwende Überschriften und arbeite Großzügig mit Absätzen (jeweils für Obersatz, Definition, Subsumption und Ergebnis).
Hatte ich mir schon fast gedacht :thumbsdown: danke für die schnelle Antwort
 
Irgendwie stehe ich da gerade auch voll auf dem Schlau.

Ist es LG Köln?
Ich verstehe das Problem nicht...

§ 700 III 1 ZPO: Wirkung des Einspruchs: Der Rechtsstreit wird an das im Mahnbescheid bezeichnete Gericht abgegeben. --> Sachverhalt.

Jetzt bei der Zulässigkeit ganz normal prüfen, ob das LG Köln im streitigen Verfahren zuständig ist:

Sachlich: §§ 1 ZPO, 71 I GVG
Örtlich: §§ 12, 13 ZPO und §§ 29 ZPO, 270 269 BGB.
 
Ich verstehe das Problem nicht...

§ 700 III 1 ZPO: Wirkung des Einspruchs: Der Rechtsstreit wird an das im Mahnbescheid bezeichnete Gericht abgegeben. --> Sachverhalt.

Jetzt bei der Zulässigkeit ganz normal prüfen, ob das LG Köln im streitigen Verfahren zuständig ist:

Sachlich: §§ 1 ZPO, 71 I GVG
Örtlich: §§ 12, 13 ZPO und §§ 29 ZPO, 270 269 BGB.
Danke für deine Antwort.

Und ja, es war für mich ein Problem. Verstehe das Problem gar nicht..

Was ist denn sonst Sinn und Zweck solcher Foren?
Alles richtig zu verstehen und fehlerfrei zu lösen??
 
Bei mir hatten bisher alle elektronischen Einsendearbeiten und Klausuren einen Umfang von 7 - 9 Seiten. Die Einsendearbeiten sind alle bestanden und die Klausuren liegen alle in einem ziemlich guten Notenbereich. Als Formatierung nehme ich das gleiche Format was auch für Hausarbeiten empfohlen wird, nur ohne Inhaltsverzeichnis und den ganzen Kram. Ich verwende Überschriften und arbeite Großzügig mit Absätzen (jeweils für Obersatz, Definition, Subsumption und Ergebnis).
Da haben meine häufig viel weniger Seiten. Meine Noten waren bisher auch gut. Ich denke mal, den einen richtigen Weg gibt es da nicht. Jeder hat seinen Stil und arbeitet die Sachen so ab, wie er meint. Am wichtigsten bleibt die Schwerpunktsetzung.
 
Danke für deine Antwort.

Und ja, es war für mich ein Problem. Verstehe das Problem gar nicht..

Was ist denn sonst Sinn und Zweck solcher Foren?
Alles richtig zu verstehen und fehlerfrei zu lösen??
Ich bin jetzt etwas spät, aber vielleicht hilft es noch irgendjemanden.

Also örtlich dürfte ganz normal nach §§ 12, 13 ZPO sein, also da wo der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, der wiederum durch den Wohnsitz bestimmt wird. Der M wohnt laut SV ja in Köln, also ist es Köln.
Sachlich ist nach §§ 23 Nr.1, 71 I GVG ein Anspruch mit einem Gegenstand an Geld oder Geldeswert von bis zu 5000 Euro -> Amtsgericht und über 5000 Euro -> Landgericht zuständig. Die streitwertunabhängige Zuständigkeit ergibst sich ansonsten aus § 23 Nr. 2 GVG. Hier ist aber nichts davon einschlägig.
Also: Wohnsitz Köln und Forderung von 5500 Euro. -> Landgericht Köln. :)
 
Was die Ideen zur Anfechtung angeht... Ich würde sagen, eher nein. Denn hier ist kein Vertrag zustande gekommen. Die Anfechtung wäre nur einschlägig, wenn ein Vertrag zustande kommt und einer der eine Vertragspartner, der über seinen anderen Vertragspartner im Irrtum war und mit diesem keinen Vertrag haben möchte, dann den Vertrag ex-tunc unwirksam macht. Aber man kann nicht ohne eigenes Zutun und ohne entsprechende Willenserklärung plötzlich einen wirksamen Vertrag mit jemanden haben.
 
Da haben meine häufig viel weniger Seiten. Meine Noten waren bisher auch gut. Ich denke mal, den einen richtigen Weg gibt es da nicht. Jeder hat seinen Stil und arbeitet die Sachen so ab, wie er meint. Am wichtigsten bleibt die Schwerpunktsetzung.
wo hast du deinen Schwerpunkt bei dieser EA?
 
wo hast du deinen Schwerpunkt bei dieser EA?

Das sind meines Erachtens nach die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einspruchs und der Klage. Beispielsweise die Einspruchsfrist lässt sich sehr genau bestimmen. Bei den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Klage möchte der Korrektor vermutlich sehen, dass man die verstanden hat und diejenigen auswählt, die hier relevant sind.
 
Könnte mir jemand die EAs zukommen lassen? Vielleicht gibt es noch mehr Wiederholer.. Wie stark variiert das Skript von dem Vorgänger?
 
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