- Hochschulabschluss
- Bachelor of Laws
- Studiengang
- Master of Laws
- ECTS Credit Points
- 20 von 90
Was habt ihr zur Kausalität/ Objektiven Zurechnung bei B? Die Körperverletzung wurde ja hauptsächlich durch Z verwirklicht oder mache ich mir gerade ein Problem wo keins ist? Oder seht ihr beide isoliert von einander?
Ich denke das ist hier nicht wirklich das Problem. Die körperliche Misshandlung alleine reicht schon aus. Die kann man mit den Faustschlägen bejahen. Es heißt ja "körperliche Misshandlung" ODER "Gesundheitsschädigung".
So löse ich es.