Prüft ihr bei der 3. EA ob durch das Abbrechen des Oparationsbestecks eine fahrlässige Körperverletzung vorliegt? Könnte ja theoretisch sein, aber ich tendiere dazu das nicht anzuprüfen, weil keine weiteren Infos dazu vorhanden sind in wie fern der Chirurg sich schusselig angestellt hat o.ä.