Hallo miteinander,
ich habe die EA schon fast fertig bearbeitet. Als Anspruchsgrundlage habe ich auch §§ 985 ff. BGB Herausgabeanspruch. Schaut mal auf S.94, 95 Skript KE1. Dann den "Geheißerwerb" §§ 932 I 1, 929 1 BGB.
Meine Gedanken:
B ist Eigentümer des Holzes und K Besitzer. B könnte aber sein Eigentum an K durch § 929 S.1 BGB Übereignung verloren haben. Dann prüfen Übereignungsangebot §§ 145 ff. BGB. Aus der Sicht von K hat B ihm kein Übereignungsangebot mit der Lieferung des Holzes gemacht, sondern nur den Vertrag auf Geheiß von V erfüllt. V war aber zu keine Zeitpunkt berechtigt oder Eigentümer des Holzes. Deswegen Prüfung von gutgläubigen Erwerb von Nichtberechtigten.