Sonstiges Frage zu einem Fall

Das ist lieb von dir! Aber das brauchst du nicht! Du solltest dich lieber nach deiner Klausur erholen und wieder heil zu Hause ankommen.
Ich habe jetzt mal bei meinen Büchern gestöbert und mir fehlt jetzt nur noch die ZPO und da dürfte hoffentlich nur der § 222 eine Rolle spielen. Alles andere habe ich jetzt in verschiedene Gesetzestexten und werde die vorsichthalber auch mal mitnehmen...
Hast Du nicht den Schönfelder?
 
Nö... ich gehöre zu den faulen Leuten bezüglich des einsortierens... von daher habe ich Nomos... :whistling:
Ok, dann hatte ich das falsch im Kopf. Ich habe mir letzten Herbst eben wegen dieser "Nebengesetze" den gebundenen Schönfelder gekauft (ja, den gibt es auch gebunden, erscheint zweimal im Jahr), arbeite aber parallel und vorwiegend mit den dtv-Ausgaben, die sind mir lieber und die haben so schöne Einführungen, das ist z.B. heute Abend bei den Zusatzfragen zur StPo sehr nützlich.
 
Ach... du gehörst also auch zu den etwas faulen Mensche bezogen auf das Einsortieren... :-D
Ich nehme normalerweile auch immer nur die dtv-Ausgaben und das auch wegen der charmanten Einführungen...;-)
 
Ach... du gehörst also auch zu den etwas faulen Mensche bezogen auf das Einsortieren... :-D
Ich nehme normalerweile auch immer nur die dtv-Ausgaben und das auch wegen der charmanten Einführungen...;-)
:-D
Mir reichen die ca. 70 Loseblattwerke in der Arbeit aus. Da muss ich immer ran wenn die Aushilfe nicht weiterkommt und um Hilfe bittet.
Außerdem finde ich die dtv-Ausgaben viel angenehmer zum Blättern und beim Mitnehmen ins Mentoriat, zum Lernen in die Bibliothek und zu den Klausurvorbereitungen in Hagen. Da habe ich keine Lust den schweren Schönfelder mitzuschleppen.
 
Ich kenne das ewige einsortieren noch von meiner Ausbildung her und dann habe ich irgendwann beschlossen, dass mir sowas nicht mehr ins Haus kommt... ;-)
 
So gehts mir auch Sammy :-D abgesehen davon, ist mir der Trümmer einfach zu schwer zu schleppen.
 
ich schaue mir jetzt nochmal ein paar Definitionen an, presse mir das Prüfungsschema für Anfechtungsklage in den Kopf und dann schaue ich nachher Fußball zur hoffentlich Entspannung. Und ich muss noch überlegen, wo ich morgen auf die Schnelle ein neues BGB besorgen kann, ich hab es nach der Summer School tatsächlich noch vor Ort entsorgt :ROFL: und im NWB sind nur Auszüge des BGB drin.

Zufrieden bin ich nicht, mit dem Wissen das ich habe. Aber mei, ich war glaub ich auch noch nie zufrieden.
Wunschthema... hm! Erstmal wärs mir wichtig, dass der Prüfer diesmal pünktlich ist und nicht wieder so ein Chaos herrscht und danach ne schnöde Anfechtungsklage ohne Schnickschnack oder Abwandlungen und vor allem keine Zusatzfragen.

Und bei dir?
 
Also auf Abwandlungen und Zusatzfragen verzichte ich auch sehr gerne wenn entweder eine Anfechtungsklage mit einer Rücknahme dran kommt oder eine Rechtmäßigkeitsprüfung. Sollte davon nichts dran kommen, hoffe ich auf "einfache" Zusatzfragen... damit ich vielleicht eine Chance habe zu bestehen. Auf Abwandlungen kann ich ganz verzichten.
 
Kennst du den Artikel von Ehlers aus der Jura 2009? Der ist ganz interessant. Da kommt auch der Fall mit der Stellenzulage drin vor, der schonmal Klausurthema war.
 
Viel Glück für alle nachher! Auf das uns der Prüfer gnädig ist!
 
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