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Wenn du aus einem (Fremd-)Wörterbuch, Lexikon o.ä. zitierst, ist auch dieses - gemeinsam mit dem Stichwort, unter dem man nachgeschlagen hat - als Quelle bzw. im Literaturverzeichnis anzuführen.
...also z.B. Schülerduden Philosophie 1985, S. 233; Stichwort Naturgesetz
Näheres regelt dann aber ggf. der Zitierleitfaden, soferne vom Lehrstuhl/Betreuer einer vorgegeben ist.
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