Sonstiges Fragen zur Zitation

Wenn ich mich doch noch für Fußnote entscheide... schreibe ich die dann so: (vgl.) Sigle Seite. ? Das wäre dann zb vgl. A 132. Denn die Siglen sind in dem Fall je ein Buchstabe.

Im Fließtext stehts halt immer (A 132). Allerdings komm ich ins Schwanken, wenn es kein direktes Zitat ist. Denn dann müsste ich ja vgl schreiben.

Sieht in Fußnoten halt blöd aus. Und da ich mich bei der Erläurterung des Werkes auf das Werk selbst beziehen will, und nicht auf Sekundärliteratur, muss ich ja die Textstellen, in denen er erklärt, was er sich so vorstellt und wie seine Theorie aussieht, angeben. Tlw sind die aber in den Werken verstreut.
 
In L2 gibt´s jetzt eine Ansprechpartnerin für formale Fragen:

"Liebe Studierende,

ab sofort steht Ihnen Frau Sarah Brauckmann für Ihre formalen Fragen rund um die Hausarbeit zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich per Email an Frau Brauckmann: sarah.brauckmann@fernuni-hagen.de

Ab Ende Dezember wird Frau Brauckmann Ihre Fragen dann auch hier in moodle beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Modulbetreuung
" (zu finden im L2-Moodle unter "Schwarzes Brett")

Würde ich mit den Siglen vielleicht mal abklären. Fußnote ist jedenfalls Pflicht. Nervt mich zwar auch, hab mich damit mittlerweile aber arrangiert.
 
Ich kann jetzt nur von Philo ausgehen, da wird gerne und viel mit Siglen gemacht. In meinen anderen HAs wurden die Werke eigentlich immer ausgeschrieben und ich selber mache das auch so.
Also bei den Siglen habe ich noch nirgends Vgl. gesehen, da von den eingschlägigen Werken eigentlich nur direkte Zitate mit Fußnote markiert werden. Wenn die Herren und Frauen Philosophen schreiben: "Kant meint das und das", dann handelt es sich in ihren Kreisen vermutlich um Allgemeinwissen, da ist mir nämlich aufgefallen, dass gar keine Fußnoten gesetzt werden. :confused:

Da wir aber nicht so klug sind, würde ich mal nachfragen.
 
Danke!

Habe eine Mail geschrieben und bin gespannt. Finde ja das Siglen nutzen sehr entspannend. Weil es sonst grad in dem Abschnitt extrem viele Fußnoten sind. Ich denk mir ja seine Theorie nicht aus, die muss ich schon an seinen Werken belegen. Hmpf.
 
Antwort erhalten. Fußnote. Aber Sigle kann ich verwenden.
Kann ich eigentlich am Anfang eines Abschnittes schreiben "wie er auf Seite 123 bis 125 in Werk abc darlegt" und dann im Folgenden quasi aus diesen Seiten ohne Fußnote zitieren? zumindest indirekt?
 
Antwort erhalten.

Heute ist doch Sonntag?

Kann ich eigentlich am Anfang eines Abschnittes schreiben "wie er auf Seite 123 bis 125 in Werk abc darlegt" und dann im Folgenden quasi aus diesen Seiten ohne Fußnote zitieren? zumindest indirekt?

Ich würde sagen: Nein. Wenn Du alles indirekt zitierst, aber Dich auf diese drei Seiten beschränkst, dann geht am Ende der Ausführung eine Fußnote mit s. 123ff. Außer Du senfst noch selber dazwischen, dann wirst Du um mehrere Fußnoten nicht rumkommen.
 
So, damit euch nicht langweilig wird:

Ein Buch. Ein Autor, X. Y. Vorn steht: Mit einem Beitrag von A. B.

Ein Teil des Buches, ein Kapitel ist von A. B. geschrieben. Es wird aber nur im Inhaltsverzeichnis aufgeführt, dass es von A. B. ist. Im Kapitel selbst nicht.

Wie weise ich das aus? Ich benutzt nicht nur das Kapitel von A. B. sondern auch Teile von X. Y.

1. Im Lit.verz.:
-> X. Y. Titel/Ort/Verlag/Datum und A. B. In: X. Y. Titel/Ort/Verlag/Datum/Seite ?

oder nur den Titel mit X. Y.?


2. Und in den Fußnoten? Wenn ich indirekt/direkt zitiere aus dem Kapitel von A. B.?


Boah können die nicht einfach nur Mongraphien alleine schreiben oder so? Bah.
 
B. A.: (Beitrag), in: X. Y. Titel. Hg. v. xxxx/Ort/Verlag/Datum, S. 1 - 5.

In den Fußnoten der erste Mal das selbe, nur statt B. A. eben A.B. und nach S. 1 - 5, S. 3.
Bei weiteren Zitaten aus dem Betrag reicht. A.B.: (Beitrag), S. 4.
 
Ich verzweifel gerade ein bisschen... Mein Thema hat was mit Informationsdesign zu tun und jetzt geht es um eine DIN-Norm. Man soll ja eigentlich grundsätzlich die Primärquelle angeben. Allerdings hab ich auf die keinen Zugriff (gibt's zwar bei der FU-Bibo, aber ist nicht ausleihbar - und ich hab jetzt weder Zeit noch Lust, wegen einem Buch dahin zu fahren.....). Meint ihr, es ist legitim, wenn ich jetzt die Quelle angebe, in der die Inhalte der entsprechenden DIN aufgeführt sind?:paperbag:
 
Dann ist es aber keine Quelle mehr. ;-) Grundsätzlich sollte man das Original aufführen. Vielleicht gibt es das Buch ja in einer Unibib in deiner Nähe.
 
Wie genau muss man denn so eine DIN-Norm angeben? Ich hab das jetzt so gemacht:

Deutsches Institut für Normung Normenausschuß Ergonomie: Grundsätze der Dialoggestaltung (ISO 9241-110:2006). Berlin: Beuth 2006. (Ergonomie der Mensch-System-Interaktion; 110)

Das sollte doch reichen, oder?
 
Wie genau muss man denn so eine DIN-Norm angeben? Ich hab das jetzt so gemacht:

Deutsches Institut für Normung Normenausschuß Ergonomie: Grundsätze der Dialoggestaltung (ISO 9241-110:2006). Berlin: Beuth 2006. (Ergonomie der Mensch-System-Interaktion; 110)

Das sollte doch reichen, oder?

Ich habe das noch nicht gemacht, aber so würde ich es auch machen, mit Angabe der Seite.
 
Wow, hier geht's ja heute rund! ;-)

@JSchneider: Zu den Siglen: Im Zweifelsfall würd ich mich auch immer nochmal bei der Betreuung (bzw. bei der zuständigen Dame lt. Kuni) absichern. Meistens gibt es mehrere Möglichkeiten, aber wenn der/die PrüferIn genau eine bestimmte haben will, würde ich da einfach lieber nachfragen. Ich hab das in der Vergangenheit auch schon öfter so gehandhabt und bin damit immer gut gefahren. Es kann einem ja keiner einen Strick draus drehen, wenn man komplizierte Fälle, die in unseren HA-Leitfäden nicht geregelt sind, nachfragt und zeigt, dass man sich dazu Gedanken gemacht hat. Gut, dass du jetzt Klarheit hast. :-)

@Bella: Vll. bekommst du die entsprechende Originalnorm ja auch (kostenlos?) über das Deutsche Normungsinstitut? Ev. mal anfragen, vll. gibt's ja für Studenten Ausnahmen. Und ansonsten genauso wie andere Quellen auch behandeln.
 
B. A.: (Beitrag), in: X. Y. Titel. Hg. v. xxxx/Ort/Verlag/Datum, S. 1 - 5.

In den Fußnoten der erste Mal das selbe, nur statt B. A. eben A.B. und nach S. 1 - 5, S. 3.
Bei weiteren Zitaten aus dem Betrag reicht. A.B.: (Beitrag), S. 4.

Würde ich auch genauso machen. :-)
 
Kann ich eigentlich am Anfang eines Abschnittes schreiben "wie er auf Seite 123 bis 125 in Werk abc darlegt" und dann im Folgenden quasi aus diesen Seiten ohne Fußnote zitieren? zumindest indirekt?

Würde ich (wie Rala schon geschrieben hat) keinesfalls machen. Seitenangaben stören doch außerdem nur den Textfluss und gehören mMn eindeutig in die Fußnote. Man kann aber z.B. schreiben "Wie XY in seinem Werk AB ausführt, blabla..." und in die Fußnote gehören dann jedenfalls die dazugehörigen Seitenangaben (bei mehreren mit f. oder ff.).
 
Gibt es eine geschmeidige Art, bestimmte Textstellen zweier Werke miteinander zu vergleichen?

Also ich sage "Sowohl in A wie auch in B kommt xyz vor" und da belege ich durch die Fußnote. Dort gebe ich Werk A und B mit Seitenzahl der Textstelle an. Und zwar nach der üblichen Voname, Name, Titel, pipapo Veriante. Verbunden wie folgt: vollständiger Nachweis Werk A. S. 1. Und: vollständiger Nachweis Werk B. S. 2.

Bei folgenden Fußnoten dann die Kurzversion beider Werke.

Ist das so korrekt?
 
Ach so, und muss ich, wenn ich sowas schreib wie: "Wie auch Jerusalem verliebt sich auch Werther in eine vergebene Frau." auch eine Wertherstelle angeben? Ist ja allgemein bekannt, dass Werther sich in Lotte verliebt und sich umbringt.
Ich belege nur den Jerusalem - Teil bislang.

Bei Details gebe ich dann schon Wertherstellen an.
 
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