- Ort
- Jülich
- Hochschulabschluss
- Diplom-Pädagogin
- 2. Hochschulabschluss
- Diplom-Sozialpädagogin
- Studiengang
- Bachelor of Laws
Der Bescheid über die Modulabschlussprüfung ist ein VA nach § 35 I Satz 1 VwVfG. Da erwarte ich eine nachvollziehbare Begründung. Ohne Abgleich ist das kaum möglich. Bekannt ist auch, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt und sich eine Frage nach der Argumentation stellt. Auch klar ist, dass wir uns im Spannungsfeld zwischen Selbst- und Fremdeinschätzung befinden. Ein Lernerfolg kann nur stattfinden und auch eine Akzeptanz, wenn beides sich annähern kann. Bei mir klafft es im Augenblick sehr weit auseinander. Widerspruchsfrist ist 4 Wochen nach Bekanntgabe.