Hausarbeit Hausarbeit 55103 Abgabetermin 02.01.2013

ich sehe es wie bookworm, die Goa habe ich doch schon bei Gregorius und im Anschluss daran gegen die Eltern des Gregorius durchgepüft und bin jeweils zum Ergebnis gekommen, dass Schlomo keine Ansprüche hat wg. Eigengeschäft des schlomo ...


du meinst also, dass ich auch jeweils bei den Versicherern den Anspruch aus Goa ableite???
Und nur bei der UV dann zu einem 50%-igen Anspruch komme ???
 
Eigentlich wird die GoA ja schon bei dem Anspruch Schlomo gg. Gregorius durchgeprüft.

Was nicht zwingenderweise davon abhalten muß, sie auch im Verhältnis zu denjenigen Versicherungen, die durch das Handeln des Schlomo viel Geld gespart haben, nochmals zu prüfen, falls die Prüfung im Bereich der Frage 1 nicht schon alle Punkte umfasst hat, die im Verhältnis zu den Versicherungen von Relevanz sein könnten.

Die Frage, ob der Schlomo (auch) das Geschäft des Gregorius führte muß nicht zwingend zum selben Ergebnis kommen wie die Prüfung der Frage, ob der Schlomo (auch) das Geschäft der Versicherung führte...

Dem kreativen HA-Schreiber fallen ja vielleicht auch andere Ansätze ein - nur eines sollte sicher nicht sein:

Das man einen Anspruch auf Versicherungsleistung in einem Fall prüft, wo ganz offensichtlich kein Anspruch auf Versicherungsleistung besteht, weil die Versicherung per se von ihrer Konzeption her keine Leistung erbringen darf.
 
du meinst also, dass ich auch jeweils bei den Versicherern den Anspruch aus Goa ableite???
Und nur bei der UV dann zu einem 50%-igen Anspruch komme ???


Nein, das meinte ich wiederum nicht - ich schreibe die Arbeit nicht und habe damit keinerlei Grundlage, zu einem wie auch immer gearteten Resultat zu gelangen. Mir geht es mit meinem Hinweis ausschließlich um den gelungenen Einstieg in die Prüfung, überhaupt nicht um das Resultat.

Ich habe mich nur deshalb zur laufenden Diskussion geäußert, weil ich den Ansatz, es nur mit einem Anspruch auf die Versicherungsleistung zu versuchen, für grundfalsch halte.

Natürlich kann man diesen Ansatz mal eben mit zwei Zeilen totschlagen, aber ich bin der festen Überzeugung, daß diese Prüfung - als ausschließliche Prüfung - nicht vom Lehrstuhl intendiert war. Hier sollen die Bearbeiter sicherlich deutlich mehr Hirnschmalz investieren als nur das Offensichtliche festzustellen.

Der Anspruch resultiert sicherlich aus dem Bereich des Schuldrechts!
 
Liebe Mitstreiter,

wie zitiert Ihr? Wie erstellt Ihr das Literaturverzeichnis?

Laut Seite 3 III 1 dritter Punkt der HA ist ein alphabetischen Literaturverzeichnis zu erstellen. Dabei wir als erstes "mit ungekürztem Titel" und dann erst der Autor unter "nebst weiteren Angaben" abgegeben. Bedeutet das, dass das Literaturverzeichnis nach Titeln und nicht nach Autoren zu sortieren ist?

Demnach wäre auch bei de einzelnen Zitaten der Titel und nicht der Autor in der Fußnote anzugeben. Ist das so in Ordnung?

Danke
Jens-Uwe
 
Zumindest im Prodädeutikum wird gesagt, dass man nach alphabetisch nach Autoren sortiert. Ich versteh nicht, was immer dieses Micromanagement soll. Richtig ist, dass man eine saubere (wissenschaftliche) Arbeit abliefern soll/muss. Aber ist es wirklich nötig so detailiert die Vorgaben zu machen?

Zu der Frage: Ich sehe nicht, warum sich durch eine "Neusortierung" des Literaturverzeichnisses (d.h. nach Titel) die Zitierung in Fußnoten ändern sollte. Wobei ich (nach 4 Hausarbeiten) es auch bis jetzt immer nur nach Autoren sortiert hatte. Aber wenn das so gewünscht ist, dann halt einfach machen und gut ist. Die Fußnoten würde ich, wenn nichts anderes angegeben, trotzdem nach Autoren zitieren.
 
Hallo zusammen,

ich habe gerade den 2. Teil angefangen zu schreiben.
leider fällt mir keine plausible anspruchsgrundlage fuer die kfzhaftpflichtversicherung ein....kann mir evtl hier jmd weiterhelfen?
mit der Unfallversicherung habe ich einen Anspruch auf Erstattung des Sachschadens gegen die gesetzliche Unfallversicherung gem. Paragraph 2 I Nr 13a SGB vII i.v.m. Paragraph 13 SGB VII.
dazu musste s nothelfer gewesen sein und er musste einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
Bin dazu gekommen das s gegen seine Unfallversicherung einen Anspruch auf Erstattung des Sachschadens hat.

meint ihr das ist soweit richtig????

wünsche allen frohe Weihnachten!!!
 
Hi,

schon die Unterlagen zurück? Muss ja bald soweit sein, bin ganz gespannt ...

R.
 
Nein, leider noch nicht. Bin auch schon ganz gespannt, auf das Ergebnis... Habe aber nicht so ein gutes Gefühl und gehe davon aus, dass ich nächstes Semester nochmal schreiben darf.
Die Klausur war aber eh erst für nächstes Semester angedacht. Von daher nicht so schlimm...

LG Alaw
 
Hallo,

warte täglich auf den Eingang der Hausarbeit, aber leider ist noch nix da:-(
Hat jemand schon seine HA zurück?
Werden die Noten eigentlich auch im Prüfungsamtportal online veröffentlicht?

Lg Hanne
 
Hallo,

meine war heute in der Post. Zur Klausur darf ich, aber ob das nach dem Feedback so eine gute Idee ist......:cower:

Grüße
Thorben
 
Normalerweise sollte man die Frage der Klausurteilnahme nicht unbedingt am Erfolg bei der Hausarbeit festmachen, sofern dort nicht wirkliche Schwächen im Gutachtenstil attestiert werden.

Denn die ganzen Formalien spielen in der Klausur eh keine Rolle, und selten ist das HA-Thema repräsentativ für die Klausur.

Inwieweit Du ansonsten die Standardfälle beherrschst oder noch zu beherrschen lernst, sollte das eher die für die Frage der Klausurteilnahme wesentliche Überlegung darstellen ...
 
Diese Frage ist differenziert zu beantworten. Haftpflichtschaden? – Laut diesem Link unter Privathaftpflicht grundsätzlich ja. Aber dann müsste man den Eltern Versäumnisse der Aufsichtspflicht nachweisen. Gegen den Jungen selbst lassen sich auf Grund der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit keine Forderungen stellen. Die Schäden am Motorrad kann der Geschädigte bei seiner eigenen Versicherung geltend machen, falls er eine Vollkasko haben sollte. Sollte er körperliche Schäden erlitten haben, greift seine Unfallversicherung. Ist der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert, muss auch die zuständige BG bei der Regulierung der Personenschäden ran.

Mfg
Felucia
 
Hallo Felucia,

kann das sein, daß Du die Themen verwechselt hast?

Die Hausarbeit für dieses Semester findest Du hier: https://moodle.fernuni-hagen.de/file.php/106/WS_13_14/Hausarbeit_zu_dem_Kurs_55103_WS_2013_2014.pdf

Darin tauchen weder Versicherungen noch Jungen noch Motorräder auf ...

Edit: Oh sorry, das ist ja tatsächlich der Thread von damals. Wer gucken kann, ist besser dran.

Ich fürchte allerdings, daß die Zahl derjenigen, die dieses Thema noch diskutieren mögen, doch sehr überschaubar ist ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Spring,

nein es gibt nur eine Hausarbeit dieses Semester!

Dieser Thread ist schon ein Jahr alt und nicht mehr aktuell. ;-)
 
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