Hausarbeit Hausarbeit 55103 Sommersemester 2013 Termin 18.06.2013

Hast du folgende Seite auch gesehen: http://www.ronald-schmid.de/reiserecht/ausgewaehlte-literatur-zum-reiserecht? Ich denke, da wir nach aktuellem Posting von heute davon ausgehen können, dass es wirklich diese HA sein wird, könnte auf der Seite wohl was dabei sein, was brauchbar ist (habe aber noch nicht näher geforscht, sammle erst noch).

Hi Theann,

herzlichen Dank für den Link!
Aber auf den ersten spontanen Blick erscheinen mir die Sachen dort ein wenig "alt"...
Ich wäre mir da nicht so sicher, ob diese Sachen noch so aktuell sind, dass man sie für eine HA verwenden könnte/sollte/dürfte...

LG
Sammy
 
Staudinger (verfügbar über Beck-Online) zu § 651f Rn . 30-37 steht recht viel (mit Urteilen usw. ) zu dem Thema .

Was meint ihr , kann man ohne weiteres davon ausgehen , dass die Dom-Rep. ein Land ist in dem während der Urlaubszeit ständig mit Streiks zu rechnen ist ? Wenn dem nämlich so wäre, würde es sich nicht um höhere Gewalt handeln (wenn ich es richtig verstanden hab)
Ich denke das wäre zu erötern, die Angabe des Ziellandes wäre ansonsten wohl nicht im Sachverhalt oder ? .
 
Hi, Sammy,
das stimmt, die genannten Werke sind alle schon "Oldies" und ich würde sie so auch nicht ungeprüft nehmen wollen. Ich fand die Auflistung aber zu einer ersten Orientierung hilfreich und habe schon von Ernst Führich ein Buch "Basiswissen Reiserecht" mit 2011-er Auflage gefunden (als ebook mal gerade 19,90 € teuer) und es gibt von ihm noch ein Handbuch Reiserecht aus 2010. Von Klaus Tonner gibt es den Kommentar zu den §§ 651a - 651m BGB aktuell in der 5. Auflage. Außerdem habe ich eben noch etwas entdeckt: http://reiserecht-portal.de/literatur/literaturzumreiserecht.php., da finden sich auch etliche Bücher und Links zu weiteren Literatursammlungen. An Lesestoff wird's also wohl nicht mangeln...
LG
Theann
 
Also mit der Post habe ich keine HA bekommen.
Und jetzt bin ich auch verwirrt, anfangen oder nicht? In Moodle ist jetzt die aktuelle Version oder wie?
 
... ich habe im Moodle den aktuellen Sachverhalt überflogen und habe für mich den Schwerpunkt

1. der möglichen Ansprüche aus dem speziellen Reiserecht bei Pauschalreisen,
2. Thematisierung der "Höheren Gewalt im Ausland",
3. "Streik" oder nicht und aus welcher Sphäre dieser stammen könnte,
4. vom wem das zu verantworten wäre sowie
4. die differente Geltendmachung/Fristen des Reiserechts gegenüber BGB AT

herauslesen können.

Welche Themenschwerpunkte seht Ihr?
 
Ich habe jetzt beschlossen, mir das gar nicht erst anzutun.
Ich konzentrier mich jetzt auf das andere Modul und fange mit BGB erst an, wenn der Spaß mit der Post eintrudelt. Dieses Hin und Her immer.. Nöö danke..
 
Sagt mal bin ich einfach blind oder sind die Musterlösungen der alten HAs in moodle nicht vollständig? Es sollen ja Fußnoten erstellt werden, in den Musterlösungen finde ich aber nix. Ich würde gerne mal eine komplette alte HA sehen um ein Gerüst zu erkennen. Wie wird das mit den Fußnoten etc alles so aussieht. Ist meine erste HA und ich habe noch keine Ahnung wie ich anfangen soll, wie und wo ich meine Literatur einbringen soll.

Geht das nur mir so? Bin ich vielleicht zu blöd?:paperbag:
 
Ich denke du bist nicht wirklich blind... Die Uni hat "einfach" nur die Aufgabe gelöst, ohne Fußnoten und Co.
Ich vermute, dass das so ist, weil es ja zig tausende Möglichkeiten gibt etwas zu zitieren und sie nicht für jede Eventualität etwas einbauen wollten... In Internet findet man aber Hausarbeiten mit Fußnoten und Co.
Sofern ich mich an diese HA machen sollte, würde ich persönlich das als "Vorbild" nehmen.
 
Ich habe mal 3,95 € investiert und bei Amazon aus der Reihe "Juristische Grundkurse" den Band "Die erste Zivilrechtshausarbeit" erstanden. Das Buch ist nicht allzu umfangreich, leitet aber schrittweise durch den Aufbau einer Hausarbeit und enthält auch ein paar Musterarbeiten zur Orientierung. Dann gibt es noch unter http://www.wissenschaftliches-arbeiten.org eine Anleitung zum Schreiben einer Haus- oder Seminararbeit - das sollte eigentlich an Infos reichen.
 
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob man bei der HA die erste und zweite Aufgabe zwingend getrennt bearbeiten muss? Ich bin noch dabei mir die Grundlagen zu erarbeiten und kann leider nicht erkennen, ob beide zusammenhängen oder nicht.
 
Da die Aufgabenstellung keinerlei Zeitangaben ab dem Zeitpunkt der ersten Beschwerde enthält, sehe ich auch keine zwingende Verquickung der beiden Fallfragen - allerdings könnte ich mir gut vorstellen, jeden einzelnen in Frage kommenden Anspruch individuell zu prüfen und je nachdem, ob er bejaht oder verneint wird, dann individuell zu untersuchen, bis wann er denn geltend gemacht werden muß ...

Zunächst alle Ansprüche abzuarbeiten und dann alle noch einmal einzeln aufzugreifen und zu untersuchen, bis wann sie geltend gemacht werden dürfen, wirkt demgegenüber weniger geschickt.

Aber bei diesem Lehrstuhl und diesem Aufgabensteller traue ich mir keine Einschätzung zu, was er sich da genau vorstellt und was jetzt möglicherweise gewünscht wird und was nicht ... :wtf:
 
Sorry, habe die Frage etwas ungeschickt gestellt. Im Bearbeitervermerk ist unter Punkt 2 zu unterstellen, dass A ggf. bereit ist, abzureisen und den Vertrag zu beenden. Dies wären nochmal andere daraus resultierende Ansprüche und daher meine Frage, ob ich diese mit der Fallfrage kombinieren soll/muss/nicht darf.
 
Ich sehe es so, dass es sich um e i n "allumfassendes" Gutachten, also alle denkbaren Möglichkeiten von Anspruchsgrundlagen und Fristen - positiv-monetäre, negativ-monetäre und sonstige - aufgrund des Sachverhaltes, der Fallfrage und des Bearbeitervermerkes handeln soll.

Also n i c h t nur, um die "BESTEN" Ansprüche für die Geldbörse des A.
 
:bugeye: Och nööö, da ist ja schon gleich die erste Anspruchsgrundlage strittig... :tongue2: Was mach ich denn damit?
Erst mal einen Meinungsstreit darstellen bevor ich noch den Obersatz bilde?
:dejection:

,:dead:
 
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