Jetzt machen wir doch hier kein Fass auf wegen der alten Einsendeaufgaben!
Naja, eigentlich sehe ich persönlich eher Deinen vorherigen ausschweifenden Beitrag, als Faß aufmachen an.
Aber es ist ja wirklich ein interessantes Thema, dass auch immer wieder auftaucht.
Meine Frage ist doch nur, was die Rechtsgrundlage für das 'ewige Bestehen' der irgendwann einmal gelösten ist. Die Prüfungsordnung doch nicht, wie wir gesehen haben. Darin steht ja, dass der Prüfer die Modalitäten festlegt.
Es wurde dazu eigentlich schon alles gesagt. Du hast es davor ja selbst zitiert:
- Der Prüfende entscheidet
- und teilt es dem PA mit
Diese Info wird dann im Studienheft 1) der jeweiligen Fakultät für das Semester veröffentlicht.
Und das spiegelt sich auch in niederschwelligen Seiten, wie den FAQ wieder.
Es wurde hier auch nie behauptet, dass es ein "ewiges Bestehen" der Klausurzulassung gibt. Es ist halt die geübte Praxis an der FH und so würde ich diesen praxisrelevanten Hinweis im Kontext interpretieren.
Die Sache mit 7/8 Semestern oder 4 Jahren ist als offensichtlicher Irrtum erkennbar. Da hat jemand das vermutlich mit den kostenlosen Verlängerungsfristen verwechselt.
Und bei aller Liebe, für einen Juristen, der/die wir sind oder werden wollen, zählt ein Eintrag in einer FAQ von wem auch immer ebenso nicht als Fundstelle.
Aber es schildert die relevante gelebte Praxis sehr gut. Und gerade bei der FAQ der Jus Fakultät werden die sich schon etwas dabei gedacht haben...
Dazu gibt es ja keine weiteren übergeordneten Fundstellen.
Falls wir es genauer wissen wollen, müsste eine Anfrage an das Prüfungsamt gestellt werden zur weiteren Aufklärung
Wieso? Du hast doch selbst oben die Aussage des Prüfungsamts in einer Veröffentlichung zitiert. Haben Sie etwas falsches geschrieben? Bin schonmal auf die Antwort Deiner Anfrage an das PA gespannt.
Alle anderen Bezüge auf das PA hier im Thread hatten eher spezielles im Sinn.
zur weiteren Aufklärung dieser in der Praxis (fast) bedeutungslosen Angelegenheit.
Die Frage der Klausurzulassung ist sehr bedeutend und stellt sich hier immer wieder.
Vielleicht beruhigst Du Dich erstmal. Es muss hier gar nicht zu einer weiteren juristischen Klausur ausarten, wie Du oben befürchtet hast.
Also komm runter und sehe nicht alles durch eine Jus-Klausur belastete Brille.
Servus
Duster