Klausurbesprechung Klausurbesprechung 12.03.2013

Hier habe ich nur V genommen, da ich mir nicht sicher war ob A den V bei der Anfechtungserklärung vertreten kann.
Ich glaube bei der Anfechtung kann man sich nicht vertreten lassen. Wie siehst Du das Belgarath?

Man kann sich im Grunde bei jeder Willenserklärung vertreten lassen, die nicht gerade zwingend höchstpersönlich erfolgen muß ... auf dem Standesamt kannst Du Dich nicht bei Abwesenheit von der Mutter der Braut vertreten lassen ...;-)

4. Mit Anfechtungsgrund 1. Anfechtung wg. arglistiger Täuschung und 2. Hilfsweise wg. Irrtum einer verkehrswesentlichen Eigenschaft einer Sache ( Kopie nicht original ).
5. Mit Anfechtungsfrist. Zu 4.1. nach Entdeckung 1 Jahr also fristgerecht. Zu 4.2. unverzüglich
6. Rechtsfolge
Von vornherein nichtig ex tunc.

Was sagt Ihr nun?

Klingt schlüssig im Hinblick auf die Hauptanfechtung, hinsichtlich der nichtvorhandenen Eigenschaft "Original" hätte ich eher einen Sachmangel gesehen, der nicht behebbar ist und damit zum Rücktritt berechtigt, aber das ist Kaufrecht und damit BGB II ...
 
Nicht schlecht! Hört sich Gut an. Habe superviel durschgestrichen! Wahrscheinlich Punkteabzug. Musste schon im Obersatz direkt am Anfang streichen. Da ich entgegengesetzt zu allen Lehrbüchern keine Skizze gemacht habe, hat die Zeit gerade ebend ausgereicht. Korrektor wird wahrscheinlich auch wg. leeren Konzeptbogen Punkte abziehen. Deswegen habe ich im Nachhinein nochwas draufgekritzelt, was ehe keiner mehr lesen kann.
 
...Da ich entgegengesetzt zu allen Lehrbüchern keine Skizze gemacht habe, hat die Zeit gerade ebend ausgereicht. Korrektor wird wahrscheinlich auch wg. leeren Konzeptbogen Punkte abziehen. Deswegen habe ich im Nachhinein nochwas draufgekritzelt, was ehe keiner mehr lesen kann.


Brauchst Du nicht. Skizze und Konzept sind freiwillig, dürfen eigentlich gar nicht bewertet werden und werden nur bei manchen Lehrstühlen "auf dem Gnadenwege" mitbewertet, wenn und nur dann, wenn Du im Gutachten nicht fertig geworden bist.

Dann solltest Du ans Ende der Ausführungen ein "für die restliche Darstellung siehe Skizze und Konzept" schreiben und auf Gott vertrauen!
 
zzgl. Natürlich Täuschung und Arglist nochmal geprüft

Stimmt, das hab ich auch noch untergekriegt.
Definiert was es ist und geprüft unter Auslegung des Sachverhaltes (von wegen Schnäppfchen wegen Inventur usw. *g).

Hm... vllt. hab ich doch mehr richtig als ich dachte... *FünkchenHoffnung*
 
In solchen Fällen vertraue ich keinen!!! Schon alleine das negative Denken des Korrektors wenn er die leeren Konzeptbögen sieht.
Besser ist das. Etwas draufkritzeln und sich am Ende noch für den guten Tipp bedanken. Habe schon ein paar Jahre Erfahrungen in ähnlichen Fällen sammeln dürfen. Mit Konzeptbogen - Keine Chance der Fertigstellung. Wenn doch, dann bitte bei Wetten dass anmelden.
 
Ich vertraue da auch keinem und gerade wegen der Zeit und daher dem Chaos am Ende sowie dem stark "reduzierten" Gutachtenstil wird das einfach eine ganz enge Kiste fürcht ich.
 
Mein Fazit zu BGB1 Klausur.
1. Man kann tatsächlich alles ohne große Probleme auswendiglernen.
Habe bei Alpmann Schmidt / Hammer etc. nirgendwo die Definitionen gefunden die der Lehrstuhl gerne haben möchte. Deswegen werde ich die für BGB2 auch nicht mehr zu rate ziehen.
Leider habe ich nicht auswendig gelernt, dass hätte mir viel Zeit erspart. Ich möchte hier niemanden kränken aber mit 10 auswendig gelernten DIN A 4 Seiten ist man bei der Klausur ganz weit vorne. Habe so eine Theorie aufgestellt. Vor allem hätte ich mich vor der Klausur sicherer gefühlt und Geld und wahrscheinlich Zeit gespart. Habe viel zu viel gelesen. Schön für mich - nicht nötig um zu bestehen.
2. Konzeptbogen ADE!!! Dieser Mi... hätte mich wirklich wertvolle Zeit und damit Punkte gekostet. Besonders da hier die Anfechtung / eines der Kernpunkte der Klausur fast zum Schluss kam. Diesen hätte ich dann wirklich nur auf dem Konzeptbogen stehen gehabt und damit auf Gut Glauben des Lehrstuhls hoffen können. Habe am Anfang der Klausur nach dem lesen des Sachverhaltes kurz überlegt. Habe jedoch für mich keine Schwierigkeiten ausmachen können, die eine Skizze bedurft hätten.
3. Werde jetzt viel mehr Training im auswendiglernen investieren.
 
Tja, hätte ich mir den Konzeptbogen gespart htte ich 10 Minuten gewonnen und die wären gold wert gewesen. Tja, das Lehrgeld der ersten Klausur eben... wir werden sehen...
 
Pro Toilettengang hat man bestimmt 10 - 20 Punkte verloren. War bei euch jemand dabei der mal gemusst hatte?
Das ist doch nicht normal oder? Hatte vorher Kaffee getrunken. Ein wirklich guter Tipp wäre gewesen, dieses auf jeden FALL sein zu lassen.
Bin trotzdem nicht auf dem Klo gewesen. Deswegen stand ich doppelt unter Druck.
 
Haha, das dachte ich mir auch. Diejenigen die in der Klausur mal müssen sind entweder Tiere oder haben bereits aufgegeben. Wär ich auf Toilette wäre ich TOTSICHER durchgefallen... ich hab einfach untern Tisch gemacht, hat keiner gesehen ;)))
 
Ich sehe wie die Sitzplätze mit Gartenschläuchen ausgestattet werden und alle in ein großes Sammelbecken führen...
Ok, genug.... bevor es eklig wird ;)
 
Hier mal der Text der Klausur (nicht im Wortlaut sondern sinngemäß wiedergegeben):

Der K, 22 Jahre alt, ist großer Fan modernster Technik und möchte ein ipad mini mit 32 GB haben. Das kostet normal 429 €. K, der gerade kurz vor den Abschlussprüfungen seines Studiums steht, hat selbst wenig Zeit, möchte aber gerne noch vor dem bevorstehenden Wochenende ein ipad mini. Daher bittet er seine 17 Jahre alt Freundin F, ihm das Gerät zu kaufen, natürlich zum bestmöglichsten Preis.

F geht am Montag zum Laden der Firmenkette "Pineapple", dessen Inhaber der V ist. Dort ist das Gerät zum Preis von 200 Euro im Schaufenster ausgestellt. F betritt den Laden und erkundigt sich insbesondere nach dem günstigen Preis. Der von V angestellte A erklärt, dass das ausgestellte Gerät wegen der anstehenden Inventur besonders günstig verkauft werden soll. F erklärt, dass die Gerät für ihren Freund K zum Preis von 200 Euro kaufen will. K wird das Gerät in den nächsten Tagen abholen und bezahlen. A nimmt das ipad wortlos aus dem Schaufenster und legt es hinter die Ladentheke zusammen mit einem Post-It auf das er schreibt "wird von K abgeholt".

K betritt einige Tage später den Laden des V und trifft dort ebenfalls den A. K stellt bei Übergabe des Geräts fest, dass es sich nicht um ein ipad mini sondern um eine billige Kopie handelt, die nichtmal den Wert von 200 Euro hat. A wusste dies und hat es verschwiegen, um die Verkaufsprovision von V zu erhalten. K erklärt gegenüber dem A, dass er sich unter diesen Umständen keinesfalls an den Kaufvertrag gebunden fühle. V, der ebenfalls anwesend ist, versucht die Situation erfolglos zu schlichten. K richtet auch an ihn die Aussage, dass es aufgrund des betrügerichen Verhaltens des A nichts mehr von dem Kaufvertrag wissen wolle. Die Billigkopie habe auch nicht die beworbene Ausstattung eines echten ipad mini. V sagt, dass ihn die Verkaufsanpreisungen des A nichts angingen, der Vertrag sei schließlich mit ihm, V, als Ladeninhaber geschlossen. Er besteht auf Zahlung des Kaufpreises.

Hat V gegen K einen Anspruch auf Zahlung der 200 Euro?

Kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche sind außer Betracht zu lassen. Es ist davon auszugehen, dass die §§ 437 ff. BGB Normen des Allgemeinen Teils des BGB nicht sperren. Auf § 56 HGB wird hingewiesen.
 
Ja war er. Stand auch kurz vor Infarkt, da ich nur BGB dabei hatte.

Meiner Meinung nach sollte jedoch hingewiesen werden, dass Personen mit Verdacht auf Inkontinenz keine reale Chance haben, die Prüfung zu bestehen.
 
Ok, jetzt merke ich, dass ich einiges vergessen habe aber ich denke trotzdem 50% muss es doch sein.
Hier nun mal meine komplette Durchgangsweise: (ich glaub die Reihenfolge war anders) mmhh

V könnte gegen K Anspruch auf Zahlung 200 € 433 II BGB.
Dafür Kaufvertrag
A. Kaufvertrag zwischen V und K
Beide keine eigene WE vielleicht wirksam vertreten?
Angebot V
Invitatio ad offerendum
Angebot K nein
Angebot durch F ja, dann kurzer Bezug auf Minderjährig, Beschränkt geschäftsfähig aber nur positiv also ok.
Dann Annahme A (hatte Vertretungsmacht) und konkludent angenommen.
Also Kauvertrag +
Dann Anfechtung, habe aber nur Grund und Erklärung genannt, im ganzen Stress habe ich Gegner und Frist vergessen (obwohl die in meiner Vorschrift stehen).
Dann Anfechtung +

Und am Ende habe ich nochmal gesagt V fechtet an (nicht schlimm wenn falsch) und ich kam zum Entschluss, V bekommt keine Kohle.

Ich denke da ich keinen Anfechtungsgegner nannte, keine Anfechtungsfrist, muss ich dennoch bestehen.

Ich hatte 20 Minuten verloren da ich schon 3 Seiten geschrieben habe und erst dann bemerkte dass ich Anfing mit K ging zu V.... und ich F vergessen hatte Naja.

Also als ich in meiner Abiprüfung saß (wow fast 1 Jahr her) da dachte ich noch oooh man 4 Stunden. Und gestern hätte ich alles für diese 4 Stunden gegeben.
 
Hast Du die Stellvertretung des V durch A nicht geprüft?
Vertretungsmacht konntest natürlich wg. § 56 HGB abkürzen, aber was dazu sagen musste man ja trotzdem nehm ich an. Die Vollmacht ergibt sich ja aus dem Gesetz (was ich leider verdattelt hab und hingeschrieben hab dass sich das bereits aus dem unternehmerischen Kontext geschlossen werden kann; vllt auch nicht ganz falsch, aber völlig unnötig).
 
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