Plauderecke Plauderecke Recht (Bachelor und Master of Laws)

Guten Abend,
ich trage mich mit dem Gedanken, den Master zu probieren. Sind da die Klausuren also auch alle zweistündig? Gibt es vielleicht ein oder zwei Dinge, die besonders beim Übergang vom BA zum Master zu bemerken wären? Das würde sehr helfen.
Vielen Dank vorab.:)
 
Guten Abend,
ich trage mich mit dem Gedanken, den Master zu probieren. Sind da die Klausuren also auch alle zweistündig? Gibt es vielleicht ein oder zwei Dinge, die besonders beim Übergang vom BA zum Master zu bemerken wären? Das würde sehr helfen.
Vielen Dank vorab.:)
es gibt zwei-, drei- und vierstündige Klausuren. Die Betreuung im Master ist deutlich schlechter, es gibt kaum Mentoriate. Der Master wird grad stark neu konzipiert und strukturiert. Ich bin noch in dem alten Master mit den Master Modulen Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht und Verfahrensrecht.
 
es gibt zwei-, drei- und vierstündige Klausuren. Die Betreuung im Master ist deutlich schlechter, es gibt kaum Mentoriate. Der Master wird grad stark neu konzipiert und strukturiert. Ich bin noch in dem alten Master mit den Master Modulen Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht und Verfahrensrecht.
Danke für die Info. Ich musste erstmal die EBWL-Klausur hinter mich bringen.
Keine Mentoriate und Kurseinheiten, die ich selbst ausdrucken musse? Prima.
 
Hallo an die älteren Hasen!
Ich kann vom Master nur ein Modul belegen. Wenn Ihr wählen müsstet, würdet Ihr Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosphie zuerst belegen?

Da bin ich mal gespannt auf Eure Antworten, die mir sehr helfen würden.
 
Ich rate zu Rechtsgeschichte, da man dort eine Aufgabe auslassen kann: Wenn in der Klausur Privatrechtsgeschichte, Strafrechtsgeschichte und Verfassungsgeschichte drankommt und du hast warum auch immer von Verfassungsgeschichte keine Ahnung, dann passiert dir gar nichts wenn du Strafrechtsgeschichte und Privatrechtsgeschichte entsprechend beherrschst. In Rechtsphilosophie wird eben auch übertragendes Denken erwartet, wobei ich nicht weiß, inwieweit sich Rechtsphilosophie durch den Abgang Frau Prof. von Schlieffens geändert hat.
 
Ich rate zu Rechtsgeschichte, da man dort eine Aufgabe auslassen kann: Wenn in der Klausur Privatrechtsgeschichte, Strafrechtsgeschichte und Verfassungsgeschichte drankommt und du hast warum auch immer von Verfassungsgeschichte keine Ahnung, dann passiert dir gar nichts wenn du Strafrechtsgeschichte und Privatrechtsgeschichte entsprechend beherrschst. In Rechtsphilosophie wird eben auch übertragendes Denken erwartet, wobei ich nicht weiß, inwieweit sich Rechtsphilosophie durch den Abgang Frau Prof. von Schlieffens geändert hat.
Vielen Dank, FGS. Nach der neuen Ordnung muss man beides machen aber eine Reihenfolge ergibt sich nicht aus dem Stoff, bzw. es ergibt sich für mich keine. Daher wollte ich mal nachfragen, was Ihr so im Nachhinein darüber denkt.
 
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