FernUni allgemein Rückmeldetermin verschoben auf 8. Juni

Studiengang
M.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
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Für alle die, die es noch nicht gehört haben: Der Starttermin für die Semesterrückmeldung verschiebt sich dieses Semester um eine Woche auf den 8.Juni! Wegen des Gerichtsurteils zum Gebührenmodell muss der Senat der FernUni erst über das Gebührenmodell entscheiden.
Ich bin ja mal gespannt, wie das neue Gebührenmodell aussehen wird. Wenn sich das Studium wegen dieser Klage allerdings wesentlich verteuern wird, kriege ich eine Krise :hammer1:
 
Aufgrund der Kürze der Zeit, gehe ich aktuell nur von zwei möglichen Lösungen aus.

1. Das Modell wird erstmal beibehalten
2. Es wird auf das alte Modell zurück gegriffen

Welches der beiden Modelle das kostengünstigere ist, hängt von der Studiendauer ab. Schnelligkeit wird im ersten Modell belohnt....

Ich bin gespannt was kommt. Vielleicht werden wir ja auch von was komplett neuem überrascht
 
Aber wieso wurde denn überhaupt geklagt?
Finde die FernUni preislich absolut nicht überteuert o.ä.
Wenn ich mir die Preise der anderen Unis anschaue, dann ist die FernUni ja ein "Schnäppchen" meiner Meinung nach.
Und wem 50 € im Semester, also 50€ verteilt auf 6 Monate "weh" tun, der sollte vielleicht seine Finanzlage mal überdenken.
Wenn es jetzt teurer wird, dann hat die Klage niemandem geholfen sondern eher der Uni mehr Geld eingebracht.

Kann mich vielleicht jemand über den "Sinn" dieser Klage aufklären, oder was diejenigen sich davon erhoffen? Etwa ein Gratis - Studium? :durcheinander
 
Wenn ich das richtig verstehe, hat die Fernuni Hagen keine Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das würde für die Praxis bedeuten, dass alle Studenten die zu unrecht gezahlte Grundgebühr i.H.v 50,00 EUR der vergangenen Semester zurückfordern könnten?!
 
Laut dem Text würde ich sagen nein. Aber da sind die Mitstreiter in den rechtswissenschaftlichen Fächern mir bestimmt voraus ;-)
 
Wenn ich das richtig verstehe, hat die Fernuni Hagen keine Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das würde für die Praxis bedeuten, dass alle Studenten die zu unrecht gezahlte Grundgebühr i.H.v 50,00 EUR der vergangenen Semester zurückfordern könnten?!

Siehe in der oben bereits von Antionio verlinkte Infoseite zum Urteil https://www.fernuni-hilfe.de/fernun...ühr-der-fernuniversität-für-unzulässig.11517/ :
Auszug daraus
Für die klagenden Studierenden bedeutet das Urteil, dass sie die Grundgebühr nicht zahlen müssen. Für alle anderen Studierenden hat das Urteil zunächst jedoch keine Auswirkungen, da sich seine Wirkung unmittelbar nur auf die Kläger erstreckt.
Die FernUniversität in Hagen wird auf Grundlage der schriftlichen Urteilsbegründung prüfen, ob sie in Berufung gehen wird.
Sie wird weiterhin darüber beraten, ob und wenn ja, wie das Gebührenmodell geändert werden muss.
 
Na ja, das Urteil hat zunächst keine Auswirkungen auf alle anderen Studierenden. Warum sollen wir die Grundgebühr zahlen, wenn die Gebühr generell unzulässig ist? Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, die Fernuni macht das neue Gebührenmodell nur für diese 6-7 Studenten, die geklagt haben.

Wenn mir das neue Modell nicht gefällt, dann bestehe ich auf das alte Modell......ich habe ja nicht geklagt:dv:
 
Der Argumentation kann ich nicht mehr folgen.... Aber ich würde sagen, dann kannst du dafür klagen, dass du das alte Modell behalten kannst.
 
Nein, natürlich nicht.

Die Uni wird ein neues Gebührenmodell beschliessen, auf dessen Basis man sich zurück meldet.

Ist man der Ansicht, das dieses rechtswidrig ist, so kann man dagegen wiederum klagen. Nur die Kläger selbst profitieren im Fall ihres Obsiegens von der Klage, für alle anderen Studenten bleibt der Gebührenbescheid zwar rechtswidrig, aber wirksam.

Geklagt hatte man seinerzeit aus der Erkenntnis heraus, daß die neue Gebührenordnung rechtswidrig ist, ein in der Demokratie wohl selbstverständliches Recht!

In dem Zusammenhang verweise ich auf die seinerzeitige Diskussion!
 
Kann mich vielleicht jemand über den "Sinn" dieser Klage aufklären, oder was diejenigen sich davon erhoffen? Etwa ein Gratis - Studium? :durcheinander


Nein, natürlich nicht, auch diese Kommilitonen können durchaus weiter denken als bis zu ihrer Nasenspitze.

Sie hatten letztendlich dagegen geklagt, daß sich das Studium für sie nach der Gebührenreform teurer darstellte als vorher; die Gebührenreform für sie also keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung brachte.

Für alle, die ihre Module schon bzw. schon annähernd bezahlt haben und ihre Planung darauf aufgebaut haben, ihr Studium mittels des bisher kostenlosen Wiederholerstatus in einer überschaubaren Zeit abzuschließen, sind mit der neuen Gebührenordnung ebenso gekniffen gewesen wie diejenigen, deren Studium sich aufgrund von Krankheit, Berufserfordernissen oder familiären Verpflichtungen verlängert hat.

Doppelt gekniffen waren diejenigen, die die Module schon bezahlt haben und von der Gebührenermäßigung nichts hatten, und deren Studium sich ungeplant verlängert hat.

Das alte Modell davor hatte alle gleich behandelt, egal, wie lange sie brauchten, ihr Studium zu absolvieren; das neue bestrafte diejenigen, die deutlich länger als der Schnitt studieren, ohne daß es dafür einen sinnvollen Grund gab. Und das war auch der Schlüssel zur Rechtswidrigkeit, die für viele, siehe die damalige SItuation, klar erkennbar war und die auch hier ohne große Mühe von allen ReWis, die auch nur die Grundlagen des Verwaltungsrechts begriffen hatte, konstatiert wurde.
 
Damit wären wir also zurück beim alten Modell. Ich hab's fast befürchtet...
 
Die "Vierwochenregelung" hinsichtlich der Abmeldung war meines Erachtens schon im alten Gebührenmodell aufgeführt, wurde aber nicht genutzt.

Sie hätte übrigens, wenn vor dem Verwaltungsgericht angefochten, meines Überzeugung nach ebenfalls keinen Bestand, da mit einer Gebühr nur tatsächlich angefallene Kosten, wenn auch pauschalisiert, geltend gemacht werden dürfen; bei der Abmeldung zwei, drei oder vier Wochen vor der Klausur entstehen der Uni aber keinesfalls Kosten in der geltend gemachten Höhe. Tatsächlich entsteht die Masse der Ausgaben durch Anmietung der Hörsäle für die Klausur bereits mit der Anmeldung, nicht aber durch die Abmeldung.


Für alle diejenigen, die schon etwas weiter fortgeschritten sind in ihrem Studium, sowie für die, die mehr als nur ganz unwesentlich länger brauchen als die Regelstudienzeit ist das eine gute Nachricht! :-)
 
Also kann ich mich ja jetzt wieder zurückmelden......:-p
 
Ganz toll.. bei welchen Studenten darf man sich nun bedanken? :cautious:


Na, bei denen, die diesen Zustand beendet haben.

Egal ob man nun persönlich positiv oder negativ betroffen ist: Die Kläger haben sich erfolgreich dagegen gewandt, daß die Fernuni gegen geltendes und für sie zwingendes Recht verstoßen hat und ihnen persönlich UNRECHT getan hat.

Egal, ob für wie viel oder wenig schlimm wir dieses Unrecht auch halten: Wir können niemandem ernsthaft vorhalten, sich gegen Unrecht mit den dafür vorgesehenen Rechtsmitteln gewehrt zu haben.

Also zumindest nicht wenn wir ernsthaft auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen!
 
Für alle diejenigen, die schon etwas weiter fortgeschritten sind in ihrem Studium, sowie für die, die mehr als nur ganz unwesentlich länger brauchen als die Regelstudienzeit ist das eine gute Nachricht! :-)

Genau dazu gehöre ich, wobei mich die "Grundgebühr" auch nicht von einer Rückmeldung ohne Belegung abgeschreckt hat.
 
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