Es sind jetzt wieder - wie früher - alle Aufwendungen, auch die der Wiederholer, im Kostenanteil der Materialbezugsgebühren eingerechnet.
Es war und ist durchaus zulässig, in den Gebühren unterhalb der tatsächlich anfallenden Kosten zu bleiben, ebenso, wie in gewissem Rahmen zu pauschalieren.
So dürfte die Fernuni bei - nur mal beispielhaften - 30€ durchschnittlichen Materialbezugsgebühren pro SWS sowohl 10 wie auch 12,50 oder 20 oder auch 30€ nehmen. Sie darf aber eben keine 300€ nehmen.
Und bei den Verwaltungs(!)kosten von 100€ pro Jahr müssen eben auch tatsächlich Kosten in angemessener Höhe, und zwar auch beim beurlaubten Studenten, anfallen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor Jahren einmal die Verwaltungsgebühr der Uni in Berlin, übrigens auch umgerechnet 50€ pro Semester, völlig zerpflückt und dann für verfassungswidrig erklärt.