FernUni allgemein Rückmeldetermin verschoben auf 8. Juni

Da könnte doch die Wahl zum Asta im nächsten Semester ausnahmsweise mal spannend werden! Für den Großteil der Studenten bedeutet dieser Rückschritt eine massive Verteuerung. Es wäre besser gewesen, den 7 Klägern aus Asta-Mitteln die 50€ zu zahlen und zum Stillhalten zu verpflichten. Dann hätte man auch kein Gutachten in Auftrag geben müssen.

Wir wär's denn, wenn sich ein paar Leute zusammenschließen und eine eigene Liste zur Asta-Wahl geben, deren einzige Zielsetzung "Verbilligung der Studiums" ist?! Wer wäre dabei? Viele Stimmen wären der Liste sicher, und die Wahlbeteiligung geht sicher nach oben - mal im Ernst, wer hat sonst schon teilgenommen? Jetzt wo aber jeder betroffen ist wird sich das ändern.

Früher spielte das keine große Rolle, weil man dachte, es muss so sein. Jetzt weiß man aber, dass es eben auch anders geht.

Es ist ein bisschen wie bei der GdL: wer sinnlos auf seinem Recht beharrt kann ganz schnell die Öffentlichkeit gegen sich haben. So wie dieser unser Asta, der das nicht nur unterstützt sondern sogar angezettelt hat!
 
@alex0001 M.E. völlig absurde Gedanken. Warum sollte die Uni nach Umsetzung des Urteils bereit sein, erneut das Gebührenmodell zu ändern - zumal wenn dies eine Verringerung der Einnahmen nach sich ziehen würde. Und genau das ist/wäre ja auf den Punkt gebracht dein/unser Anliegen.
 
Nur unterstützt, nicht angezettelt.

Auch ich hatte sehr ernsthaft erwogen zu klagen, dann aber im Wissen um die anderen Kläger verzichtet, da mir auch der Aufwand für diesen Fall zu groß war. (Der Thread dazu existiert noch und kann nachgelesen werden)

Ein Gutachten dazu wäre da für mich gar nicht erforderlich gewesen, die Sachlage war doch sehr eindeutig.

Ich wüsste auch nicht, welche rechtlichen und tatsächlichen Gestaltungsspielräume zur Verbilligung des Studiums ein AStA jenseits der 22€/Jahr Studierendenschaftsbeitrag noch haben sollte
 
Du scheinst ja ein echt qualifizierter Rechtsexperte zu sein, wenn die vom Gericht erkannte Rechtslage für dich so evident ist. Immerhin ging es hier um ganze 50,- € pro Semester - also um eine geringwertige Sache, der obendrein eine satte Kursgebührenermäßigung gegenüberstand. Und warum wolltest du klagen? Hast du schon so viel vorgekauft, dass der Wegfall der Gebühr sich für dich rentiert?
 
@Ingo88: mit dem Argument könnte man sofort fragen, warum die Fernuni überhaupt ein neues Gebührenmodell eingeführt hat. Wenn man also schon einmal die Notwendigkeit sah, dann bleibt das ja weiterhin so.

Im Übrigen fand ich alle Argumente der FU für das neue Gebührenmodell sehr nachvollziehbar.

@Belgarath: grad mal nachgeschaut auf
http://www.fernstudis.de/index.php?menuid=203 :
Der AStA lehnt die neue Gebührenordnung ... ab. ... stellt in einem vom AStA in Auftrag gegebenen Gutachten fest

Also das würde ich jetzt nicht also
Nur unterstützt, nicht angezettelt.
bezeichnen.
 
@ Ingo88: Ich meine diesen Fall: Man belegt das normale Modulpensum seines Hörerstatus' pro Semester, schafft dann aber gesundheitsbedingt vllt. nur eins oder keines der belegten Module. Für die Rückmeldung im folgenden Semester belegt man kein Modul, da man das ja schon daheim hat, zahlt aber trotzdem die 50 Euro. Das passiert einem dann vllt. nicht nur in einem, sonderen mehreren Semestern. In diesen Fällen war die alte Reglung entgegenkommender.

Zur angesprochenen Ermäßigung für einkommensschwache Studis: Diese erhält man nur bei Bezug von Bafög, Sozialhilfe etc. Bei geringem Einkommen, obwohl man erwerbstätig ist, und ohne Bezug einer dieser Leistungen gibt es meines Wissens nach von der Uni keinen Nachlass.
 
@Ingo Ja, für mich war der Fall eindeutig. Und das behaupte ich nicht erst jetzt, sondern habe das damals schon genauso vertreten! :-)

Und - ja, ich sehe mich nach meinem ersten juristischen Abschluss mit "gut" und Schwerpunkt im Öffentlichen Recht diesbezüglich tatsächlich als "echt qualifiziert" an.

Ja, die Sache ist relativ "geringwertig", allerdings bin ich relativ empfindlich im Hinblick auf mir gegenüber begangenen Rechtsbruch und scheue mich auch nicht, ggf. einen relativ geringen Betrag zurückzufordern und das auch selbst oder mit Anwalt durchzusetzen, dann kommt zuweilen auch noch der sportliche Kitzel dazu, den eine Auseinandersetzung mit einem Gegner wie der Fernuni darstellt.

Bei mir sah es so aus, daß ich die Masse der Module bereits teuer bezahlt hatte, aber aus beruflichen, persönlichen und auch gesundheitlichen Gründen der Abschluß noch etwas Zeit in Anspruch nimmt.
 
@ alex

Da es auch ohne die Aktivitäten des AStA und auch ohne das Gutachten so oder so zur Klage und folglich dem Urteil gekommen wäre bleibe ich bei meiner Aussage "unterstützt, nicht angezettelt!"
 
Dass die Gebühr willkürlich festgesetzt wurde und nicht den tatsächlich entstehenden Kosten entspricht.
Aber dann ist das bisherige Modell ja auch total nicht mit dem Recht vereinbar, denn es kann auch auch nicht den tatsächlich entstehenden Kosten entsprechen! Denn wie erklärt sich, dass jetzt eine Semesterwochenstunde wieder 20 Euro kostet, die FernUni mit dem anderen Modell die Kurseinheiten aber für 12,50 Euro herausgeben konnte? Scheinbar sind die tatsächlichen Kosten der Kurseinheiten ja niedriger als das was wir bezahlen. Und wieso muss jemand der nur Wiederholerkurse belegt keine Gebühren bezahlen, obwohl er doch Kosten verursacht? Und wieso ist an Hessischen Hochschulen 50 Euro Verwaltungsgebühr rechtskonform und an der FernUni nicht? Entstehen den hessischen Hochschulen pro Student in der Verwaltung mehr Kosten als an der FernUni?
Also mir war Jura ja schon immer suspekt, aber so langsam verliere ich echt den Überblick :durcheinander. Da frage ich mich langsam, warum bisher keiner auf die Idee gekommen ist gegen das alte System zu klagen. Aber vielleicht kommt das jetzt ja noch...
 
Es sind jetzt wieder - wie früher - alle Aufwendungen, auch die der Wiederholer, im Kostenanteil der Materialbezugsgebühren eingerechnet.

Es war und ist durchaus zulässig, in den Gebühren unterhalb der tatsächlich anfallenden Kosten zu bleiben, ebenso, wie in gewissem Rahmen zu pauschalieren.


So dürfte die Fernuni bei - nur mal beispielhaften - 30€ durchschnittlichen Materialbezugsgebühren pro SWS sowohl 10 wie auch 12,50 oder 20 oder auch 30€ nehmen. Sie darf aber eben keine 300€ nehmen.

Und bei den Verwaltungs(!)kosten von 100€ pro Jahr müssen eben auch tatsächlich Kosten in angemessener Höhe, und zwar auch beim beurlaubten Studenten, anfallen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor Jahren einmal die Verwaltungsgebühr der Uni in Berlin, übrigens auch umgerechnet 50€ pro Semester, völlig zerpflückt und dann für verfassungswidrig erklärt.
 
Zuletzt bearbeitet:
So dürfte die Fernuni bei - nur mal beispielhaften - 30€ durchschnittlichen Materialbezugsgebühren pro SWS sowohl 10 wie auch 12,50 oder 20 oder auch 30€ nehmen. Sie darf aber eben keine 300€ nehmen.

Oh ha, nicht das der Uni jetzt plötzlich einfällt, dass sie in den vergangenen Jahren die Materialbezugsgebühren viel zu niedrig angesetzt hatten und die Gebühren demnächst um ein paar hundert Euro steigen werden! Schließlich sind die Gebühren der Uni in den letzten Jahren konstant geblieben, Postgebühren, Druckkosten u.ä. allerdings im Laufe der Zeit gestiegen! Dieses Szenario ist also gar nicht so abwegig...
 
Ich will mich aus der Diskussion vollkommen raushalten.

Ich will nur einen kleinen Einwand bringen. Wer Hessen mit NRW vergleicht, der vergleicht Äpfel mit Birnen. In Deutschland herrscht Föderalismus - leider -. Gerade bei Schulen und Hochschulen finde ich das mehr als unangebracht.
 
Also wenn man sich mal das Urteil http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_arnsberg/j2015/11_K_969_14_Urteil_20150428.html so durchliest (und das sollte man, bevor man hier was von "sinnloser Klage" schreibt), kommt einem schon der Gedanke, dass die Fernuni sich mit dem Versuch der Änderung der Gebührenordnung schon recht dämlich angestellt hat.
Selbst Nichtjuristen sollte auffallen, dass die versuchte Änderung eindeutig gegen §6 Hochschulabgabengesetz verstößt bzw. von diesem Paragraphen nicht abgedeckt wird.
Für die Aufbereitung und technische Umsetzung, den Vertrieb und den Bezug der Inhalte von Fern- und Verbundstudien werden Gebühren erhoben

Die Fernuni versucht hier eindeutig nicht vom Gesetzestext abgedeckte "administrative" Kosten von den Studierenden einzutreiben.
"Studierende, die keine Kurse oder Kurse lediglich als Wiederholer belegen, zahlen gar keine Kursgebühren, obwohl sie administrative Kosten verursachen oder die Infrastruktur nutzen. Es ist zu erwarten, dass solche Studierende mit der Einführung einer Grundgebühr die Fortführung ihres Studiums überdenken"

So insgesamt betrachtet ist das eine recht simple rechtliche Geschichte, die die Uni durchaus mal in einer ReWi Klausur drannehmen hätte können :D
 
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