Also die Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte zählen definitiv zu den Wahlberechtigten Arbeitnehmer. Und das mit der E-Mail geht auch durch (dazu gibts bei Google einen BAG Fall, wo es auch druchgeht). Also problematisieren darf und sollte man es auch, aber kein Fass aufmachen. Geht alles durch