- Studiengang
- B.Sc. Wirtschaftswissenschaft
http://www.fernuni-hagen.de/univers...-urteil-verwaltungsgericht-grundgebuehr.shtml
Nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung wird die Universität über die notwendigen Maßnahmen beraten
Die Grundgebühr im neuen Gebührenmodell der FernUniversität in Hagen ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Arnsberg nicht zulässig. Das machte das Gericht nach der Anhörung am Dienstag (28.April 2015) in seiner mündlichen Urteilsverkündung klar. Die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. Das Gericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen.
Die FernUniversität in Hagen hatte zum Sommersemester 2014 in einem neuen Gebührenmodell die Kosten für die allen Studierenden gleichermaßen zur Verfügung stehende Infrastruktur in einer Grundgebühr von 50 Euro pro Semester zusammengefasst. Gleichzeitig war der Beitrag für Studienmaterial und Betreuung von 20 Euro auf 12,50 Euro je belegter Semesterwochenstunde reduziert worden. Vor allem die große Mehrheit der in der Regelstudienzeit Studierenden profitierte von dieser neuen Regelung.
Allerdings hatten sieben Studierende gegen die Grundgebühr vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg geklagt. Eine dieser Klagen ist jetzt verhandelt worden.
Für die klagenden Studierenden bedeutet das Urteil, dass sie die Grundgebühr nicht zahlen müssen. Für alle anderen Studierenden hat das Urteil zunächst jedoch keine Auswirkungen, da sich seine Wirkung unmittelbar nur auf die Kläger erstreckt.
Die FernUniversität in Hagen wird auf Grundlage der schriftlichen Urteilsbegründung prüfen, ob sie in Berufung gehen wird.
Sie wird weiterhin darüber beraten, ob und wenn ja, wie das Gebührenmodell geändert werden muss. Als Universität des Landes Nordrhein-Westfalen wird sie nur zu einem Teil vom Land finanziert und muss die zusätzlichen Kosten für fernstudienspezifische Leistungen von den Studierenden selber erwirtschaften. Dazu gehören etwa die Produktion und Bereitstellung der Studienbriefe, die fachliche Betreuung über die Online-Plattform und in den Regionalzentren sowie die dezentrale Organisation von Klausuren. Diese Kosten möglichst gerecht von den Studierenden zu erheben, war Grundlage des neuen Gebührenmodells und muss ggf. auch Basis für eine erneute Überarbeitung ihrer Gebühren sein.
Nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung wird die Universität über die notwendigen Maßnahmen beraten
Die Grundgebühr im neuen Gebührenmodell der FernUniversität in Hagen ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts in Arnsberg nicht zulässig. Das machte das Gericht nach der Anhörung am Dienstag (28.April 2015) in seiner mündlichen Urteilsverkündung klar. Die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. Das Gericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen.
Die FernUniversität in Hagen hatte zum Sommersemester 2014 in einem neuen Gebührenmodell die Kosten für die allen Studierenden gleichermaßen zur Verfügung stehende Infrastruktur in einer Grundgebühr von 50 Euro pro Semester zusammengefasst. Gleichzeitig war der Beitrag für Studienmaterial und Betreuung von 20 Euro auf 12,50 Euro je belegter Semesterwochenstunde reduziert worden. Vor allem die große Mehrheit der in der Regelstudienzeit Studierenden profitierte von dieser neuen Regelung.
Allerdings hatten sieben Studierende gegen die Grundgebühr vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg geklagt. Eine dieser Klagen ist jetzt verhandelt worden.
Für die klagenden Studierenden bedeutet das Urteil, dass sie die Grundgebühr nicht zahlen müssen. Für alle anderen Studierenden hat das Urteil zunächst jedoch keine Auswirkungen, da sich seine Wirkung unmittelbar nur auf die Kläger erstreckt.
Die FernUniversität in Hagen wird auf Grundlage der schriftlichen Urteilsbegründung prüfen, ob sie in Berufung gehen wird.
Sie wird weiterhin darüber beraten, ob und wenn ja, wie das Gebührenmodell geändert werden muss. Als Universität des Landes Nordrhein-Westfalen wird sie nur zu einem Teil vom Land finanziert und muss die zusätzlichen Kosten für fernstudienspezifische Leistungen von den Studierenden selber erwirtschaften. Dazu gehören etwa die Produktion und Bereitstellung der Studienbriefe, die fachliche Betreuung über die Online-Plattform und in den Regionalzentren sowie die dezentrale Organisation von Klausuren. Diese Kosten möglichst gerecht von den Studierenden zu erheben, war Grundlage des neuen Gebührenmodells und muss ggf. auch Basis für eine erneute Überarbeitung ihrer Gebühren sein.