Sonstiges Vorstellungsrunde (Bachelor of Laws)

Naja aber die Fernuni hat bis zum Wintersemester 2016/2017 NUR den Bachelor und Master of Laws angeboten. Die EjP ist ja gerade erst eingeführt worden. Es war ein ziemlicher Akt diesen Studiengang überhaupt genehmigt zu bekommen. Ich warte da seit Jahren drauf und war mir am Ende nicht sicher, ob das Justizministerium das überhaupt genehmigt. Der Kritikpunkt war bislang immer, dass so ein Studiengang den Menschen formen soll und das in einem Fernstudium nicht geht. Man muss also erstmal überhaupt froh sein, dass es die Möglichkeit nun an der Fernuni gibt.
Das Ministerium hat auch den Studiengang in exakt dieser Form genehmigt. So ohne weiteres wird sich daran also auch nichts ändern.

Das Hagener Modell hat aber auch einen Vorteil. Wenn man das Examen nicht schafft, hat man wenigstens einen Bachelor Abschluss. Das Staatsexamen überhaupt zu bestehen, ist keine Selbstverständlichkeit. Es gibt genügend, die jahrelang Jura studieren und am Ende nichts außer einer Zwischenprüfung haben. Diese Leute hat man übrigens sehr oft an der Fernuni getroffen, die im Anschluss noch mal den Bachelor gemacht haben...oder Muffensausen bekommen haben, als sie das Examen zum ersten mal vergeigt haben und vor dem letzten Versuch lieber noch mal einen Bachelor gemacht haben.

Zum Vorteil des Fernstudiums: Ja durchaus kann man sein Leben hier besser planen. Wenn du aber das letzte Semester im EjP in Vollzeit machen willst, wird es auch da sportlich. Dann hat man nämlich 3 VM Klausuren, 1 SPB Klausur und eine SPB Hausarbeit und zusätzlich den Englischnachweis.
Ich weiss nicht ob man da noch viel Freizeit haben kann...

Das mit dem "du musst ja nicht" ist auch sicher keine persönlich gemeinte Kritik aber es ist nunmal so. Das Curriculum kann jeder vorher einsehen. Ebenso sind die Modulbeschreibungen online und ziemlich ausführlich. Jeder kann sich daher vor Studienbeginn vor Augen führen, was einen erwartet. Das geht meiner Erfahrung nach übrigens an Präsenzunis meistens nicht so einfach.

Mit der Hilfeleistung in den BWL Modulen ist das aber auch so eine Sache. Welche Hilfeleistung erwartest du denn da? Eigentlich steht alles in den Modulen drin, was man braucht...bis auf die Mathekenntnisse die man (scheinbar) im Abitur gehabt haben soll.
Das ist doch aber auch bei den ReWi Modulen nicht anders. Letztlich ist es nur ein Überblick, teils mit kleiner Vertiefung. Normalerweise (spätestens im Master und EjP eh) muss man das dann selbstständig vertiefen.
Das ist aber keine Besonderheit der Fernuni. An jeder Präsenzuni muss man auch mit weiteren Lehrbüchern etc. arbeiten um die Materie wirklich erschließen zu können und bestehen zu können.

Aber zurück zur Fernuni:
Hagen bildete bislang klassische Wirtschaftsjuristen aus. Der EjP Studiengang ist nun eine weitere Möglichkeit, die den Wirtschaftsjuristen eröffnet wird und nicht andersrum...es wird hier nicht den Volljuristen-Studenten die Möglichkeit eröffnet auch Wirtschaftsjurist zu werden.
 
@Pumpernickel - leider sehe ich Deinen Beitrag, den ich in der Mail-Benachrichtigung habe, hier nicht. Deine Aussage kam nicht wie eine diskussionsfähige Kritik sondern wie ein Vorwurf bei mir an. Daher fiel meine Antwort aus, wie sie geschrieben wurde. Das Schöne an der Fernuni ist, dass man zu nichts gezwungen ist - wer hier studiert, macht das freiwillig und ein Großteil managed nebenbei noch Job, Familie und sonstige Freizeitaktivitäten (sofern noch möglich). Ich habe mich u.a. für die Fernuni entschieden, weil sie ein geniales Preis-Leistungs-Verhältnis hat. An privaten Hochschulen zahlt man gerne das 10fache an Studiengebühren und hat am Ende keinen staatlich anerkannten Abschluss. Mal abgesehen davon, dass mir ein Vollzeitstudium zeitlich gar nicht möglich wäre. Das die Module etwas kosten, weiss jeder, der sich hier anmeldet. Ich finde die Kosten durchaus angemessen, wenn man mal sieht, was dahinter für ein Verwaltungsapparat steht. Die Fernuni muss sich als wirtschaftlicher Apparat auch tragen, sonst gibts das Angebot für uns irgendwann nicht mehr - wenn die Einnahmen die Kosten nicht mehr decken, ist ganz schnell Schluss - staatliche Unterstützung hin oder her. Und das wollen wir alle nicht. Ich für meinen Teil finde das Angebot und die Art und Weise, wie ich mir das Studium in mein Leben und meinen Tagesablauf einbauen kann, genial und ich möchte das nicht missen (wenn ich mich an manchen Abenden und Wochenenden auch schon mal frage, wozu ich mir das antue :panik:)

Ich denke, die wenigsten, die hier schreiben scheuen Kritik oder Diskussionen. Ganz im Gegenteil. Mich ärgert aber viel mehr, wenn die Modulunterlagen schlecht aufbereitet sind, viele Schreibfehler oder sogar fachliche Fehler enthalten oder Module nicht betreut sind (oder man von oben herab behandelt wird, als wäre man ein 3jähriges Kind - siehe InFi). Ích warte heute noch auf eine Antwort von Frau Herberg vom LS Wackerbarth zu einer §-Frage - die Mail hab ich irgendwann im Januar geschrieben. Das ärgert mich, denn auch das zahle ich mit meinen Studiengebühren. Darüber können wir auch gerne reden und diskutieren, aber eben nicht darüber, dass die Modulbelegung an sich Geld kostet.

Ich bin auch nicht glücklich über die WiWi-Module - obwohl ich als Banker sehr wiwi-nah bin und selbst schon in die Richtung studiert habe. Trotzdem wäre ich froh, ich müsste die Themen nicht abarbeiten. Das hängt aber eher damit zusammen, dass ich die Auswahl dahingehend unglücklich finde, dass man als Rewi-Student in die WiWi-Themen reingeschmissen wird, während originäre WiWi-Studenten in diesen Modulen entsprechende Vorkenntnisse aus dem bisherigen Studium mitbringen. Ich hatte letztes Semester InFi belegt und muss sagen, mit der realen Welt da draussen hat das, bis auf einige wenige Themen nicht viel zu tun - es ist halt Wissenschaft und Theorie. Ich bange immer noch, ob ich die Klausur bestanden habe - mehr will ich gar nicht - nur bestehen und abhaken. Wenigstens muss ich in den Wahlfächern kein WiWi mehr nehmen, sondern kann mich ab da ganz auf Rewi konzentrieren. Andererseits sehe ich es täglich selbst, wieviel mir mein Studium bringt - ich kann einerseits Bilanzen lesen und analysieren, Finanzierungen berechnen, Planzahlen beurteilen und mich andererseits mit den Kollegen aus der Rechtsabteilung oder Anwälten meiner Kunden auseinandersetzen, ohne nur Bahnhof zu verstehen. Es hat alles seine Vor- und Nachteile, nehmen wir aus den WiWi-Modulen das Beste mit und sind froh, wenn sie rum sind :-)

Also, falls Du dich auf den Schlips getreten fühlst, dann sorry.
LG
Steffi
 
Gut gebrüllt, Löwe! (Ich schließe mich an und kann das alles so unterschreiben... allerdings bin ich kein Banker sondern habe nur eine schöne Bank - im Garten am Teich :-D )
 
:haumichwech: gut, dass du nicht nen Banker im Garten am Teich hast :laysmile:
 
@StefRup Du zahlst hier keine " Studiengebühren" und die Fernuni muss sich auch nicht wirtschaftlich tragen. Sie ist eine staatliche Hochschule. Anspruch auf eine Betreuung, sprich: Antwort auf eine Frage, erwirbst Du auch nicht. Natürlich gehört es zum guten Ton, eine Frage zu beantworten, aber vielleicht hat's die Dame einfach übersehen oder vergessen. Frag halt freundlich nach, statt Dich zu ärgern.
 
@Damerl : entschuldige bitte meine unwissende Wortwahl und auch mein ansonsten nicht vorhandenes Wissen um die Wirtschaftlichkeit von Institutionen. Du darfst meine Beiträge sehr gerne überlesen, ich möchte dich damit nicht belasten. Vielen Dank.
 
Ok @Damerl, ich wäre sehr dankbar, wenn hier nicht jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird, wenn es nicht unbedingt nötig ist. Zu deiner Info: Jede Universität unterliegt gewissen Auflagen der Wirtschaftlichkeit - das weiß ich, ich arbeite nämlich an einer... Und an der Fernuni gibt es Kursgebühren und einen Studierendenbeitrag - ich verstehe nicht, wie man so allergisch auf den Terminus Studiengebühren insistieren kann. Jeder normale Mensch kann zwischen DEN Studiengebühren und Studiengebühren differenzieren - Alles eine Frage der Definition dahinter!
 
@StefRup ... Anspruch auf eine Betreuung, sprich: Antwort auf eine Frage, erwirbst Du auch nicht. ...

Dem widerspreche ich ganz energisch! Die Hochschule hat einen Lehrauftrag und dazu gehört die Betreuung! Ohne wenn und aber hat der Lehrstuhl auf die Fragen und Probleme der Studenten einzugehen. Insbesondere da manche Probleme durch die teils grauenhaften Skripte selbst geschaffen werden.

Hier hat die FernUni einen ganz großen Vorteil: in der Präsenzuni lauert der Student auf jedem Gang und weiß in Zweifel, welcher Lehrstuhlmitarbeiter wo sein Büro hat. Bei der FernUni bimmelt lediglich mal das Telefon oder der eMailkasten. Eine "Betreuung" in Moodle findet überwiegend auch nicht statt.
 
hm...was studiert ihr? Grad Juristen müssen "jedes Wort auf die Goldwaage legen".
Entweder sind's Studiengebühren oder nicht. Und wer meint, er erwirbt einen Anspruch der über den Bezug von Studienmaterial, Korrektur der Einsendearbeiten und Klausur, sowie Teilnahme an letzter hinausgeht, der möge bitte die Anspruchsgrundlage nennen. ;-)
 
Grad Juristen müssen "jedes Wort auf die Goldwaage legen".
Dann wünsche ich Dir viel Spaß und Erfolg im späteren Umgang mit Mandanten, Kunden, Auftraggebern und anderen juristischen Laien, die Du dann erstmal belehrst, anstatt sie zu beraten...
Sorry, mehr fällt mir dazu echt nicht ein!
 
Ich hatte meinen Beitrag wieder gelöscht, weil das hier eigentlich ein Strang zur Vorstellung ist und das schon sehr offtopic war. Aber gut, macht ja nichts.
Mich ärgert an den Wiwi-Pflichtmodulen schon alleine die Tatsache, dass es sich nicht einmal um speziell an Wirtschaftsjura angepasste Wiwi-Module handelt. Also in einem rechtlichen Kontext aufbereitet. Nein. Es sind einfach Module, die originär für BWL Studenten an der FU erstellt wurden, siehe auch die Modulnummern und die Zuständigkeit für diese Modulprüfungen beim Wiwi-Prüfungsamt. Und Pro/Kontra Wirtschaftsjura hin oder her, mir kann niemand erzählen, dass Wiwi-Module für Wirtschaftsjuristen nicht sinnvoller wären, wenn sie dann auch speziell im rechtlichen Kontext gestaltet wären und speziell die Themen aufnehmen würden, die Juristen später im Beruf auch besonders nützen ("Querschnittswissen"). Und sorry, aber kein Mensch stellt einen Juristen, auch keinen "Wirtschaftsjuristen", ein, um im Rechnungswesen tätig zu sein. An "richtigen" Betriebswirten besteht schließlich keinerlei Mangel. Was mich hingegen durchaus interessiert hätte wären z. B. die ganzen wirtschaftlichen Implikationen von Schuld- und Sachenrecht, da hört unsere rechtsgutachterliche Prüfung ja immer auf und bei manchem gestellten Sachverhalt habe ich mir schon gedacht, dass es interessant gewesen wäre, dann auch gleich auf die damit verbundenen wirtschaftlichen Fragen näher einzugehen. Würde sich sogar perfekt anbieten, im SInne eines Querschnittmoduls z. B. Schuldrecht sowohl aus der rechtlichen wie aus der wirtschaftlichen Sicht zu betrachten. Das fände ich sogar sinnvoll und begrüßenswert und würde mich dann auch gerne durch den mathematischen Teil beißen - weil ich darin einen Mehrwert erkennen könnte.

So aber wirkt es zumindest auf mich so, als ob man mich da einfach über eine Hürde springen lässt, weil, "isso" und "das haben wir an der FU schon immer so gemacht, da könnte ja jeder kommen" und dabei eigentlich bloß Wiwi-Module ohne Kontext und Zusatznutzen "recycled". Das ist, etwas detailierter ausformuliert, mein Ärgernis bei dem Thema.
 
@Pumpernickel - ich kann Deine Ansicht absolut nachvollziehen und sehe es ganz genauso. Leider wird sich das in absehbarer Zeit nicht ändern (gibt es eigentlich auch eine Evaluierung der wiwi-Module - für Rewi krieg ich die Mails dazu gefühlt im Wochentakt?) und ein Zuschnitt der Module auf juristische Belange wird wahrscheinlich kaum darstellbar sein. Ich hoffe, die BWL-Module zu bestehen und gut, ich habe meine persönlichen Ansprüche diesbezüglich extrem runtergeschraubt.
 
Der Vorteil an dem 100% nach Wiwi ausgerichteten Modul ist aber auch klar: Wer beides, also Wiwi und Rewi, studieren will, hat Null Probleme bei der Anrechnung! (Was mit irgendeinem Pseudo-Modul "Wiwi für Rewi" vermutlich nicht so astrein ginge! Aber das betrifft vermutlich nur einen Bruchteil von uns!)
 
Der Vorteil an dem 100% nach Wiwi ausgerichteten Modul ist aber auch klar: Wer beides, also Wiwi und Rewi, studieren will, hat Null Probleme bei der Anrechnung! (Was mit irgendeinem Pseudo-Modul "Wiwi für Rewi" vermutlich nicht so astrein ginge! Aber das betrifft vermutlich nur einen Bruchteil von uns!)

Für die Minderheit das Pflichtprogramm zu gestalten war noch nie eine gute Idee.

Im Übrigen: auch ich schlage gar nicht vor, diese Module für LLB Studenten "unzugänglich" zu machen. Ich will sie nur nicht im PFLICHTprogramm haben - das ist alles. Wenn das reine Wahlmodule sind, be my guest und belege die. Mehr noch, ich finde umgekehrt auch ärgerlich, dass ich mich bei den Wahlmodulen nur für drei der Rewi-Wahlmodule entscheiden kann, obwohl ich gerne noch 2-3 mehr belegt hätte.

Wieso also nicht die drei Wiwi-Pflichtmodule durch drei zusätzliche Wahlmodul-"Platzhalter" ersetzen und wer weiterhin diese Wiwi-Module belegen will, für den ändert sich NICHTS - ich hingegen würde dann eben 6, statt nur drei, Rewi-Wahlmodule belegen. Alle sind glücklich. Was nur spricht dagegen?

Und schau auf deine Immatrikulationsbescheinigung. Wir studieren "Rechtswissenschaften" auf den "Bachelor of Laws", nicht "Rechts- und Wirtschaftswissenschaften" auf den "Bachelor of Science/Arts" (exakt solche ausdrücklichen Querschnittstudiengänge gibt es durchaus an anderen Hochschulen!).

Ich will mich im Grunde gar nicht auf die Diskussion über Sinn und Unsinn von Wiwi im Studium einlassen. Ich will nur nicht dazu gezwungen werden, Wiwi zu belegen, wenn ich Jura an der FU studiere. Das ist alles, worum es mir geht. Wieso kann man das dem einzelnen Studenten an der Stelle nicht selbst überlassen? Mir ist dazu kein triftiger Grund in den Sinn gekommen, ich habe dazu bisher nur logische Zirkelschlüsse gehört, es ist so weil es so ist (oder eben das in Deutschland oft beliebte "das haben wir schon immer so gemacht, da könnte ja jeder kommen" sinngemäß).

Wenn man das nicht im Zuge der EJP Einführung ändern soll, wann denn dann? Nach den ersten 1-2 Jahren mit EJP kann man auch ohne Gesichtsverlust sagen, dass man einige Details nochmal auf den Prüfstand stellt, aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen damit, usw. Also wenn es irgendwann eine Chance für eine Änderung gab oder gibt, dann doch jetzt bzw. in den nächsten 1-2 Jahren. Ich jedenfalls schiebe die Wiwi-Pflichtmodule bis zum Schluss, sollten die im Rahmen einer PO Änderung ersatzlos in den Wahlbereich fallen o. ä., dann würde ich sofort für die neue PO optieren und wäre dann vielleicht doch noch drumherum gekommen. Andernfalls mache ich halt ein reines Wiwi-Semester mit allen drei Wiwi-Modulen und belege dann auch Brückenkurs usw. und arbeite mich halt durch. Daran soll mein Studium nicht scheitern. Aber wenn nicht für mich, dann wünsche ich zumindest unseren nachfolgenden Jahrgängen, dass Jura auch an der FU irgendwann einfach Jura heißt und nicht "aus historischen Gründen" noch Wiwimodule Pflicht sind.
 
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Naja aber die Fernuni hat bis zum Wintersemester 2016/2017 NUR den Bachelor und Master of Laws angeboten. Die EjP ist ja gerade erst eingeführt worden. Es war ein ziemlicher Akt diesen Studiengang überhaupt genehmigt zu bekommen. Ich warte da seit Jahren drauf und war mir am Ende nicht sicher, ob das Justizministerium das überhaupt genehmigt. Der Kritikpunkt war bislang immer, dass so ein Studiengang den Menschen formen soll und das in einem Fernstudium nicht geht. Man muss also erstmal überhaupt froh sein, dass es die Möglichkeit nun an der Fernuni gibt.
Das Ministerium hat auch den Studiengang in exakt dieser Form genehmigt. So ohne weiteres wird sich daran also auch nichts ändern.

Die Wiwi-Module interessieren das Land NRW nicht. Darum kommen die ja auch "oben drauf" - standardmäßig hat ein Bachelor nach dem Bologna-Prozess 180 ECTS. Unser LLB hat 210 ECTS. Ziehe die drei Wiwi-Pflichtmodulle, also 30 ECTS, ab und du bist bei den standardmäßigen 180 ECTS, die zB auch der angesehene Jura-Bachelor in Mannheim hat. NRW interessiert bzgl. dem Staatsexamen nur, dass all das, was in der JAPO steht, identisch zu den anderen Unis im Land, von LLB+EJP abgedeckt wird. Weder in Bonn, noch in Düsseldorf, noch anderswo sind an der Präsenzuni Wiwi-Module Pflichtstoff im Fach Jura. Und wir studieren Rechtswissenschaften und nicht "Rechts- und Wirtschaftswissenschaften".

Ich persönlich finde z. B., dass in der heutigen Zeit zu einem modernen Jura-Studiengang eigentlich ein englischsprachiges Modul und eines zur Vertiefung außergerichtlicher Streitbeilegung in den Pflichtkatalog gehört, sowohl Fremdsprachenkenntnisse und Grundkenntnisse über ausländische Rechtsordnungen (insb. amerikanisches Vertragsrecht), wie auch außergerichtliche Streitbeilegung, sind heutzutage hochgradig praxisrelevant, gerade für Unternehmensjuristen (=Karriereweg der reinen LLB Absolventen). Und trotzdem würde ich nicht fordern, diese beiden Wahlmodule (American Law/Konsensorientierte Konfliktbeilegung) statt Wiwi in den Pflichtkatalog aufzunehmen, weil ich meine Meinung da gar nicht zum Maßstab machen möchte, sondern einfach nur größere Wahlfreiheit möchte.

Und da die Wiwi-Module ja sowieso von der Wiwi-Fakultät kommen und kein zusätzliches Rewi-Modul angelegt werden müsste, wenn man einfach 6, statt nur 3, Wahlmodule hat und die Wiwi-Module komplett in den Wahlbereich verschiebt, entstünden der FU insgesamt ja keine Mehrkosten. Wenn, was sicherlich zu erwarten ist, der Großteil auf die Wiwi-Module dann ganz verzichtet und dafür mehr Rewi-Module bucht, dann verschieben sich die Einnahmen aus den Materialbezugsgebühren lediglich von einer Fakultät in eine andere. Die Wiwi-Module sterben trotzdem nicht aus Mangel an Nachfrage aus, da sie ja für die BWLer so oder so angeboten werden. Niemand verliert etwas, die Studenten gewinnen an Wahlfreiheit und können ihr individuelles Profil zusätzlich schärfen. Win/Win.
 
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Mit den CP irrst du dich. Es ist durchaus üblich, dass der Bachelor of Laws mehr als 180 CP hat. Das ist z.B. auch an der FH Wolfenbüttel so. Ursprünglich hatte der Bachelor of Laws an der Fernuni auch 180 CP. Das wurde dann aber angepasst um den Bachelor of Laws mit anderen Unis/FHs vergleichbar zu machen. Ursprünglich war der Bachelor also kürzer und dafür der Master länger/umfangreicher. Entsprechend wurde der Master gekürzt.
Da es auch genügend Studenten gibt und geben wird, die warum auch immer nur den Bachelor of Laws machen wollen, ist es auch legitim, dass der Bachelor in erster Linie mit anderen Bachelor of Laws vergleichbar bleibt.

Der Bachelor of Laws ist und bleibt ein Wirtschaftsrecht-Studiengang. Der Abschluss der Fernuni kann nur mit denen anderer Unis/FHs konkurrieren, wenn der Wirtschaftsanteil gehoben ist. Das ist er nämlich auch an Fachhochschulen, die den Bachelor of Laws anbieten. Ich kenne selbst Studenten an anderen FHs und der Wirtschaftsanteil dort ist sicher nicht geringer.
Wer den Bachelor of Laws, ohne Staatsexamen, macht, will später in der Wirtschaft arbeiten. Da kommt es dann drauf an ob man Wirtschaftskenntnisse hat oder nur ein Wischiwaschi Wirtschaftsfach. Und auch die die im EjP Studiengang sind, werden das später gut finden...wenn sie warum auch immer die Staatsprüfung endgültig nicht geschafft haben. Haben sie dann nämlich einen LL.B. der mit dem von anderen FHs nicht vergleichbar ist stehen sie genauso da wie Leute die an einer Uni studiert haben und nur die Zwischenprüfung haben...nämlich mit gar nichts.
 
Pumpernickel: 100 % korrekt. BoL und vor allem der EJP braucht kein WiWi als Pflicht.

Schreib doch eine Email an den Dekan der ReWi Fakultät, das überlege ich auch schon länger - evtl. kann ich mich auch dazu aufraffen. *g*

Ich mache gerade ext. ReWe, sind für mich zu 90 % olle Kamellen (war Bilanzanalist in der einer Bank) ... weil ich das nicht mehr machen wollte, studiere ich ReWe ... und mach den *piep* jetzt auch noch im Studium *würg*. Mach das Modul nur als Sicherheitsmodul für die Ermöglichung der Module ab dem 3. Semester (man braucht halt 3 *g*).
 
Für die Minderheit das Pflichtprogramm zu gestalten war noch nie eine gute Idee.

So wie ich das sehe, bist Du eher bei der Minderheit.
ReWi an der Fernuni war halt schon immer mit einem "Nebenfach", hier Wiwi, verbunden, so wie früher der Diplomstudiengang Mathe auch zwingend Info/BWL/E-Technik als ein Nebenfach hatte (un djetzt der BSc Info/BWL/VWL). Und das Nebenfach ist logischerweise an der jeweiligen Fakultät abzuleisten.
Der Nachfrage nach den Studiengängen hat das offenbar nicht geschadet!

So einen Studiengang ändert man nicht Semesterweise oder führt ein Cafeteria-System ein, nur weil ein paar Studenten damit nicht zurecht kommen, oder nicht rechnen, oder mit Rechnungswesen nichts anfangen können.
Im Übrigen wurde im Rahmen der EJP-Einführung schon der WiWi Pflichtteil von 5 auf 3 Module reduziert. Sei also froh, dass Du nicht schon vor 5 Jahren hier angefangen hast zu studieren.
Vielleicht wird man ja mal den EJP vom BoL trennen, aber vermutlich nicht bevor FU-Studenten erfolgreich die EJP betsanden haben.

Jede(r) der/die sich an der Fernuni immatrikuliert kann sich vorher informieren, was auf sie/ihn zukommt.

Wenn man also nicht gezwungen werden will, WiWi Pflichtfächer im Rahmen seines ReWi Studiums absolvieren zu müssen, dann bleibt nur das Studium an einer anderen Uni.
 
Sinngemäß zu sagen "zwingt dich doch keiner das zu machen" war noch nie überzeugend, so kann man jegliche nur denkbare Diskussion, die Menschen jemals geführt haben, führen und führen werden, im Keim abwürgen (im Übrigen erwarte ich von Akademikern mehr Offenheit für Diskurs, aber das nur am Rande). Konsequent zu Ende gedacht wäre mit dieser Mentalität auch der EJP Ergänzungsstudiengang nie eingeführt worden - wenn doch deiner Ansicht nach rundheraus gilt
"Jede(r) der/die sich an der Fernuni immatrikuliert kann sich vorher informieren, was auf sie/ihn zukommt.

Wenn man also nicht gezwungen werden will, WiWi Pflichtfächer im Rahmen seines ReWi Studiums absolvieren zu müssen, dann bleibt nur das Studium an einer anderen Uni.", weswegen ich auch nicht ganz nachvollziehen kann, dass ich direkt darunter lese "EjPler gefällt das", aber gut, das ist wohl die soziale Dynamik hier im Forum, ich bin jetzt das Dummchen, das man von oben herab belehren muss und dessen Einwände keine Überlegung wert sind?! Denn sorry, aber wenn ich schon spöttisch "Cafeteria-System" bzgl. größerer Wahlfreiheit lese, dann meine ich, dass du nicht wirklich an einem offenen Diskurs interessiert bist. Ich studiere immer noch Jura, auf einen Abschluss der Rechtswissenschaften hin, so steht es von der Immatrikulation und sicherlich auch bis zur Bachelorurkunde auf jedem Dokument.

Ich fordere lediglich die Möglichkeit, 100 % meiner Module aus dem Rewi-Bereich aussuchen zu können. Das ist bestimmt kein "Cafeteria-System", sondern eigentlich nur stringent. Und nur, weil ich mich wohlwissend um die Kontrapunkte, dennoch für dieses Studium entschieden habe, habe ich damit nicht auf das Recht, Kritik zu üben, verzichtet. Wozu haben wir überhaupt Wahlen zur Studierendenvertretung an der FU? Weil, gemäß dir, weiss ja jeder vorher was auf ihn an der FU zukommt und wenn einem das nicht passt kann man ja an eine andere Hochschule gehen. Denke diese Haltung mal konsequent weiter, auf die Gesamtgesellschaft bezogen.
 
Der Punkt mit dem es zwingt dich doch keiner passt hier aber sehr gut.
Die Fernuni hat ursprünglich ein reines Bachelor und Maste of Laws System gehabt. Diese Abschlüsse sind nicht gleichzusetzen mit dem Staatsexamen, sondern qualifizieren für den Job als Wirtschaftsjurist. Wie ich bereits geschrieben habe, hat sich die Fernuni DANN entschieden den Bachelor Absolventen die Möglichkeit zur ersten juristischen Prüfung zu eröffnen. Daraus ergibt sich aber auch, dass man zunächst ein Wirtschaftsrecht-Studium absolviert.
Das kann jeder vor Immatrikulation in Erfahrung bringen. Wer den reinen klassisches Volljuristenweg gehen möchte, ist daher an der Fernuni falsch.
Wer sich aber zu dem Studium an der Fernuni entscheidet kann dementsprechend nicht um die Wirtschaftsmodule herumkommen, zumindest im Bachelor.

Die Fernuni hat sich übrigens scheinbar am Mannheimer Modell orientiert. Guck dir doch mal das Studium dort an. Auch dort musst du zunächst den Bachelor of Laws machen. Auch dieser hat BWL Pflichtanteile. Diese haben einen Umfang von 47 CP bzw. 31 %. Erst wenn man den Bachelor of Laws dort absolviert hat, kann man das Staatsexamen machen.
1:1 wie an der Fernuni.
Auch dort studiert man an der rechtswissenschaftlichen Fakultät und ich vermute mal, dass auch dort auf der Immatrikulationsbescheinigung steht, dass man Rechtswissenschaften studiert. Das tut man letztlich auch...dennoch ist der Bachelor of Laws nunmal kein Studiengang der ausschließlich zur EjP führt.
Daran ändert auch die Tatsache, dass auf meiner Bachelor und Master Urkunde steht, dass mir der akademische Grad von der rechtswissenschaftlichen Fakultät verliehen wurde. Es ist nunmal ein Studiengang der streng genommen nicht zum Staatsexamen führt.

Ich hab das Gefühl, dass du nicht ganz verstehst was der Bachelor of Laws ist. Das ist kein klein Abschluss den man mit dem Staatsexamen vergleichen kann oder den man einfach so, wie die Zwischenprüfung, mitnimmt. Es ist ein grundlegendes Studium, welches befähigt als Wirtschaftsjurist oder von mir aus Unternehmensjurist zu arbeiten.
Auch wenn ich dir jetzt wieder sage, dass du im Zweifel eine andere Uni besuchen musst: wer kein Wirtschaftsjurist werden will, der ist an der Fernuni falsch, ebenso wie er an der Uni Mannheim falsch wäre. Bei beiden Unis führt der Weg zum Staatsexamen NUR über den Wirtschaftsjuristen.

Das was du gerne möchtest, wäre ein komplett anders konzipierter Studiengang, nämlich einer der NICHT zum Bachelor of Laws führt, sondern nur zur Zwischenprüfung und dem Schwerpunktbereichszeugnis. Daran hat die Fernuni aber kein Interesse und ich persönlich finde das in Anbetracht derer die das Examen nicht schaffen auf für richtig.
 
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