Sonstiges Vorstellungsrunde (Bachelor of Laws)

Was will der Autor damit sagen?

Der Autor will damit sagen ;-), dass die EA aus BGB III sehr klar und deutlich formuliert ist!
Währedn die EA aus BGB I nur so vor Verworrenheit glänzt!
Vom Stil her finde ich es nicht fair Erstsemstern sowas "vorzusetzten"
Den Text muss man mindestens 5 mal gelesen haben um überhaupt zu wissen wer was von wem wann will und wer wem was gesagt oder geschrieben hat usw....
Ging jetzt nicht um das inhaltliche! Ich wolle nicht sagen, dass die EA aus BGB III das Nivau von BGB I hat...
 
Der Autor will damit sagen ;-), dass die EA aus BGB III sehr klar und deutlich formuliert ist!
Währedn die EA aus BGB I nur so vor Verworrenheit glänzt!
Vom Stil her finde ich es nicht fair Erstsemstern sowas "vorzusetzten"
Den Text muss man mindestens 5 mal gelesen haben um überhaupt zu wissen wer was von wem wann will und wer wem was gesagt oder geschrieben hat usw....
Ging jetzt nicht um das inhaltliche! Ich wolle nicht sagen, dass die EA aus BGB III das Nivau von BGB I hat...
Ich finde die 1. EA ist immer schwierig. Hier ist zwar der SV verworrener als üblich, sie handelt aber wenigstens von Angebot und Annahme. Ich denke nur an meine damals. Da ging der SV um Deliktsrecht in der 1. EA in BGB I. Es hatten sich damals etliche tagelang gefragt was das mit den KE in BGB I überhaupt zu tun hat. Wir wussten damals übrigens aber nicht, dass der SV Deliktsrecht ist. Nur so viel zu leicht und schwer. Grundsätzlich ist übrigens immer die leicht, die man nicht selber bearbeiten muss, meist steckt aber der Teufel im Detail. Nur über den SV zu entscheiden, ob eine EA leicht oder schwer ist, finde ich persönlich sehr weit hergeholt.
 
Ich finde die 1. EA ist immer schwierig. Hier ist zwar der SV verworrener als üblich, sie handelt aber wenigstens von Angebot und Annahme. Ich denke nur an meine damals. Da ging der SV um Deliktsrecht in der 1. EA in BGB I. Es hatten sich damals etliche tagelang gefragt was das mit den KE in BGB I überhaupt zu tun hat. Wir wussten damals übrigens aber nicht, dass der SV Deliktsrecht ist. Nur so viel zu leicht und schwer. Grundsätzlich ist übrigens immer die leicht, die man nicht selber bearbeiten muss, meist steckt aber der Teufel im Detail. Nur über den SV zu entscheiden, ob eine EA leicht oder schwer ist, finde ich persönlich sehr weit hergeholt.

Sorry, aber da muss ich dir widersprechen! Ich fand meine EA definitiv um einiges einfacher!
Ich gebe gerne zu, dass du mit deiner EA dann offensichtlich noch schlechter dran warst, aber ich möchte die momentane EA aus BGB I nicht als meine erste EA haben! Die hätte mich völlig verschreckt und verunsichert.
 
Es geht mir nicht darum, welche EA schwer oder nicht schwer ist/war. Für den einzelnen, der die jeweilige EA gerade bearbeiten muss, stellt sich das sicher immer anders dar. Ich sage nur, das rein aus dem SV sich nicht unbedingt ergibt, ob die EA schwierig ist oder nicht, solange ich sie nicht wirklich bearbeiten muss. Die Aussage von sammy "irgendwie auch verglichen mit der EA aus BGB III, wie ich finde...:cautious:" geht aber genau in die Richtung aus dem SV den Schwierigkeitsgrad zu bestimmen.
 
Ich denke, das dürfte eher eine ergänzende Anmerkung zu meinem "saublöd" gewesen sein, das sich ja erkennbar nicht auf den Schwierigkeitsgrad, sondern die Verständlichkeit der Aufgabe für die erste Einsendearbeit bezog ...
 
Ihr lieben da draußen,
eine Kurzvorstellung meiner Person, wenns denn jemanden interessiert:
Student LLB, es fehlt noch eine Klausur bis zum erfolgreichen Abschluss (IPR / AllgVerwR). Seminar und Bachelorarbeit sind schon erledigt, letzteres ist zZt in der Korrektur beim Prüfenden.
War bisher bei er "Konkurrenz" (spricht sich so ähnlich wie studierservier.de) - das hat aber erheblich an Kompetenz und Seriosität verloren. Dort finden sich immer weniger Beiträge, die eigenen werden aus mir nicht bekannten Gründen erst nach zT einer Woche öffentlich - na egal, das soll hier ja anders sein.
Männlich, ca 50 Jahre jung (?!) in einem süddeutschen Ballungszentrum wohnend, das ist nicht mein erstes Studium.
Bis bald
 
Willkommen im Club! Darf man fragen, bei welchem Lehrstuhl die Abschlussarbeit in der Korrektur ist?
 
Hi ihr lieben,
Prüferin für meine B-Arbeit: Strafrecht Prof. Zwiehoff ...
Bis bald
 
Willkommen hier im Forum! Probleme mit nie oder verspätet erscheinenden Beiträgen wie in einem gewissen anderen Forum haben wir hier nicht. :-)
Du hast ja schon einen ganz beträchlichen Teil des Studiums hinter Dich gebracht. Hut ab! Hast Du vor anschließend den Master zu machen (nein, gar nicht neugierig bin, aber gar nicht ;-) :whistling:)
 
Hallo und guten Morgen,

wie es gewünscht wurde, stelle ich mich mal kurz vor! :) 1. Studienjahr, Steffi, kurz unter 30. Dies ist jetzt mein 2. Versuch "Jura" zu studieren...ich hab es auf dem normalen Wege versucht und die Uni in Leipzig besucht...dann kündigte sich mein Sohn ungeplant an, ich bin meinem Mann und seinem Job hinterher nach Dresden gezogen...nun habe ich die stille Hoffnung, mit dem Fernstudium schneller an einen Abschluss zu kommen und krankheitsbedingtes Fehlen meines Kleinkindes in der Kita besser auszugleichen.

Bisher war ich mit allem recht zufrieden, aber den Umstand des nicht einheitlichen Versandes einer Hausarbeit kann ich nicht verstehen! HA im ÖffR...andere haben den Sachverhalt seit über einer Woche und ich warte quasi immer noch, wenn ich nicht den Link hier her gefunden hätte! Also habt vielen Dank, dass es euch gibt! :like:
 
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