FAQ Wie beantrage ich Klausureinsicht und Widerspruch und warum ist das so wichtig?

Hallo,

ich habe heute endlich meine elektronische Klausureinsicht im Modul "Kollektives Arbeitsrecht" erhalten.

Man kann an den Scans erkennen, dass da wohl viel mit TippEx etc. gearbeitet wurde, auch das Punkteergebnis war wohl vorher höher gewesen, da nur die zweite Ziffer mit TippEx behandelt wurde, und die hat den Wert "0" jetzt...

Wie in vielen anderen Klausuren auch ist in der Klausur nicht erkennbar, wo und wie etwas bepunktet wurde, daher meine Frage:

Ich möchte gerne im Rahmen des Widerspruchverfahrens zunächst eine formale Korrektur mit den Einzelbewertungen in den Inhalten meiner Lösung verlangen, bevor ich anfange, meinen Widerspruch zu begründen? Das halte ich für legitim, da man wirklich nicht erkennen kann, woher sich die Punktzahl errechnet (außer bei Teilaufgabe 2 - da habe ich volle Punktzahl und da ist es mir wurscht...).

Hat das schon mal jemand gemacht und einen Erfahrungswert?

Prickelnd ist es für mich auch deswegen, da ich den Lehrstuhl Arbeitsrecht als heißen Favoriten für Seminar und BA für mich sehe...
 
Ich möchte gerne im Rahmen des Widerspruchverfahrens zunächst eine formale Korrektur mit den Einzelbewertungen in den Inhalten meiner Lösung verlangen, bevor ich anfange, meinen Widerspruch zu begründen? Das halte ich für legitim, da man wirklich nicht erkennen kann, woher sich die Punktzahl errechnet (außer bei Teilaufgabe 2 - da habe ich volle Punktzahl und da ist es mir wurscht...).

Du könntest beim Lehrstuhl anfragen, ob sie dir aufschlüsseln, wie die Punkte vergeben wurden.
Aber da sind die eher zurückhaltend... daher gibt es ja auch kaum Musterlösungen.

Ansonsten wäre meine Empfehlung, es in deinen Widerspruch zu integrieren.

Wenn du da aber gerne Seminar und Abschlussarbeit machen willst, musst du abwägen, ob es dir das wert ist...
Ich hab mich z. B. dagegen entschieden, gegen meine Seminarbewertung vorzugehen mit Blick auf die Abschlussarbeit...
 
Ich hab das Prüfungsamt informiert und darum gebeten, dass die von sich aus eine entsprechende ausführliche Korrektur anfordern, Fristverlängerung zur Abgabe meiner Begründung habe ich schon erhalten.

Wenn ich schon meine Gründe im Rahmen des Widerspruchs einreichen soll, so will ich vorher wissen, für was ich bepunktet wurde - und nicht nach Einreichen meiner Begründung erfahre, dass ich genau für meine eingebrachten Gründe die Punkte erhalten habe.

Selbst wenn ich dann den Widerspruch zurück ziehen würde, so glaube ich schon, dass wir als Studierende schon ein Recht darauf haben zu erfahren, für was wir in unseren (hoch)wissenschaftlichen Arbeiten die Punkte erhalten haben - und auch für was nicht!

Irgendwas muss ja verbindlich sein, wenn es schon die Musterlösung nicht ist!
 
Irgendwas muss ja verbindlich sein, wenn es schon die Musterlösung nicht ist!

Ja, meines Erachtens müsste es immer eine ML geben, die veröffentlicht wird und zwar vor Widerspruchsende...
 
Selbst wenn ich dann den Widerspruch zurück ziehen würde, so glaube ich schon, dass wir als Studierende schon ein Recht darauf haben zu erfahren, für was wir in unseren (hoch)wissenschaftlichen Arbeiten die Punkte erhalten haben - und auch für was nicht!

Aus dem Grund werden woanders bei der Korrektur von Juraklausuren auch aussagekräftige Randbemerkungen und ein abschließendes Votum erwartet. Damit vermeidet man zum einen Remonstrationen/Widersprüche und zum anderen kann derjenige, der am Ende den Widerspruch bearbeiten muss, viel besser nachvollziehen, warum bei der Korrektur eine bestimmte Note gegeben wurde.
 
Ja, meines Erachtens müsste es immer eine ML geben, die veröffentlicht wird und zwar vor Widerspruchsende...

Das wird ja oft genug auch gemacht, aber die Musterlösung ist eben eine Musterlösung, nichts verbindliches, ein roter Faden, mehr nicht.

Dagegen halte ich ja eben die Korrektur einer Klausur für das verbindliche, daran muss sich ein jeder Prüfer messen lassen, und selbst wenn er die Punkte falsch zusammen gezählt hätte - aber genau das hat in fast all meinen Klausuren bisher gefehlt.

Ich kann nicht beurteilen, ob es heute an den anderen Hochschulen genauso ist, aber in meinem Erststudium seinerzeit gab es sowas nicht, da war klar, für was es Punkte vom Korrektor gab, und für was nicht...

Man könnte den Eindruck gewinnen, dass selbst die Korrektoren - die ja im FB ReWi vermutlich überwiegend Volljuristen sind - Angst vor ihrer eigenen Bewertung haben, weil eben nichts als Randbemerkung zu sehen ist, sondern nur eine Gesamtsumme der Punkte.

In meinem speziellen Falle würde mich auch interessieren, warum da soviel mit TippEx gearbeitet wurde (es sind nämlich Schlussbemerkungen gelöscht worden), und die Punktzahl dann wohl nachträglich nach unten korrigiert wurde - hat da eine Meinung des Korrektors mit der des Lehrstuhls nicht überein gestimmt???

Fragen über Fragen...
 
Ich möchte gerne im Rahmen des Widerspruchverfahrens zunächst eine formale Korrektur mit den Einzelbewertungen in den Inhalten meiner Lösung verlangen, bevor ich anfange, meinen Widerspruch zu begründen? Das halte ich für legitim, da man wirklich nicht erkennen kann, woher sich die Punktzahl errechnet

Hat das eigentlich geklappt?
 
Hallo meine Freunde,

leider hat es bei MS nicht gerreicht 41 Punkte und 50 hätte ich gebraucht, sollte ich so oder so eine Nachkorrektur beantrage oder auf die Einsicht warten udn diese mit meinen Kollegen der ne 2,7 bekommen hat vergleichen oder was ratet ihr mir? Ich dachte es hätte für ne 4 gerreicht...

lg
 
Meine Vorgehensweise wäre folgende:

- Einsicht verlangen...
- sofern diese auf sich warten lässt darauf achten, dass im Zeitrahmen schon mal Widerspruch eingereicht wird
- Klausur vergleichen und - sofern du Angriffspunkte findest - den Widerspruch begründen...

Alles andere (ohne Diskussionsgrundlage) hat für mein Gefühl wenig Aussicht auf Erfolg...
 
Hallo meine Freunde,

leider hat es bei MS nicht gerreicht 41 Punkte und 50 hätte ich gebraucht, sollte ich so oder so eine Nachkorrektur beantrage oder auf die Einsicht warten udn diese mit meinen Kollegen der ne 2,7 bekommen hat vergleichen oder was ratet ihr mir? Ich dachte es hätte für ne 4 gerreicht...

lg
Ich habe deinen Beitrag hier her verschoben, da in diesem Thema schon sehr viele Ratschläge zu finden sind. :-)
 
Neun fehlende Punkte sind natürlich ein Haufen Holz...
Einsicht beantragen (alleine schon um die Fehler zu sehen) und fristgerecht Widerspruch einlegen, aber allzu große Hoffnungen würde ich mir nicht machen.
 
Finde nicht das 9 punkte von 100 so viele sind? Aber ich kanns nicht sagen nun werde ichbeinsicht beantragen und dann eine nachkorrektur...
 
Finde nicht das 9 punkte von 100 so viele sind? Aber ich kanns nicht sagen nun werde ichbeinsicht beantragen und dann eine nachkorrektur...
Er hat schon nicht Unrecht. Andere bekommen keine 1 oder 2 Punkte zusammen. 9 sind tatsächlich nicht wenig. Da muss der Lehrstuhl schon richtige Fehler gemacht oder etwas vergessen haben. Aber auch das ist ja nicht ausgeschlossen.

Im Übrigen ist zu unterscheiden zwischen einer Nachkorrektur, wie du sie ansprichst und einem Widerspruch, zu dem dir hier geraten wurde. Bei einer Nachkorrektur bittest du einfach nur darum, dass nochmal jemand deine Klausur korrigiert, ohne das selbst näher mit Argumenten zu untermauern. Bei einem Widerspruch musst du argumentieren und belegen, warum es wofür mehr Punkte geben soll.
 
Ja das ist klar aber sollte ich die einsicht nicht innerhalb den 4 wochen bekommen dann werde ich so oder so eine nachkorrektur beantragen und ansonsten meine klausur mit der vom kollegen vergleichen und anschließend widerspruch einreichen aber nur wenn ich was zu beanstanden habe ansonsten werde ich die klausur halt nochmal schreiben müssen... leider... meno -.-
 
Scheint eben nicht klar zu sein...
Wenn du sie nicht innerhalb von vier Wochen erhältst, legst du Widerspruch ein und reichst die Begründung nach. Nach den vier Wochen geht das nicht mehr. Und eine Nachkorrektur bringt in meinen Augen nichts. Außer du weißt, dass bspw. eine Aufgabe übersehen wurde.

Wie schon gesagt: du solltest dir den Thread hier mal durchlesen. Da wurde alles schon sehr ausführlich erklärt.
 
Naja ich muss ja eine Begründung finden oder? Ich kann nicht einfach Widerspruch einlegen und danach was suchen oder erfinden wenn ich nichts finde? ^^ ok ok danke für die info. ps: kollege von mir bekam bei einer nachkorrektur 4 punkte (war bei rele)
 
Du musst vorläufigen Widerspruch einlegen, d. h. du legst Widerspruch ein, da du die Klausureinsicht noch nicht erhalten hast und sagst dazu, dass du die Begründung nachreichen wirst. Danach bekommst du eine Bestätigung vom Prüfungsamt und dir wird eine Frist gesetzt, bis wann du die Begründung nachreichen musst. Wenn du keine Begründung hast, ziehst du deinen Widerspruch zurück.
PS: 4 Punkte sind keine 9 Punkte..
 
Ihr habt da vollkommen recht wie gesagt probieren geht über studieren und es kostet nichts... wird gemacht danke für eure hilfe

lg
 
ja stimmt... so oder so klausureinsicht mal gucken sonst nochmals... einfach scheiße wundert mich sehr den kollege und ich waren auf einem ähnlichen nivaeu und er eine schlechte zwei und ich 41 points lol egal so ist es nun mal
 
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