FAQ Wie beantrage ich Klausureinsicht und Widerspruch und warum ist das so wichtig?

Ich kann in der betreffenden Klausur keine unfaire Aufgabe erkennen.
 
Hallo,
letzten Dienstag habe ich meine Klausureinsicht per Fax eingereicht.
Da ich keine Bestätigung darüber erhalten habe, habe ich gestern eine Mail geschickt.
Aber auch hierauf bis jetzt keine Reaktion. So langsam wird die Zeit knapp.
Kann ich irgendwo anrufen, ob mein Fax überhaupt angekommen ist?
Viele Grüße
MMFm
 
Ich habe vor 14 Tagen das Fax verschickt und heute die Mail bekommen - dachte auch schon, dass da was nicht geklappt hat. Anrufen kann man da leider nicht - Du kannst es höchstens mal übers Prüfungsamt probieren.
 
Hallo zusammen,


ich benötige eure Hilfe!


Ich versuche gerade irgendwie rauszufinden, wie ich Klausureinsicht und gleichzeitig einen Widerspruch einlegen kann!

Es geht um Algorithmische Mathematik. Dieses Fach kann ich leider nicht über den Klausurservice auswählen.


Auf der Internetseite der FernUni stoße ich dann auf folgenden Part:

Fakultät für Mathematik und Informatik

Klausureinsichten, die Sie über das obrige Formular nicht beantragen können, können Sie über die zuständigen Lehrgebiete der Fakultät anfordern.



Ich habe dann hier für meinen Studiengang (Wirtschaftsinformatik) (meiner Meinung nach) richtige E-Mail-Adresse gewählt. Ich habe eine E-Mail an die dort angegebene Prüfungsausschuss-Vorsitzende geschrieben. Ich habe dann von einer Mitarbeitern folgende Antwort erhalten:


Sehr geehrter Herr ….,

vielen Dank für Ihre E-Mail.
Eine Einsicht dieser Klausuren über den Klausurservice steht zur Zeit leider nicht zu Verfügung.


Bitte wenden Sie sich direkt an das betreuende Lehrgebiete.

Sie möchten Widerspruch einlegen. Leider ist das Einlegen eines Widerspruchs per E-Mail nicht möglich.

Ein Widerspruch ist schriftlich bei der zuständigen Behörde innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides genannten Frist einzureichen ist. Schriftlich bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Widerspruch eigenhändig unterzeichnet und per Post oder per Fax zugestellt sein muss.

Ihre E-Mail kann daher nicht als Widerspruch behandelt werden.


Mit freundlichen Grüßen


Meine Fragen:

Könnt ihr mir sagen, an wen ich mich konkret wenden muss, wenn ich die Klausureinsicht beantragen möchte?

Könnt ihr mir sagen, an wen ich mich konkret wenden muss, wenn ich den Widerspruch einlegen möchte?


Ich bin ein wenig am verzweifeln gerade;)



Vielen Dank und viele Grüße!
 
Könnt ihr mir sagen, an wen ich mich konkret wenden muss, wenn ich die Klausureinsicht beantragen möchte?
Einsicht beantragen beim Lehrgebiet, sprich bei Prof. Hochstättler direkt oder dem Betreuer des Moduls. Das sollte ggf. auch per E-Mail möglich sein, ansonsten per Post an: https://www.fernuni-hagen.de/mathematik/DMO/index.html

Du wirst allerdings wahrscheinlich keine elektronische Einsicht erhalten, sondern von Prof. Hochstättler einen Termin genannt bekommen, an dem Du die Klausur persönlich in Hagen einsehen kann. Zumindest wurde es so gehandhabt, als jemand dies in der Newsgroup mal mit Prof. Hochstättler diskutiert hat. Je nachdem, wo Du wohnst, solltest Du Dir daher schon mal überlegen, ob Du es einrichten kannst, relativ spontan, z.B. an einem Mittwoch Nachmittag um 15 Uhr in Hagen zu erscheinen.

Könnt ihr mir sagen, an wen ich mich konkret wenden muss, wenn ich den Widerspruch einlegen möchte?
Auf Deinem Notenbescheid sollte die Adresse drauf stehen, aber in der Regel muss der Widerspruch beim zuständigen Prüfungsamt eingelegt werden, in diesem Fall also dem der Fakultät für Mathematik und Informatik (Adresse hier: https://www.fernuni-hagen.de/mi/fakultaet/pruefungsamt.shtml). Und das Ganze halt schriftlich und eigenhändig unterschrieben.
 
Einsicht beantragen beim Lehrgebiet, sprich bei Prof. Hochstättler direkt oder dem Betreuer des Moduls. Das sollte ggf. auch per E-Mail möglich sein, ansonsten per Post an: https://www.fernuni-hagen.de/mathematik/DMO/index.html

Du wirst allerdings wahrscheinlich keine elektronische Einsicht erhalten, sondern von Prof. Hochstättler einen Termin genannt bekommen, an dem Du die Klausur persönlich in Hagen einsehen kann. Zumindest wurde es so gehandhabt, als jemand dies in der Newsgroup mal mit Prof. Hochstättler diskutiert hat. Je nachdem, wo Du wohnst, solltest Du Dir daher schon mal überlegen, ob Du es einrichten kannst, relativ spontan, z.B. an einem Mittwoch Nachmittag um 15 Uhr in Hagen zu erscheinen.


Auf Deinem Notenbescheid sollte die Adresse drauf stehen, aber in der Regel muss der Widerspruch beim zuständigen Prüfungsamt eingelegt werden, in diesem Fall also dem der Fakultät für Mathematik und Informatik (Adresse hier: https://www.fernuni-hagen.de/mi/fakultaet/pruefungsamt.shtml). Und das Ganze halt schriftlich und eigenhändig unterschrieben.


Vielen Dank!
 
Klausureinsicht kann man über diese Seite beantragen:
http://www.fernuni-hagen.de/studium/studienorganisation/klausureinsicht.shtml

Eine Klausureinsicht über die AStA ist nicht mehr möglich, auch wenn das entsprechende Formular noch online ist.
Füllt einfach das o.g. Formular aus (Unterschrift nicht vergessen!) und sendet es per Post oder kostenlos und schneller per Fax (z.B. über www.cospace.de) an die angegebene Stelle.
Der Eingang wird euch per E-Mail bestätigt und nach ca. 14 Tage bekommt ihr eine E-Mail in der ihr per Link auf euer Klausurexemplar verwiesen werdet.
Wenn ihr merkt, dass es eng werden könnte mit der Widerspruchsfrist (grob gesagt 30 Tage nach Notenbekanntgabe), dann schreibt an das Prüfungsamt , dass ihr Widerspruch einlegt und den Widerspruch direkt nach Klausureinsicht begründen werdet. Das geht offiziell nur per Post und Fax, wurde bei mir aber auch schon per E-Mail angenommen. Die Daten des PA findet ihr hier: http://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/pruefungsamt.shtml

Warum das nun so wichtig ist?

Ganz einfach: Fehler passieren immer und die Gefahr besteht natürlich, dass Fehler genau dann passieren, wenn man weiß, dass kein Mensch die Fehler sehen wird (weil die wenigsten Studenten Einsicht beantragen). Deshalb ist es immer wichtig, die Korrektur nochmals zu kontrollieren. Gerade bei Klausuren in denen viel Text produziert werden muss, besteht auch teilweise erheblicher Interpretationsbedarf. Die Chancen einen Fehler zu finden sind bei Multiple-Choice Klausuren natürlich geringer, aber trotzdem möglich (siehe unten).

Bei meiner ersten Klausureinsicht kam übrigens raus, dass sich die Prüfer schlichtweg beim Zusammenrechnen der Klausurpunkte verrechnet haben (3,5 Punkte vergessen!). Außerdem wurden Dinge als falsch markiert und mir Punkte abgezogen, obwohl genau diese Dinge in der Musterlösung stehen. Insgesamt sind somit 10 Punkte strittig. Wenn mir nur die Hälfte anerkannt werden würde, hätte ich bereits eine Note, die um 0,4 besser ist. Bei einem B-Modul verbessert sich somit der Bachelordurchschnitt um 0,04 Noten. Passiert das bei zwei Klausuren, hat man i.d.R. schon en Bachelorschnitt, der um eine Zehntel-Note schlechter ist, wenn man keine Einsicht beantragt.

Bei meiner zweiten Klausureinsicht sind übrigens drei Punkte strittig und das bei Multiple-Choice. Auf zwei weitere Einsichten warte ich noch.

Ich kann also jedem wärmstens ans Herz legen Klausureinsicht zu beantragen! Zudem lernt man dabei, wie die Korrektur in der Regel abläuft und kann sich besser auf die Klausuren der nächsten Semester vorbereiten.

Habt ihr schon Erfahrungen mit der Klausureinsicht gemacht? Wenn ja, wie sahen die aus?
Klausureinsicht kann man über diese Seite beantragen:
http://www.fernuni-hagen.de/studium/studienorganisation/klausureinsicht.shtml

Eine Klausureinsicht über die AStA ist nicht mehr möglich, auch wenn das entsprechende Formular noch online ist.
Füllt einfach das o.g. Formular aus (Unterschrift nicht vergessen!) und sendet es per Post oder kostenlos und schneller per Fax (z.B. über www.cospace.de) an die angegebene Stelle.
Der Eingang wird euch per E-Mail bestätigt und nach ca. 14 Tage bekommt ihr eine E-Mail in der ihr per Link auf euer Klausurexemplar verwiesen werdet.
Wenn ihr merkt, dass es eng werden könnte mit der Widerspruchsfrist (grob gesagt 30 Tage nach Notenbekanntgabe), dann schreibt an das Prüfungsamt , dass ihr Widerspruch einlegt und den Widerspruch direkt nach Klausureinsicht begründen werdet. Das geht offiziell nur per Post und Fax, wurde bei mir aber auch schon per E-Mail angenommen. Die Daten des PA findet ihr hier: http://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/pruefungsamt.shtml

Warum das nun so wichtig ist?

Ganz einfach: Fehler passieren immer und die Gefahr besteht natürlich, dass Fehler genau dann passieren, wenn man weiß, dass kein Mensch die Fehler sehen wird (weil die wenigsten Studenten Einsicht beantragen). Deshalb ist es immer wichtig, die Korrektur nochmals zu kontrollieren. Gerade bei Klausuren in denen viel Text produziert werden muss, besteht auch teilweise erheblicher Interpretationsbedarf. Die Chancen einen Fehler zu finden sind bei Multiple-Choice Klausuren natürlich geringer, aber trotzdem möglich (siehe unten).

Bei meiner ersten Klausureinsicht kam übrigens raus, dass sich die Prüfer schlichtweg beim Zusammenrechnen der Klausurpunkte verrechnet haben (3,5 Punkte vergessen!). Außerdem wurden Dinge als falsch markiert und mir Punkte abgezogen, obwohl genau diese Dinge in der Musterlösung stehen. Insgesamt sind somit 10 Punkte strittig. Wenn mir nur die Hälfte anerkannt werden würde, hätte ich bereits eine Note, die um 0,4 besser ist. Bei einem B-Modul verbessert sich somit der Bachelordurchschnitt um 0,04 Noten. Passiert das bei zwei Klausuren, hat man i.d.R. schon en Bachelorschnitt, der um eine Zehntel-Note schlechter ist, wenn man keine Einsicht beantragt.

Bei meiner zweiten Klausureinsicht sind übrigens drei Punkte strittig und das bei Multiple-Choice. Auf zwei weitere Einsichten warte ich noch.

Ich kann also jedem wärmstens ans Herz legen Klausureinsicht zu beantragen! Zudem lernt man dabei, wie die Korrektur in der Regel abläuft und kann sich besser auf die Klausuren der nächsten Semester vorbereiten.

Habt ihr schon Erfahrungen mit der Klausureinsicht gemacht? Wenn ja, wie sahen die aus?
 
Hallo zusammen, ich würde gern Klausureinsicht beantragen und gleichfalls einen Widerspruch einlegen. Bekommt man denn auch eine Musterlösung oder ähnliches dazu, so dass man überhaupt Möglichkeiten zur Formulierung einer Korrektur beantragen kann?
 
Hallo zusammen, ich würde gern Klausureinsicht beantragen und gleichfalls einen Widerspruch einlegen. Bekommt man denn auch eine Musterlösung oder ähnliches dazu, so dass man überhaupt Möglichkeiten zur Formulierung einer Korrektur beantragen kann?
Nein, bei Freitextaufgaben bekommst du deine korrigierte Klausur in Kopie per Mail, bei Lotse Bögen deinen Bogen und eine Übersicht, welche Buchstaben richtig gewesen wären. Es gibt aber auch Lehrstühle, da darfst du exta nach Hagen fahren und dir die Klausur da vor Ort angucken.

*edit* den Studiengang zu spät gesehen. Das Obige bezieht sich auf die Module der WiWi und MInfo Fakultäten.
 
Zumindest bei den Rewi-Modulen ist das Hauptproblem, dass es oft keine Musterlösungen gibt. Und ganz oft auch keinerlei Anmerkungen bei der Klausureinsicht, wenn man Glück hat, sind wenigstens die einzelnen Punkte hingeschrieben worden, sodass man zumindest überprüfen kann, ob sich verrechnet wurde. Aber ohne ausführliche Randbemerkungen und Musterlösung ist es nahezu unmöglich, seinen Widerspruch inhaltlich zu begründen. Wenn ich wüsste was der Lehrstuhl hören will, hätte es ja in der Klausur hingeschrieben...

Deshalb beantrage ich zwar immer Klausureinsicht und erkläre zur Not auch einen fristwahrenden Widerspruch, habe den dann aber immer nach Klausureinsicht zurückgezogen, wenn ich einen Additionsfehler ausschließen konnte... Weil wie gesagt Musterlösung zumindest zu dem Zeitpunkt, zu dem man sie bräuchte, nicht vorliegt. Und zwei Semester später nutzt sie mir dann auch nichts mehr, dann ist jegliche Begründungsfrist rum...
 
Zumindest bei den Rewi-Modulen ist das Hauptproblem, dass es oft keine Musterlösungen gibt. Und ganz oft auch keinerlei Anmerkungen bei der Klausureinsicht, wenn man Glück hat, sind wenigstens die einzelnen Punkte hingeschrieben worden, sodass man zumindest überprüfen kann, ob sich verrechnet wurde. Aber ohne ausführliche Randbemerkungen und Musterlösung ist es nahezu unmöglich, seinen Widerspruch inhaltlich zu begründen. Wenn ich wüsste was der Lehrstuhl hören will, hätte es ja in der Klausur hingeschrieben...

Deshalb beantrage ich zwar immer Klausureinsicht und erkläre zur Not auch einen fristwahrenden Widerspruch, habe den dann aber immer nach Klausureinsicht zurückgezogen, wenn ich einen Additionsfehler ausschließen konnte... Weil wie gesagt Musterlösung zumindest zu dem Zeitpunkt, zu dem man sie bräuchte, nicht vorliegt. Und zwei Semester später nutzt sie mir dann auch nichts mehr, dann ist jegliche Begründungsfrist rum...
Zumindest bei dem Lehrstuhl Wackerbarth werden Videos hochgeladen, in denen die Klausuren besprochen werden. Dort werden die Erwartungen des Lehrstuhls und häufige Fehler der Klausurteilnehmer dargestellt. Siehe bspw. hier für Modul 55202: Unternehmensrecht III (Kapitalgesellschaftsrecht): https://www.fernuni-hagen.de/videostreaming/rewi/bru/1202_55202.shtml.
 
Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem bzgl. einer Klausur. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

Ich hatte nach einer Klausur direkt die elektronische Klausureinsicht beantragt. Der Link zur Einsicht kam ein paar Wochen später. Nun ist es so, dass ich es leider erst jetzt geschafft habe (2 Wochen nach der Mail mit dem Link), meine Klausur anzugucken und meine Fehler nachzuvollziehen. Die Ungereimtheiten, die ich gefunden habe, habe ich direkt mit dem Lehrstuhl besprochen. Mir wurden mehrere Punkte nicht gegeben. Ich würde mich also um einen Notenschritt verbessern. Von dem Mitarbeiter wird nun eine korrigierte Note an das Prüfungsamt geschickt. Mir wurde aber auch gesagt, dass schon viel Zeit vergangen sei.

Meine Frage ist nun, ob jemand ähnliches erlebt hat und vielleicht berichten kann, ob das Prüfungsamt auch 2 Wochen nach der Mail mit dem Link zur Einsicht noch Änderungen der Note vornehmen kann. Auf dem Antrag zur Klausureinsicht steht dabei nichts von einer Frist oder dergleichen, sondern nur der Hinweis, dass auch nach der Klausureinsicht bei Unstimmigkeiten bei der Bewertung die einfachste und schnellste Möglichkeit zur Klärung des Sachverhalts die Besprechung der Klausur mit dem Lehrstuhl ist oder eine Nachkorrektur. Ersteres wurde ja von mir vorgenommen.

Grüße
 
An welcher Fakultät studierst du denn? Die genauen Umstände sind je nach Studiengang etwas anders. Bei Wiwi hast du alles richtig gemacht, da solltest du bald Post vom Prüfungsamt bekommen. Da gerade die Prüfungen laufen und Corona ja immer noch einiges an Mehraufwand / Personalengpass bedeutet, würde ich ein bisschen mehr Bearbeitungszeitraum einräumen. Vielleicht fragst du einfach mal per E-Mail nach dem Bearbeitungsstand. Wann wurde die korrigierte Note denn ans Prüfungsamt gemeldet?
 
Hallo,

Ich studiere im Master Wiwi.

Es ist so, dass ich gestern die Klausur das erste Mal online eingesehen habe und mich direkt mit einem Mitarbeiter des Lehrstuhls in Verbindung gesetzt habe. Es hieß dann, dass mehrere Punkte (u.a. eine ganze Teilaufgabe) gar nicht bewertet wurden. Er würde jetzt Montag direkt an das Prüfungsamt schreiben. Er meinte aber auch, dass halt schon einiges an Zeit verstrichen ist.

Meine Bedenken sind halt, dass ich die Klausur erst gestern eingesehen habe. Den Link hatte ich wohl vor 14 Tagen bekommen. Ich bin aber drüber weggekommen mich da mal einzuloggen und meine Ergebnisse nachzuvollziehen. Andererseits habe ich mich exakt so verhalten, wie es im Antrag auf Klausureinsicht steht.

Grüße
 
Wann du den Link bekommen hast egal. Die geltende Widerspruchsfrist steht auf dem Notenbescheid und gilt ab Datum des Poststempels.
Du musst in dem Monat schriftlich Widerspruch einlegen, zur Not ohne Begründung mit dem Hinweis, dass du die Begründung nachreichst sobald du die Klausureinsicht erhalten hast.
 
Ja das mit dem Widerspruch stimmt. Den habe ich aber nicht eingelegt. Ich habe mich nun ja direkt an den Lehrstuhl gewendet und sozusagen "formlos" mein Anliegen geklärt. Der Lehrstuhl hat Fehler eingeräumt und mir stehen nun mehr Punkte zu. Jetzt schreibt der Lehrstuhl an das Prüfungsamt, dass die Note abgeändert werden soll. Meine Frage ist hier nur, ob das Prüfungsamt sich dem entgegenstellen kann, z.B. aufgrund irgendeiner Frist etc?
 
Modulabschlussprüfungen - FernUniversität in Hagen

Ich habe Prüfungseinsicht genommen und kann die Bewertung nicht nachvollziehen. Wie gehe ich vor?
Nach Einsicht in die Prüfung sollten Sie eventuelle Unklarheiten direkt mit dem entsprechenden Lehrstuhl besprechen. Ergibt sich im Rahmen der Besprechung eine Änderung der Punktzahl bzw. Note, benachrichtigt der Lehrstuhl das Prüfungsamt. Dieses stellt einen korrigierten Notenbescheid aus und stellt ihn zu.

Was ist der Unterschied zwischen Nachkorrektur und Widerspruch?
Die Nachkorrektur ist ein informelles und zugleich sehr schnelles Verfahren. In der Regel erfolgt dabei eine erneute Überprüfung der Addition der vergebenen Punkte. Sofern Unstimmigkeiten inhaltlicher Art bestehen, sollten diese von Ihnen punktuell und substantiiert begründet werden.
Der Widerspruch löst ein formales und damit umfangreiches und zeitaufwändiges Verwaltungsverfahren aus, das bis zu seinem Abschluss bis zu 10 Wochen dauern kann. Ein Widerspruch sollte immer punktuell und substantiiert begründet werden. Nach Abschluss des formellen Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid.

Kann ich eine Nachkorrektur beantragen und zeitgleich einen Widerspruch einlegen?
Nein, dies ist nicht möglich. Wir empfehlen, immer zuerst die Prüfungseinsicht zu beantragen und bei Unstimmigkeiten eine Klärung mit dem Lehrstuhl herbeizuführen. Ergibt sich im Rahmen der Besprechung eine Änderung der Punktzahl bzw. Note, benachrichtigt der Lehrstuhl das Prüfungsamt. Dieses stellt einen korrigierten Notenbescheid aus und stellt ihn zu.
 
Aber eine Nachkorrektur hat er ja auch nicht beantragt, sondern sich direkt an den Lehrstuhl gewandt, der sich nun wiederum mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzt. Eine Nachkorrektur hätte innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Klausureinsicht beim Prüfungsamt beantragt werden müssen:
  • Wie beantrage ich die Nachkorrektur?
    Senden Sie dazu innerhalb von zwei Wochen nach Einsichtnahme in die Prüfung eine E-Mail mit der Bitte um Nachkorrektur und einer Begründung unter Angabe der Matrikelnummer, Modulnummer und Prüfungsdatum an wiwi.pa.
 
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