FAQ Wie beantrage ich Klausureinsicht und Widerspruch und warum ist das so wichtig?

Ich habe bereits heute meine Eingangsbestätigung per E-Mail erhalten mit dem Hinweis, dass ich meine Begründung bis zum 08.01.2015 nachreichen muss, es geht also sehr schnell...
 
Hallo Leute,

bis heute liegt mir keine Klausur vor, sondern nur die Eingangsbestätigung mit einem Verweis auf einen Link, welcher aber zu einer leeren Übersicht führt. Ist das normal? Das ist das erste Mal wo ich eine Klausureinsicht beantragt habe. Was wenn die Frist schon abgelaufen ist??? Habe ich dann überhaupt noch einen Anspruch auf Nachkorrektur oder dergleichen?

Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.

Merci und viele Grüße,
 
Hast Du denn vorsorglich rein zur Fristwahrung Widerspruch eingelegt?

Wenn nicht könnte es schwierig sein, an der Prüfungsentscheidung nochmal rütteln zu können...
 
Die Widerspruchsfrist sollte man natürlich immer im Auge behalten. Wenn sie fast rum ist, einfach schonmal Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen. Aber das wurde hier ja schon ganz oft geschrieben. :-)

Wann kam denn dein Notenbescheid und wann hast du die Einsicht beantragt? Im Zweifelsfall einfach mal nachhaken.
 
Huhu,

weis jemand wie lange es ungefahr dauert bis man bescheid bekommt wie es mit dem Widerspruch verlaufen ist?
 
Wollte mal Nachfragen ob es hier Erfahrungen bzgl. Widerspruch gibt.
ich habe heute Antwort vom Prüfungsamt bekommen da ich mal Nachgefragt habe ob meine Begründung angekommen ist,
Man sagte mir das mein Widerspruch bearbeitet wurde und Mitte Januar abschließend es im Prüfungsausschuss besprochen wird.
Ist das jetzt ein gutes Zeichen oder der normale Verwaltungsgang?
Ich denke dass wenn die Nachkorrektur zum gleichen Ergebnis " nicht bestanden" kommet wie der Erstkorrektor , könnte man sich doch das besprechen im Prüfungsausschuß sparen oder?

Evtl. kann ja jemand mal aus Erfahrung sprechen.
 
Wollte mal Nachfragen ob es hier Erfahrungen bzgl. Widerspruch gibt.
ich habe heute Antwort vom Prüfungsamt bekommen da ich mal Nachgefragt habe ob meine Begründung angekommen ist,
Man sagte mir das mein Widerspruch bearbeitet wurde und Mitte Januar abschließend es im Prüfungsausschuss besprochen wird.
Ist das jetzt ein gutes Zeichen oder der normale Verwaltungsgang?
Ich denke dass wenn die Nachkorrektur zum gleichen Ergebnis " nicht bestanden" kommet wie der Erstkorrektor , könnte man sich doch das besprechen im Prüfungsausschuß sparen oder?

Evtl. kann ja jemand mal aus Erfahrung sprechen.

Das ist ein normaler Vorgang.
Der Prüfungsausschuss entscheidet, daher muss das Ganze da rein. Egal, ob die Nachkorrektur das gleiche oder ein anderes Ergebnis ergeben hat.
 
Mein Widerspruch gegen die Multiple Choice Klausur "Makroökonomie" wurde abgelehnt. War aber absehbar, das war keine große Sache und da ging es um eine Schwammige Formulierung, also konnte sich der Lehrstuhl rausreden.

Alle anderen Widersprüche liegen weiterhin in Bearbeitung. Da muss man sich wohl noch gedulden.


Habt ihr schon Rückmeldung bekommen? Wenn ja, wie sah die aus? Positiv?
 
Mein Widerspruch gegen die Multiple Choice Klausur "Makroökonomie" wurde abgelehnt. War aber absehbar, das war keine große Sache und da ging es um eine Schwammige Formulierung, also konnte sich der Lehrstuhl rausreden.
Alle anderen Widersprüche liegen weiterhin in Bearbeitung. Da muss man sich wohl noch gedulden.
Habt ihr schon Rückmeldung bekommen? Wenn ja, wie sah die aus? Positiv?
Von wann ist das Schreiben? Also deine Ablehnung?
 
Mitte Dezember, aber wie gesagt die anderen "richtigen" Einsprüche sind alle noch in Bearbeitung
 
Nein leider auch nicht, die Info zum Widerspruch für die Arbeitsrecht Klausur erhalte ich wohl mitte Januar.
Aber nachdem mir seit gestern auch die BGB 2 Klausur vorliegt, gegen die ich auch Widerspruch erhoben habe bin ich schon erschrocken wie Korrektoren teilweise entscheiden.
Gerade Arbeitsrecht ist dafür ein krasses Beispiel.
Eine Komulitonin mit der ich immer intensiv Lerne hatte die selbe Arbeit geschrieben, nur das Sie über 70 Punkte hat und ich 40.
Nachdem Sie mir Ihre zeigte ich ich meine daneben lag hatten wir nicht nur den selben Korrektor sondern auch zu 95% die gleichen Randbemerkugnen.
Auch waren unsere Klausuren zu 90% genau gleich aufgebaut, da wir zusammen lernen.

Bin da mal gespannt.
Auch BGB 2 lässt mich echt fragen was das manchmal soll.
Auch dort habe ich den Eindruck das der Korrektor mehr schwierigkeiten mit dem Sachverhalt hatte als ich.
Jedenfalls schreibt der Korrektor Sachen an den Rand die anders im Sachverhalt stehen.

Naja abwarten.
 
Nein leider auch nicht, die Info zum Widerspruch für die Arbeitsrecht Klausur erhalte ich wohl mitte Januar.
Aber nachdem mir seit gestern auch die BGB 2 Klausur vorliegt, gegen die ich auch Widerspruch erhoben habe bin ich schon erschrocken wie Korrektoren teilweise entscheiden.
Gerade Arbeitsrecht ist dafür ein krasses Beispiel.
Eine Komulitonin mit der ich immer intensiv Lerne hatte die selbe Arbeit geschrieben, nur das Sie über 70 Punkte hat und ich 40.
Nachdem Sie mir Ihre zeigte ich ich meine daneben lag hatten wir nicht nur den selben Korrektor sondern auch zu 95% die gleichen Randbemerkugnen.
Auch waren unsere Klausuren zu 90% genau gleich aufgebaut, da wir zusammen lernen.

Bin da mal gespannt.
Auch BGB 2 lässt mich echt fragen was das manchmal soll.
Auch dort habe ich den Eindruck das der Korrektor mehr schwierigkeiten mit dem Sachverhalt hatte als ich.
Jedenfalls schreibt der Korrektor Sachen an den Rand die anders im Sachverhalt stehen.

Naja abwarten.


Also wenn das tatsächlich so ist, kann ich nur raten, dann auch den letzten Schritt mit einer Klage zu bestreiten.
Bewertungsspielraum ist immer schwierig gegen vor zu gehen.
Aber wenn die Klausuren so gleich sind, kommt der Korrektur ins Schwitzen.
Genauso wenn er Sachen unterstellt, die im Sachverhalt nicht drin stehen (und auch nicht abzuleiten oder üblicherweise zu unterstellen sind). In meinem Erststudium wurde z. B. extra betont, den Sachverhalt so zu nehmen, wie er ist. Nichts hinzudichten, nichts anzweifeln usw.
Da gab es eine Klausur, da ging es um Glatteis, obwohl es im Juli spielte. Das war nicht anzuzweifeln!

Wie gesagt:
Wenn man so handfeste Sachen hat, sollte man den Weg der Klage gehen. Ggf. mit Hilfe der Studierendenvertretung.
 
Also wenn das tatsächlich so ist, kann ich nur raten, dann auch den letzten Schritt mit einer Klage zu bestreiten.
Bewertungsspielraum ist immer schwierig gegen vor zu gehen.
Aber wenn die Klausuren so gleich sind, kommt der Korrektur ins Schwitzen.
Genauso wenn er Sachen unterstellt, die im Sachverhalt nicht drin stehen (und auch nicht abzuleiten oder üblicherweise zu unterstellen sind). In meinem Erststudium wurde z. B. extra betont, den Sachverhalt so zu nehmen, wie er ist. Nichts hinzudichten, nichts anzweifeln usw.
Da gab es eine Klausur, da ging es um Glatteis, obwohl es im Juli spielte. Das war nicht anzuzweifeln!

Wie gesagt:
Wenn man so handfeste Sachen hat, sollte man den Weg der Klage gehen. Ggf. mit Hilfe der Studierendenvertretung.


Die Ergebnisse liegen ja nocht nicht vor.
Danach werde ich sehen was ich mache.
Zumindest habe ich bei Arbeitsrecht größere Hoffnung da der Korrektor eigentlich nichts bemängelt hat sondern im gegenteil meine Klausur am Ende als richtig bewertet hatte.
Evtl hat er sich ja nur verschrieben bei meiner Punktzahl ;-)

BGB 2 wird da spannender.
Morgen soll die Videobesprechung vom Lehrstuhl vorliegen und danach kann ich meine Begründung fundiert schreiben.
Dann sind die wieder am Zug.
Aber ich kann eins schonmal sagen, ich habe an der Uni Hagen schon schlechteres wesentlich besser " bestanden" :-)
Manchmal hat man einfah Pech mit den Korrektoren.
 
Also ich habe auch noch nichts gehört. Widerspruch ist Anfang Dezember raus gegangen.... :/
 
Heute habe ich ein weitere Rückmeldung zu meinem Widerspruch erhalten.
In der Klausur wurden 55 Punkte mir gegeben, ich war der Meinung, dass ich aber 65 Punkte hätte. Schlussendlich haben sie mir einen Punkt geschenkt, sodass ich 56 Punkte habe. Ich sollte aber dazusagen: Die haben sich beim Zusammenzählen verrechnet, somit stehen mir eigentlich sowieso 58,5 Punkte zu. Einfach unfassbar, was die sich erlauben.
 
Um welche Klausur handelt es sich?
 
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