Ich denke, es ist so gemeint, dass die durchgefallene Prüfung addiert mit der "Ausgleichsprüfung" zusammen min. 100 Prozentpunkte ergeben muss. Also ich glaube, sie wollen damit nur klarstellen, dass du zum Beispiel eine mit 25% durchgefallene Prüfung nicht mit einer mit 50% bestandenen Prüfung...